Aktuelle politische Lage
Viele Menschen spüren: Unser Land steht vor großen Veränderungen, weil die Welt sich verändert. Als Koalition sind wir angetreten, um Deutschland voranzubringen. Das heißt, Probleme zu lösen, statt sie nur zu beschreiben. Dieser Gedanke verbindet die Reformen, die wir in den vergangenen Wochen und Monaten beschlossen haben. Dies hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung in dieser Woche deutlich gemacht.
Wir machen Deutschland sicherer und robuster gegenüber Krisen, indem wir unsere Bundeswehr stärken oder neue Handelsabkommen abschließen. Wir entrümpeln das Land von Bürokratie und machen den Alltag einfacher, digitaler und bezahlbarer. Dafür hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, diesen Weg setzen wir mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses weiter um, bspw. mit der breit angelegten Abschaffung von Berichtspflichten oder von Beauftragten.
Wir bringen die Infrastruktur in Ordnung. Dafür haben wir unter anderem das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet. Wir tun etwas für das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen: Wer arbeiten kann, sollte arbeiten. Ab dem 1. Juli gilt die neue Grundsicherung. Es ist dieses Mitte-Prinzip, das uns von den Radikalen unterscheidet. Während die politischen Ränder auf Empörung und Polarisierung setzen, übernehmen wir Verantwortung. Wir führen unterschiedliche Positionen zusammen und setzen Reformen gemeinsam um.
Auf Debatten folgen konkrete Entscheidungen. Warum diese Reformen? Weil Nichtstun keine Option ist. Die demografische Entwicklung lässt die Kosten für Gesundheit, Pflege und Rente weiter steigen. Gleichzeitig setzen immer höhere Sozialabgaben Beschäftigte und Unternehmen unter Druck und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts. Deshalb brauchen wir neues Wachstum. Denn nur eine wachsende Wirtschaft kann die Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme, unserer Infrastruktur und unserer Sicherheit dauerhaft gewährleisten. Im Kern geht es um die Frage: Wie schaffen wir die Voraussetzungen für einen neuen Aufschwung? Die 2020er-Jahre werden wahrscheinlich als Jahre des Umbruchs in Erinnerung bleiben. Unsere Aufgabe ist es, daraus gute 2030er-Jahre zu machen. So schaffen wir neues Vertrauen, neue Stärke und neue Zuversicht.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte „FinanzKommission Gesundheit“ hat am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen, um die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen umfasst das verabschiedete Gesetz ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und damit auch der Beiträge. Das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten, wird erreicht.
Der Fokus der Maßnahmen liegt auf einer Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und somit einer Reduktion der Ausgabendynamik sowie einer Stabilisierung der FInanzen. Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich. So werden in allen Leistungsbereichen im Grundsatz Vergütungsanstiege auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden dagegen abgeschafft. Wichtige Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind folgende:
- Der Bund gibt mehr Geld für Grundsicherungsempfänger: Für die Versorgung der Empfänger von Grundsicherung wird der Bund mehr Geld an die Krankenkassen bezahlen als bisher geplant; 2027 wird es eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro sein. Die Summe wird in den Folgejahren stetig steigen; ab 2031 wären es dann rund 2,75 Milliarden Euro.
- Zudem soll der Bundeszuschuss an die GKV weniger stark gekürzt werden: Statt zwei Milliarden Euro sollen es 2027 nur 1,35 Milliarden Euro sein.
- Eine Änderung gibt es auch beim Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner: Er wird nicht erhoben, wenn Kinder unter zwölf Jahren betreut werden, bisher sollte er ab sieben Jahren fällig werden. Der Zuschlag wird 2,5 Prozent betragen.
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz.
Wir schaffen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz das alte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ab. Das neue Gesetz schafft technologieoffenere, flexiblere, praxistauglichere und einfachere Regelungen. Die bürokratischen und kleinteiligen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung können weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Reform des Bundespolizeigesetz.
Mit dem in 2./3. Lesung beratenen Bundespolizeigesetz haben wir die rechtliche Grundlage der Bundespolizei erstmals seit mehr als 30 Jahren an die aktuellen Sicherheitsanforderungen angepasst. Diese Modernisierung ist in der Vergangenheit mehrfach angegangen worden. Wir haben sie vollendet. Die Bundespolizei erhält zeitgemäße Befugnisse für den Schutz an Bahnhöfen, Flughäfen und Außengrenzen. Es war längst an der Zeit, dass Ermittlungs- und Einsatzmöglichkeiten mit den aktuellen technologischen Entwicklungen Schritt halten.
Mit dem neuen Gesetz erhält die Bundespolizei die heute notwendigen Befugnisse, um unsere Bahnhöfe, Flughäfen, Grenzen und schließlich uns wirksamer zu schützen. Neu sind unter anderem: die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrollen in Messerverbotszonen; die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr; eine Ausweitung der Befugnisse zur Abwehr von Drohnen; die Befugnis für Haftanträge von vollziehbar Ausreisepflichtigen; der Einsatz von automatisierter Videotechnik mit Blick auf das Erkennen von Gefahren, Gegenständen und Körperbewegungen an Bahnhöfen, Flughäfen; die Möglichkeit der biometrischen Echtzeitdetektion von Gesichtern bei laufenden Fahndungen (nur zur Gefahrenabwehr; nicht zur Strafverfolgung).
Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA.
Wir haben das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten zum Abschluss gebracht. Damit stellen wir sicher, dass ab Anfang der 2030er Jahre keine Versorgungslücke entsteht, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern. Mit dem Gesetz setzen wir den Rahmen für die Ausschreibung von sicher verfügbaren Kapazitäten, insbesondere Gaskraftwerken, aber auch Speichern. Die erste Ausschreibungsrunde soll noch in diesem Sommer starten. Ab 2032 wird ein vollständiger Kapazitätsmarkt eingeführt.



