Aktuelle politische Lage
Viele Menschen hatten in den letzten Jahren das Gefühl, dass Probleme zwar beschrieben, aber nicht gelöst werden. Genau das ändern wir gerade. Unsere Koalition arbeitet an vielen entscheidenden Themen gleichzeitig. Dazu zählen bspw. die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz oder die Neuregelung zur Vaterschaftsanerkennung. Zudem finden Gespräche mit den Sozialpartnern zu anstehenden Reformen und ein Europäischer Rat zu vielen drängenden Themen wie der Lage im Iran oder der Ukraine statt. Jedes Thema für sich würde schon eine einzelne Woche gut füllen. Aber wir haben keine gewöhnlichen Zeiten. Deshalb erleben wir als Koalition gerade eine intensive Zeit. Unser übergeordnetes Ziel für unser Land lautet: Wir wollen wieder für Aufschwung sorgen, wollen Deutschland voranbringen. Aufschwung ist die Voraussetzung für: sichere Arbeitsplätze, steigende Löhne und die Gewissheit, dass sich Anstrengung wieder lohnt. Dafür sind in den kommenden Jahren Reformen nötig, die Wachstum ohne weitere neue Schulden schaffen. Deshalb ist es gut, dass unser Bundeskanzler am Mittwoch die Sozialpartner eingeladen hat. Wir haben den Wunsch, vor allem über Möglichkeiten und Gemeinsamkeiten zu reden. Es braucht jetzt weniger rote Linien und mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Im Bundestag stehen diese Woche 13 erste Lesungen auf der Tagesordnung. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schaffen wir das alte Heizungsgesetz ab und beseitigen Bürokratiekosten von bis zu fünf Milliarden Euro. Viele Eigentümer wollten vor allem eines: wieder selbst entscheiden, was zu ihrem Haus und ihrer Lebenssituation passt.
Nächste Woche tagt der Europäische Rat. Es ist guter Brauch, dass der Bundeskanzler vorher dem Bundestag die Sicht und Position der Bundesregierung für dieses Treffen mitteilt. Für uns gilt: Die Ukraine muss weiterhin nachhaltig unterstützt, Europas Verteidigungsfähigkeit gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Zugleich braucht die EU einen finanzpolitisch soliden Mehrjährigen Finanzrahmen, der klare Prioritäten bei Sicherheit, Innovation und Wachstum setzt. Europa muss schneller und stärker werden.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft.
Mit der 2./3. Lesung zum Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft haben wir eine Lücke im Aufenthaltsrecht abgeschlossen, die die zuständigen Behörden seit fast 20 Jahren beobachten. Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu begründen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu erwirken.
Neu ist: Wenn ein Anlass für Missbrauch ersichtlich ist, ist die vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich, damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Das Standesamt wird die Eintragung des Vaters also zurückweisen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vorliegt. Ausnahmen wird es in konkret umrissenen Fällen geben, etwa bei leiblicher Vaterschaft oder bei langem Zusammenleben mit der Mutter. Somit können künftig Scheinvaterschafts-Anerkennungen, die allein der Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile dienen, wirksamer erkannt und verhindert werden – und zwar ohne berechtigte familiäre Bindungen zu beeinträchtigen.
Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten.
Mit dem Abschluss des Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten treiben wir den Bürokratierückbau weiter voran. So schaffen wir die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und die Pflicht zur Anbringung von Etiketten durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger („Nationales Heizungslabel“) ab. Zudem werden weitere Berichtspflichten abgeschafft oder angepasst. Zusammen mit dem Gesetz bringen wir im Investitionsgesetz Kohleregionen eine Änderung für mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung ein, die in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen eine verlässliche, zugleich aber hinreichend flexible finanzielle Unterstützung durch den Bund ermöglicht.
Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz.
Mit der 2./3. Lesung des KI – Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz haben wir den europäischen AI-Act umgesetzt. Wir sorgen für Rechtssicherheit und klare Aufsichtsstrukturen für KI-Anwendungen, ohne Innovationspotential und Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird daher ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung geschaffen, um alle anderen zuständigen Behörden bei ihren aus der KI-Verordnung resultierenden Aufgaben zu unterstützen und eine einheitliche Rechtsauslegung zu gewährleisten. Dadurch wird KI-Expertise zentral gebündelt, ressourcenschonend und bürokratiearm zur Verfügung gestellt. Erstmals wurden bei diesem Gesetzgebungsverfahren Praxis-Checks mit Unternehmen durchgeführt, um eine möglichst praxistaugliche Umsetzung zu gewährleisten.
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Mit der 1. Les. des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beginnen wir den Prozess der Reformen unserer Sozialversicherungen. Der Entwurf setzt Empfehlungen der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ um, wodurch die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft stabilisiert werden sollen.
Der Fokus liegt auf der Reduktion der Ausgabendynamik der GKV sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens ist aktuell zwingend erforderlich. Wichtigstes Instrument ist dabei die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. So werden in allen Leistungsbereichen Vergütungsanstiege in Zukunft auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt.
Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden abgeschafft. Vorgesehen sind daneben unter anderem eine zusätzliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze sowie der monatlichen Versicherungspflichtgrenze um rund 300 Euro, eine Erhöhung des seit rund 20 Jahren unveränderten pauschalen Beitragssatzes der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsfreiheit der Familienversicherung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner wird unter anderem auf Personen im Rentenalter sowie auf Fälle begrenzt, in denen ein besonderer Sorge- und Betreuungsbedarf besteht. Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Ehepartners erhoben. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten. Zudem wird der Bund die Finanzierung der GKV für die Bezieher von Grundsicherung stärken und erhöht den Beitrag für diesen Personenkreis ab dem Jahr 2027. Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert. Das Gesetz schafft eine erste Grundlage für eine stabile Finanzierung der Gesundheitsversorgung in den kommenden Jahren.
Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.
Wir schaffen das Heizungsgesetz ab und haben das Gebäudemodernisierungsgesetz eingebracht, das technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher ist. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen des § 71, der §§ 71b – 71p sowie der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Künftig können neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA.
Wir bringen das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten ein. Damit stellen wir sicher, dass ab Anfang der 2030er Jahre keine Versorgungslücke entsteht, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern.
Mit dem Gesetz setzen wir den Rahmen für die Ausschreibung von sicher verfügbaren Kapazitäten, insbesondere Gaskraftwerken, aber auch Speichern. Die erste Ausschreibungsrunde soll noch in diesem Sommer starten. Ab 2032 wird ein vollständiger Kapazitätsmarkt eingeführt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes.
Mit der Einbringung der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes treiben wir den Stromnetzausbau voran. Der Gesetzentwurf zielt auf einen kosteneffizienten, bedarfsgerechten und beschleunigten Netzausbau ab und soll Impulse für die nächste Planung und Genehmigung von Netzausbauvorhaben setzen. Er enthält 39 Drehstrom-Maßnahmen, drei Interkonnektoren, eine Offshore-Anbindungsleitung sowie zwei Gleichstromleitungen. Letztere sollen aus Gründen der Kosteneffizienz entsprechend den Vorgaben im Koalitionsvertrag als Freileitungen realisiert werden.



