Aktuelle politische Lage
Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erwarten, dass sich etwas bewegt – aber sie haben noch nicht das Gefühl, dass es reicht, um Deutschland wieder nach vorne zu bringen. Sie erwarten zu Recht mehr: Tempo, Fortschritt und eine Regierung, die gemeinsam handelt. Für uns als Unionsfraktion ist klar: Deutschland muss wieder auf Wachstumskurs kommen. Ohne Wachstum werden wir viele Probleme in unserem Land nicht lösen. Wachstum ist die Voraussetzung für vieles – für gute Löhne und Renten, eine intakte Infrastruktur oder funktionsfähige Schulen. Wachstum ist auch das beste Mittel im Kampf gegen Frust und Populismus. Das muss ohne immer mehr Schulden gelingen. Wir können die Last nicht auf die zukünftigen Generationen abwälzen. Wir dürfen die finanzielle Stabilität unseres Landes nicht aufs Spiel setzen. Dafür braucht es eine Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit und angebotsorientierte Maßnahmen.
Wir gehen die notwendigen Reformen Schritt für Schritt an: im Gesundheitsbereich, beim Haushalt, bei der Einkommensteuer und bei der Rente. Der Reformstau der letzten Jahre lässt sich nicht über Nacht auflösen – aber wir haben begonnen, ihn konsequent abzuarbeiten.
Die Gesundheitsreform ist dabei ein erster entscheidender Schritt. Reformen sind selten bequem – aber notwendig, wenn wir das System stabil halten wollen. Am Ende geht es darum, es insgesamt dauerhaft tragfähig zu machen. Darum ist entscheidend, das Gesamtpaket im Blick zu behalten.
Mit Blick auf die Lage im Nahen Osten und deren Auswirkungen auf Rohstoffpreise und die Wirtschaft bleibt die Unsicherheit weiterhin hoch. Die Preisentwicklung an den Zapfsäulen gibt zwar vorsichtige Entspannungssignale, doch wie es weitergeht, hängt maßgeblich von den Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran sowie von der Lage in der Straße von Hormus ab.
Nach wie vor sind die Spritpreise hoch. Wir entlasten daher Verbraucher sowie die Wirtschaft und setzen die vereinbarten Maßnahmen schnell um. Wir haben in dieser Woche die Senkung der Steuern auf einen Liter Benzin und Diesel für die Dauer von 2 Monaten um 17 Cent beschlossen.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz).
Wir entlasten an der Zapfsäule mit der Reduzierung der Energiesteuer. Nachdem klar wurde, dass die Lage rund um die Straße von Hormus weiter angespannt bleibt, hat der Koalitionsausschuss eine finanzielle Entlastung für Pendler und Wirtschaft beschlossen. Wichtig ist, dass die Koalition bereits zuvor das Kartellrecht verschärft hat, u.a. mit der Beweislastumkehr, wodurch das Bundeskartellamt die Preise an der Zapfsäule und die Gewinne der Mineralölunternehmen besser untersuchen kann.
Mit dem sog. „österreichischen Modell“ (nur noch einmalige Möglichkeit der Preiserhöhung an Tankstellen pro Tag) haben wir zudem bereits die Voraussetzung für mehr Markttransparenz geschaffen.
Um die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zügig umzusetzen, haben wir nach der 1. Lesung in der vorletzten Woche bereits in der nun abgelaufenen Sitzungswoche den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe abschließend in 2./3. Lesung beraten. Der Bundesrat hat sich ebenfalls mit dem Thema befasst.
Zur kurzfristigen Abfederung der Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, werden die Kraftstoffpreise durch Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente (wie z.B. HVO 100) befristet für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter. Dadurch werden die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet. Die Energiesteuersenkung wirkt schnell und unbürokratisch.
Neuntes Steuerberateränderungsgesetz mit Änderungsantrag zur 1000 Euro-steuerfreien Entlastungsprämie.
Zudem haben wir die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass Unternehmen ihren Beschäftigten freiwillig bis zum 30. Juni 2027 eine Entlastungsprämie bis zu 1000 Euro steuer- und abgabenfrei ausbezahlen können. Indem wir die Befristung um sechs Monate verlängern, schaffen wir für mehr Unternehmen die Möglichkeit, die Entlastungsprämie liquiditätsschonend auszubezahlen. Dabei beteiligt sich der Staat an den Kosten der Entlastungsprämie zu knapp einem Drittel, weil sie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig ist, während sie der Arbeitnehmer nicht versteuern muss.
Die erforderlichen Gesetzesänderungen sind an das Neunte Steuerberateränderungsgesetz angehängt, das in 2./3. Lesung beraten wurde. Hier halten wir an der bewährten Praxis fest, dass sich Steuerberaterkanzleien nicht im Eigentum reiner Investoren, wie z.B. Private Equity-Gesellschaften, befinden dürfen. Der Gesetzentwurf stellt dies abschließend klar. Damit stärken wir regional verwurzelte, mittelständische Steuerberaterkanzleien. Ferner modernisieren wir die Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine, erweitern die Möglichkeiten zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen und schaffen diesbezüglich die Voraussetzungen für sogenannte „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen. Damit ermöglichen wir, dass Fachleute mit Steuerberaterexamen oder zweitem juristischen Staatsexamen künftig den Steuerberaternachwuchs legal bei der Steuerberatung anleiten dürfen.
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Mit der Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen wir die öffentliche Beschaffung. Damit entlasten wir die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen sowie die Wirtschaft von Bürokratie. Die dringend notwendigen Investitionen in die Infrastruktur, gerade auch durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz finanziert, können nun schneller umgesetzt werden. Ebenso werden Maßnahmen ergriffen, um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Mit dem Gesetz stärken wir die Wirtschaft und entlasten sie von Bürokratie, insbesondere durch digitale Nachweismöglichkeiten und die Stärkung des Once-Only-Prinzips. Zudem steigern wir die digitale Souveränität bei der Beschaffung und verbessern somit auch die deutsche und europäische Sicherheitsstruktur.
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote.
Mit dem Abschluss des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote werden die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für den Verkehrsbereich in nationales Recht umgesetzt. Wir sorgen für mehr Klimaschutz und schaffen Planungssicherheit für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen. Im Sinne der Technologieoffenheit schaffen wir durch einen breiten Mix an Erfüllungsoptionen einen Markt, um Kraftstoffe CO2-ärmer zu machen. Wir stärken zudem die Betrugspräventionen bei ausländischen Produktionsstätten von Biokraftstoffen. Künftig soll es mehr Kontrollen vor Ort geben. Das Gesetz schützt inländische Produzenten und trägt zur Stärkung der Wirtschaft sowie auch zum Bürokratieabbau bei.
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets.
Mit der Einbringung des Gesetzes zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets schaffen wir Planungssicherheit für Investitionen in Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen. Die Entscheidung darüber, wie Gasverteilnetze künftig weitergenutzt, umgenutzt oder anderweitig verwendet werden, erfolgt bei der Verteilernetzentwicklungsplanung vor Ort. Es gibt keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen. Wo Veränderungen erforderlich werden – z.B. weil ein Weiterbetrieb einzelner Gasleitungen aufgrund einer stark sinkenden Nachfrage nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist, gilt: Die Versorgung der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher muss weiterhin vorhersehbar, sicher und bezahlbar bleiben. Die Investitions- und Planungssicherheit für den Netzanschluss von Biomethanerzeugungsanlagen wird ein wichtiges Thema im parlamentarischen Verfahren sein. Neben dem jetzt schon vorgesehenen erweiterten Vertrauensschutz von 20 Jahren für Bestandsanlagen wollen wir weitere Erleichterungen im Sinne der Biomethanerzeugung schaffen.
Aktuelle Stunde: Raumfahrtnation Deutschland – mit Forschung und Innovation„Made in Germany“ neue wissenschaftliche Durchbrüche schaffen.
Deutschland sollte den Anspruch stärken, eine führende Raumfahrtnation zu sein – technologisch, wirtschaftlich und strategisch. Innovation „Made in Germany“ entscheidetkünftig im All über Souveränität, Sicherheit und Wertschöpfung. Wer heute konsequent in Raumfahrtforschung investiert, sichert sich morgen industrielle Führungsrollen und geopolitischen Einfluss. Dafür brauchen wir schnellere Genehmigungen, mehr privates Kapital und klare industriepolitische Prioritäten für den New-Space-Sektor. Raumfahrt ist kein Prestigeprojekt, sondern ein zentraler Treiber für Fortschritt, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit. Wir müssen Forschung, Start-ups und etablierte Industrie enger verzahnen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Europäische Kooperation wird dabei immer eine zentrale Rolle spielen, aber unser Ziel ist es, dass Deutschland hier eine führende Position einnimmt. Dies erfordert verlässliche staatliche Rahmenbedingungen und langfristige Investitionen, um letztendlich im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.





