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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 30. März, 2026 | 0

    Aktuelle politische Lage

    Die internationale Lage bleibt überaus ernst – die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten verlieren nicht an Intensität. Die Herausforderungen sind groß. Gerade mit Blick auf den Krieg im Iran merken wir: Wir sind nicht beteiligt, aber wir spüren die Folgen: Spritpreise auf Rekordniveau und steigenden Lebenshaltungskosten. Das belastet viele Bürgerinnen und Bürger.

    Deswegen haben wir in der vergangenen Woche das Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen. Die Taskforce „Wirtschaftliche Auswirkungen des Iran-Krieges“ tagt immer wieder und berät, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Wir behalten damit die Entwicklungen fest im Blick.

    Außerdem haben wir weitere wichtige Entscheidungen im Deutschen Bundestag getroffen. So etwa zur privaten Altersvorsorge, zur Organspende oder zum Verfahren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen.

     

    Schwerpunkte der Sitzungswoche

    Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket).
    Wir haben Maßnahmen gegen hohe Spritpreise ergriffen. Nach nur einer Woche haben wir das Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Damit reagieren wir sehr zügig auf die stark gestiegenen Spritpreise. Mit diesem „Kraftstoffmaßnahmenpaket“ werden wir zum einen die Häufigkeit der Preisänderungen einschränken (sog. österreichisches Modell). Tankstellen dürfen nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, ihre Preise für Kraftstoffe erhöhen. Dagegen sind Preissenkungen jederzeit zulässig. Zum anderen werden wir die Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffgroßhandel durch eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden verschärfen und die Sektoruntersuchungen wirksamer machen. Damit wollen wir den Wettbewerb auf dem Kraftstoffgroßhandelsmarkt stärken.

     

    Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz).
    Wir stärken die private Altersvorsorge, indem wir in der vergangenen Woche in 2./3. Lesung eine grundlegende Reform der Riester-Rente beschlossen haben. Damit setzen wir auch einen weiteren Baustein unseres Rentenpakets I um. Dabei legen wir einen klaren Schwerpunkt auf die Chancen des Kapitalmarktes, um die Sparer in Deutschland stärker zu Investoren zu machen und auch Bezieher von geringen und mittleren Einkommen besser an den – über lange Zeiträume betrachtet – positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt teilhaben zu lassen. Den Fokus auf Rendite unterstreichen wir mit dem erstmaligen Angebot eines Depots ohne renditemindernde Beitragsgarantien, dem Wegfall der Pflicht zur Verrentung des angesparten Kapitals, der Senkung und stärkeren Verteilung der anfallenden Kosten und einer Steigerung der Attraktivität der staatlichen Förderung. Um auch Unerfahrene an den Kapitalmarkt heranzuführen, eröffnen wir die Möglichkeit eines von einem öffentlichen Träger angebotenen Standarddepots, das zudem die Verknüpfung mit der Frühstart-Rente vereinfacht. Diese werden wir noch in diesem Jahr beschließen. Ganz besonders wichtig war uns, endlich die Gruppe der Selbstständigen in die Riester-Rente aufzunehmen. Mit ihrer Aufnahme erkennen wir gleichermaßen den immens wichtigen Beitrag an, den diese Leistungsträger jeden Tag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft erbringen. Die vorliegende Reform geht in ihrer positiven Wirkung aber über den Einzelnen noch hinaus: Indem wir dazu beitragen, Spareinlagen am Kapitalmarkt zu investieren, steht zusätzliches Kapital für Innovationen und damit für Wachstum zur Verfügung.

     

    Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen.
    Wir verbessern die Möglichkeiten erfolgreicher Transplantationen. Daher haben wir in 2./3. Lesung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Neben der Erweiterung des Kreises der Organspenderinnen und -spender sowie der Organempfängerinnen und -empfänger schaffen wir mit der Zustimmung zum Transplantationsgesetz insbesondere die rechtlichen Grundlagen und die notwendigen Strukturen, um in Deutschland ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende aufbauen zu können. Damit erhöhen wir speziell bei hochimmunisierten Patientinnen und Patienten die Wahrscheinlichkeit, ein passendes Organ zu erhalten. Gleichzeitig stärken wir insbesondere den Spenderschutz und gewährleisten eine umfassende und angemessene ärztliche Aufklärung. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir erreicht, dass noch mehr Spender-Empfänger-Paare in das Überkreuzlebendnierenspende-Programm aufgenommen werden können.

     

    Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen.
    Wir schaffen bessere Rahmenbedingungen und schnellere Verfahren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen werden wir die Fachkräfteengpässe im Gesundheitswesen verringern und gleichzeitig die Patientensicherheit sicherstellen. Das Gesetz umfasst die Berufe Arzt, Zahnarzt, Apotheker sowie Hebamme. Die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden in den jeweiligen Berufsgesetzen neu strukturiert. Für Personen mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen.

     

    Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA.
    Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) setzen wir eine EU-Verordnung um, mit der das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts – insbesondere die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren – für Notfallverfahren bei Gasgeräten und PSA aktualisiert wird. Damit stärken wir unsere Krisenresilienz und entlasten zudem die Unternehmen von Bürokratie. Denn gleichzeitig reformieren wir mit diesem Gesetz die Regelungen zu Sicherheitsbeauftragten: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten hat der Unternehmer künftig nur dann einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Nach der bisherigen Regelung mussten ab 20 Beschäftigten grundsätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Damit entlasten wir gerade kleinere und mittelgroße Unternehmen.

     

    Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnungen.
    Mit der 2./3. Lesung zur Durchführung des Data Acts haben wir die europäischen Regelungen so umgesetzt, dass Daten in der Praxis endlich da ankommen, wo sie gebraucht werden. Denn wer Daten erzeugt, muss sie auch nutzen können – und zwar sicher und ohne bürokratische Umwege. Wir stärken den Zugang zu Industriedaten und steigern somit unsere Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter.

     

    Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG).
    Außerdem haben wir in der vergangenen Woche das Daten-Governance-Gesetz in 2./3. Lesung zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance verabschiedet. Damit schaffen wir Mechanismen, um die Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten des öffentlichen Sektors (wie bei Forschungsdatenzentren) zu vereinfachen und das Vertrauen im Datenaustausch zwischen Unternehmen zu stärken. So ordnen wir den Datenraum, damit aus Potenzial tatsächlich Wertschöpfung wird.

     

    Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt.
    Mit dem in 2./3. Lesung beratenen Beschluss des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes wird die Grundlage für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität in Deutschland geschaffen. Ziel ist es, Verkehrsdaten frei verfügbar zu machen und intelligente Verkehrssysteme rechtssicher und effizient zu gestalten. Das Gesetz bringt konkrete Vorteile für Bürgerinnen und Bürger: Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen, Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten werden künftig zentral, einheitlich und leicht zugänglich über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt. Das verbessert die Verkehrsplanung, fördert Innovationen und trägt zu einer umweltfreundlicheren Mobilität bei.

     

     

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