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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 20. März, 2026 | 0

    Aktuelle politische Lage

    Der Krieg im Nahen Osten hält an und erfüllt viele Menschen in Deutschland mit Sorge. Sie fürchten sich vor einem Flächenbrand, vor Terror, aber auch vor weiteren Auswirkungen auf unser Land.

    Als konkret spürbare Auswirkung des Krieges treiben uns hier in Deutschland in besonderer Weise die aktuell sehr hohen Spritpreise um. Sie belasten Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen. Daher haben wir in dieser Woche ein Gesetz beraten, mit dem wir die Häufigkeit der Preisänderungen an der Tankstelle einschränken.

    Die Bundesregierung hat in der abgelaufenen Woche außerdem entschieden, einen Teil der Ölreserven freizugeben. Mit diesem international abgestimmten Vorgehen nehmen wir Druck aus dem Markt. Überaus kritisch sehen wir hingegen die Lockerung der Ölsanktionen durch die USA gegenüber Russland – gerade in einer Zeit, in der die Ukraine sich weiterhin in schweren Kämpfen gegen Russland befindet. Damit wird die Kriegskasse von Putin nur weiter gefüllt.

    Weiterhin hat die Taskforce „Wirtschaftliche Auswirkungen des Iran-Krieges“ der Koalitionsfraktionen Anfang der Woche ein weiteres Mal getagt. Bei diesem Treffen erfolgte ein Austausch mit dem Bundeskartellamt und der Monopolkommission zur Einschätzung der aktuellen Lage auf dem Kraftstoffmarkt. Ebenso waren Vertreter der Mineralölwirtschaft, deren Preispolitik wir sehr kritisch hinterfragt haben, des ADAC und der Verbraucherzentrale dazu eingeladen. Leider konnte die Mineralölwirtschaft nicht erklären, warum die Preissteigerungen in Deutschland höher sind, als in unseren Nachbarländern.

    Das ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben durch Bewertungen des Mitteleinsatzes des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Fragen rund um den Einsatz der Mittel hervorgerufen. Zunächst einmal stand und steht für uns im Mittelpunkt, dass wir mit den Entscheidungen aus 2025 zum SVIK und den Regelungen zur sog. Bereichsausnahme dringend notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur und Verteidigungsfähigkeit finanzieren können. Für uns ist dabei klar, diese Schulden sind nur tragfähig, wenn sie nachhaltiges Wachstum erzeugen. Deswegen werden wir weiterhin als Haushaltsgesetzgeber die Ausgaben aufmerksam und kritisch begleiten. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass es sich bei den Ausgaben des SVIK um zusätzliche Investitionen in die Modernisierung des Landes handelt, die die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzen. 2025 konnten die Investitionsausgaben dadurch im Vergleich zu 2024 um circa 17 Prozent gesteigert werden (von insgesamt rund 87 Mrd. Euro entfielen 24 Mrd. Euro auf das SVIK).

    Die im Deutschen Bundestag vereinbarte Investitionsquote von 10 Prozent im Kernhaushalt als das maßgebliche Kriterium für die „Zusätzlichkeit“ der Investitionen wird sowohl 2025 als auch für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 eingehalten.

     

     

    Schwerpunkte der Sitzungswoche

     

    Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
    Wir ergreifen Maßnahmen gegen hohe Spritpreise. Mit der Einbringung des Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben wir auf die stark gestiegenen Spritpreise reagiert. Mit diesem „Kraftstoffmaßnahmenpaket“ werden wir zum einen die Häufigkeit der Preisänderungen einschränken (sog. österreichisches Modell). Tankstellen dürfen nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, ihre Preise für Kraftstoffe erhöhen. Dagegen sind Preissenkungen jederzeit zulässig. Zum an- deren werden wir die Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffgroßhandel durch eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden verschärfen und die Sektoruntersuchungen wirksamer machen. Damit wollen wir den Wettbewerb auf dem Kraftstoffgroßhandelsmarkt stärken.

     

    Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.
    Mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung in der letzten Wochr eingebrachten Entwurfs setzen wir ein klares Standortsignal. Wir vertrauen unserer Wissenschaft und geben ihr die Instrumente an die Hand, die sie im internationalen Vergleich braucht. Um im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen und mit ihrer Forschung einen Beitrag zum Gemeinwohl erbringen zu können, sollen projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen künftig ihre Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen. Wir stärken damit die Freiheit der Forschung und schaffen gleichzeitig klare Regeln für Verantwortung und Transparenz.

     

    Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung.
    Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung geben wir dem bisherigen Verfahren ein echtes Upgrade. Das Gesetz, das wir in dieser Woche in zweiter und Dritter Lesung verabschiedet haben, wird nun ohne unnötige Brüche im Informationsfluss schneller, effizienter und praxistauglicher – für Gerichte, Gläubiger und Schuldner. Urkunden, die die Vollstreckungsvoraussetzungen belegen, können künftig digitalisiert und elektronisch übermittelt werden. Wir sparen unnötiges Papier und Bürokratie, wo sie überflüssig ist, um die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats zu stärken.

     

    Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz.
    Die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Umsetzungsgesetzes der europäischen KI-Verordnung in dieser Woche ist der Auftakt für eine intensive parlamentarische Beratung im Spannungsfeld von Vertrauen, Sicherheit und Innovationen. Unser Ziel ist es, die europäischen Vorgaben in praxistaugliches Recht umzusetzen, um Unternehmen und Behörden die nötige Rechtssicherheit zu geben.

    Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass für die Notifizierung von KI-Systemen auf bestehende Strukturen und behördliche Expertise zurückgegriffen wird, um Doppelarbeit zu vermeiden und bewährte Fachkompetenz zu nutzen. Das stellt sicher, dass die hohen europäischen Standards für Sicherheit, Transparenz und Überwachung von Hochrisiko- KI-Systemen effektiv gewährleistet bleiben und gleichzeitig der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten wird.


    18. März – Tag der Demokratiegeschichte – Orte der Freiheit und Demokratie in Deutschland weiter stärke.
    Dieses Jahr wurde der 18. März zum ersten Mal mit dem „Tag der Demokratiegeschichte 2026“ unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten als ein bundesweiter Aktionstag zur Würdigung unserer Demokratiegeschichte begangen. Aus diesem Anlass greift der Antrag der Koalition den 18. März als historischen Tag unserer Freiheits- und Demokratiegeschichte auf und würdigt die Bedeutung der Erinnerungsarbeit an zentralen Orten wie Rastatt, Frankfurt am Main oder Weimar. Wir wollen den 18. März bundesweit als jährlichen Tag der Demokratiegeschichte begehen.

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    Rede im Deutschen Bundestag zur Europäischen Arbeitnehmerentsendung am 18.06.2020

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    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Menschenrecht auf Barrierefreiheit vom 16.01.2020

    Wilfried Oellers MdB

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