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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 27. Februar, 2026 | 0

    Aktuelle politische Lage

    Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine.
     Am 24. Februar 2026 jährte sich der russische Überfall auf die Ukraine zum vierten Mal. Zu diesem Jahrestag zeigten wir im Deutschen Bundestag mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen – Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges“ klar Haltung. Wir stehen ohne Wenn und Aber an der Seite der Ukraine, für Freiheit statt Gewalt, für Recht statt Landraub und für ein starkes Europa, das seine Sicherheit entschlossen verteidigt. Putins Krieg darf keinen Erfolg haben.

    Diese Entschlossenheit prägt auch unser Blick auf die jüngste Münchener Sicherheitskonferenz. Dort ist deutlich geworden, dass Europa seine Relevanz neu begründen muss, wenn das westliche Bündnis Bestand haben soll. Es geht um Partnerschaft statt Gefolgschaft. Um Stärke statt Abhängigkeit. Europa steht vor einer Richtungsentscheidung. Es kann seinen relativen Bedeutungsverlust verwalten oder den Willen zur Macht entwickeln, der notwendig ist, um seine Interessen zu behaupten. Die Bundesregierung hat sich für Letzteres entschieden. Wir unterstützen das ausdrücklich. Diesen außenpolitischen Kurs wird der Bundeskanzler in dieser Woche auch bei seiner Reise nach China fortsetzen.

    Das Habecksche Heizungsgesetz wird abgeschafft.
    Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Verhandlungsgruppe hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Das Heizungsgesetz wird damit abgeschafft und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Die 65-Prozent- Regelung wird gestrichen. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungsaustauschs damit wieder mehr Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte.

    Die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor gelten. Das neue Gesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Nur die Herangehensweise wird sich ändern: Das neue Gesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher. Damit beenden wir einen Konflikt um ein Gesetz, das umstritten war und Investitionen gehemmt hat. Manch eine Regelung hat sich als zu komplex und wenig praktikabel erwiesen. Wir machen das Gesetz einfacher und besser.

    Mit der moderaten Grüngasquote schaffen wir ein zusätzliches Instrument, das zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen wird. Wir stärken den Ausbau der Fernwärme, den Verbraucherschutz und vereinfachen die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen. Die Fraktionen bekennen sich zu einer unbürokratischen Umsetzung der EU-Gebäudeenergierichtlinie, die keine zusätzlichen gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen für den Gebäudebestand auslösen wird.

     

    Schwerpunkte der Sitzungswoche

    Nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
    In dieser Woche haben wir in 2./3. Lesung die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Wir schaffen somit die rechtliche Grundlage für ein besser funktionierendes Asylsystem in Deutschland. Zuständigkeiten werden verbindlich geregelt, Verfahren gestrafft und Rückführungen wirksamer durchgesetzt. Klare Entscheidungen, frühzeitig und konsequent an der Außengrenze – das schützt die wirklich Schutzbedürftigen und begrenzt irreguläre Migration. Wer in einem anderen EU-Staat registriert ist, hat keinen Anspruch auf ein zweites Verfahren in Deutschland.

    Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, Arbeitsverbote für Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate zu reduzieren. Auch das setzen wir um. Das gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, „Dublin“-Fälle, bei denen ein anderer EU-Staat für den Asylsuchenden zuständig ist, oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen.

    Wer sich künftig der Rücküberstellung entziehen will, muss damit rechnen, in Gewahrsam genommen zu werden. Der Rechtsstaat darf sich nicht austricksen lassen. Auch dafür schaffen wir jetzt die gesetzliche Grundlage. Nur wenn Regeln gelten und durchgesetzt werden, bleibt die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten. Das GEAS-Umsetzungsgesetz ist der entscheidende Schritt, um diese Ordnung endlich wiederherzustellen.

     

    Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft.
    In erster Lesung haben wir den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft beraten. Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu begründen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu erwirken.

    Mit dem Gesetzentwurf schließen wir eine gesetzliche Lücke für ein weiteres Einfallstor für illegale Migration. Wer eine Vaterschaft vortäuscht, um Aufenthaltsrechte zu erschleichen muss künftig mit klaren Konsequenzen rechnen.

    Außerdem werden wir wirksame Kontrollmechanismen einführen, damit unsere Ordnung nicht mehr organisiert und systematisch umgangen werden kann. Gleichzeitig schützen wir die Integrität des Familienrechts und stärken somit das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat.

    Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz).
    Mit der ersten Beratung des Altersvorsorgereformgesetzes ist die überfällige Reform der dritten Säule der Altersvorsorge, der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge („Riesterrente“), in den Bundestag eingebracht worden. Dabei kann Riester wie gehabt mit 100%-Beitragsgarantie und Verrentung zu Beginn der Auszahlungsphase fortgeführt werden. Das Garantieniveau kann auch auf 80% abgesenkt werden, was bereits spürbar höhere Renditechancen ermöglicht. Kern der Reform ist aber die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien und Verrentungszwang. Hier kann der Sparer selbst oder in Form eines Standarddepots bspw. in günstige, breit diversifizierte Aktien-ETFs investieren.

    Über Jahrzehnte angelegt sind das Risiko eines Verlustes überschaubar und die Aussicht auf einen signifikanten Vermögensaufbau für breite Schichten der Bevölkerung real. Dazu wird eine attraktive steuerliche Förderung beitragen, ebenso wie die Möglichkeit, über den geförderten Höchstbetrag hinaus Zuzahlungen zu leisten. Der Gesetzentwurf hat damit das Potenzial, dass zukünftig auch deutsche Sparer vermehrt zu Aktionären und Investoren werden.

    Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
    Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz leiten wir eine grundlegende Modernisierung für die Planung und Genehmigung insbesondere von Verkehrsinfrastrukturprojekten ein. Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen sollen künftig schneller umgesetzt werden können. Dazu werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturprojekte in das überragende öffentliche Interesse gestellt. In Abwägungsentscheidungen erhalten sie damit Vorrang vor anderen Belangen. Zudem sollen die Verfahren einfacher und effizienter werden, indem zum Beispiel Verfahrensdopplungen entfallen und Planfeststellungsverfahren nur noch digital durchgeführt werden. Ebenfalls werden umweltrechtliche Erleichterungen vorgesehen. Dadurch entstehen mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.

     

    Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs- Quote.
    Zur Umsetzung von EU-Recht haben wir das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs- Quote in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, den Verkehrssektor wirksam und technologieoffen auf Klimaneutralität auszurichten. Kern des Gesetzes ist die Fortschreibung der THG-Minderungsquote im Bundes-Immissionsschutzgesetz bis 2040, die schrittweise auf 59 Prozent ansteigt. Gleichzeitig wird die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen erhöht. Erstmals wird zudem eine verbindliche Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie grünem Wasserstoff eingeführt. Damit schaffen wir verlässliche Investitionsbedingungen für Unternehmen und stärken den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Ergänzend werden Maßnahmen zur Betrugsprävention, wofür wir uns als Union seit Jahren stark gemacht haben, und zur Umsetzung europaweit einheitlicher Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe im Luftverkehr verankert.

    Gesetz zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen.
    Mit einem weiteren Gesetz aus dem Umweltbereich schaffen wir zudem die Voraussetzungen für die Ratifizierung des VN-Hochseeschutz-Übereinkommens. Mit dem Übereinkommen werden erstmals international einheitlich Vorgaben für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf der Hohen See festgehalten. Das Abkommen wurde bereits im September 2023 von Deutschland unterzeichnet. Nun wurde es in 2. und 3. Lesung beraten und beschlossen.

    Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen.
    Der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den Wasserstoffhochlauf. Die Genehmigungsverfahren sind heute noch zu langsam und zu bürokratisch. Mit dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz, was in 2. und 3. Lesung im Bundestag debattiert und abgestimmt wurde, werden jetzt die Verfahren grundlegend vereinfacht, Abläufe digitalisiert, der Anwendungsbereich erweitert und für mehr Tempo gesorgt. Zudem liegt der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur künftig im überragenden öffentlichen Interesse.

     

    Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz).
    Das Bundestariftreuegesetz hat seinen Ursprung im Koalitionsvertrag. Mit dem Gesetz, welches wir in 2./3. Lesung in dieser Woche verabschiedet haben, wird die Tarifbindung geschützt  und gefördert: Tarifgebundene Unternehmen sollen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes keine Nachteile haben. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen (insbes. Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub, Pausen) gewähren müssen. Auch Nach- und Subunternehmen sollen daran gebunden sein. Insbesondere zur Vermeidung übermäßiger Bürokratie wird das Gesetz erst für öffentliche Aufträge/Konzessionen des Bundes ab 50.000 Euro anwendbar sein, bei Startups sogar erst ab 100.000 Euro. Wir konnten zur Verringerung der Bürokratie erreichen, dass Lieferleistungen (entgeltliche Verträge zur Beschaffung von Waren) ausgenommen werden und Haustarifverträge berücksichtigt werden müssen. Es wird eine Prüfstelle „Bundestariftreue“ bei der DRV Knappschaft-Bahn-See, errichtet, die jedoch nur anlassbezogen bei konkreten Hinweisen tätig werden wird. Die Nichteinhaltung der tariflichen Regelungen wird in einem abgestuften Verfahren sanktioniert werden können.

     

    Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung.
    Mit dem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche erstmalig im Bundestag beraten haben, sollen verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken geschaffen werden. Ziel ist, ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Durch Maßnahmen zum Bürokratieabbau soll den Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht werden, ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrzunehmen.

    Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem erleichterte Voraussetzungen zur Gründung von Apothekenstandorten in abgelegenen Gebieten, Regelungen zum erleichterten Austausch vom Arzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit verordneter Arzneimittel sowie die Einräumung der Möglichkeit für die Länder, im Rahmen einer Erprobungsklausel in Sonderkonstellationen eine Vertretung von Apothekenleitungen durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten zu genehmigen. Außerdem ist vorgesehen, dass öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erhalten: So werden unter anderem erweiterte Impfmöglichkeiten, die Durchführung von Schnelltests, die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Prävention sowie die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung in begrenzten Situationen vorgesehen.

     

    Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.
    Wir stärken die Befugnisse der Bundespolizei zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) an Flughäfen und kritischen Infrastrukturen, indem wir das zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in dieser Woche in 2./3. Lesung beschließen. Wir ermöglichen den Einsatz von Technik zur Störung von GPS-Signalen oder Netzen.

    Die Bundeswehr wird ermächtigt, zur Unterstützung der Landespolizeien im Wege der Amtshilfe Drohnen auch mit dem Einsatz von Waffengewalt abzuwehren. Dadurch schaffen wir eine engere Verzahnung zwischen polizeilicher und militärischer Drohnenabwehr. Wir verschärfen das Strafrecht und stufen vorsätzliches, unberechtigtes Eindringen in Sicherheitsbereiche von Flughäfen als Straftat statt Ordnungswidrigkeit ein, sodass eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren droht.

     

    Gesetzesentwurf zum Gewaltschutzgesetz.
    In 1. Lesung beraten wir den Gesetzesentwurf zum Gewaltschutzgesetz und setzen damit ein klares Zeichen für den besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Wir setzen den Koalitionsvertrag um und schaffen eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen. Familiengerichte sollen die Fußfessel, die sich in Spanien bereits erfolgreich im Einsatz befindet, anordnen können, um Abstands- und Kontaktverbote wirksam durchzusetzen. So werden Annäherungen früh erkannt und die Polizei kann umgehend reagieren. Opfer von häuslicher Gewalt können ein Warngerät erhalten, um frühzeitig zu erkennen, wenn Täter sich unzulässig nähern. Familiengerichte sollen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen zu verpflichten. Außerdem ahnden wir Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen künftig schärfer. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.

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