Aktuelle politische Lage.
In der nun vergangenen Sitzungswoche haben wir 23 Gesetze in 2./3. Lesung verabschiedet – angefangen von der Entlastung bei den Energiekosten, der Bekämpfung der Schwarzarbeit, Erhöhung der Cybersicherheit bis hin zur Förderung des Freihandels. Wir bringen Deutschland voran, schneller als oft wahrgenommen. Letzten Mittwoch haben wir 70 Jahre Bundeswehr mit einem feierlichen Gelöbnis in der Mitte Berlins gefeiert. Die Bundeswehr gehört in die Mitte unserer Gesellschaft, gerade in Zeiten wachsender Bedrohungen. Eine starke Bundeswehr ist Grundlage für Frieden, Freiheit und Sicherheit und verdient unseren Respekt. Dieses Jubiläum ist auch ein Anlass, Dank und Anerkennung sichtbar zu machen. „Danke für Ihren Einsatz!“ – das sollten wir alle zeigen, überall dort, wo Menschen für unser Land im Einsatz sind, ob in Uniform oder in Zivil.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Wir senken die Energiekosten.
Wir haben in der Sitzungswoche beschlossen, dass die Übertragungsnetzentgelte durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gesenkt werden. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten entlastet Unternehmen und Verbraucher. Ab 2026 werden damit die Stromkosten um 6,5 Milliarden Euro pro Jahr gesenkt – in den nächsten vier Jahren um insgesamt 26 Milliarden Euro. Von der Entlastung profitieren alle Stromverbraucher – Unternehmen und Privathaushalte. Gleichzeitig verabschieden wir diese Woche das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, womit wir die Stromsteuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz (50 Cent/MWh) für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft verstetigen. Davon werden 600.000 Unternehmen profitieren. Mit der EnWG-Novelle setzen wir unionsrechtliche Vorgaben im Verbraucherbereich um und stärken den Verbraucherschutz etwa durch verpflichtende Absicherungsstrategien von Stromlieferanten gegen extreme Preissteigerungen. Wir führen Energy Sharing ein, sodass Letztverbraucher erneuerbaren Strom innerhalb eines Netzgebiets gemeinsam nutzen können. Auch wird klargestellt, dass Netzbetreiber alle technisch vorhandenen Möglichkeiten nutzen müssen, damit der europarechtlich geschützte Eigenverbrauch im Falle einer Redispatchmaßnahme (Maßnahme des Übertragungsnetzbetreibers, um Überlastungen im Stromnetz zu verhindern oder zu beseitigen) so weit wie möglich gewahrt bleibt. Mit Übergangs- und Klarstellungsregelungen – etwa für Biomethananlagen, Kundenanlagen und Speichersysteme – sorgen wir für Rechtssicherheit und Funktionsfähigkeit zentraler Energieinfrastrukturen.
Wir bekämpfen Schwarzarbeit.
Schwarzarbeit schadet der Wirtschaft und untergräbt Vertrauen in den Rechtsstaat. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch. Gleichzeitig modernisieren und digitalisieren wir die Verwaltungsabläufe im Bereich der Arbeitsmarktkontrolle und stärken so die rechtssichere und zügige Ahndung von Verstößen. Eine dynamische Anpassung der branchenspezifischen Prüfschwerpunkte – z. B. durch die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes sowie die Herausnahme der Forstwirtschaft und des Fleischerhandwerks. Dies trägt ebenfalls zu einer effizienten und fokussierten Aufgabenerfüllung bei.
Wir stärken Verkehr und Klimaschutz.
Durch das in 2./3. Lesung verabschiedete Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs wird der Anstieg der Trassenentgelte, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung der Schienenwege bezahlen müssen, ab 2026 stärker abmildert als im Regierungsentwurf vorgesehen. Dazu senken wir den Zinssatz, mit dem die Infrastrukturgesellschaft der DB ihr bereitgestelltes Eigenkapital verzinsen muss, von 2,5 auf 1,9 Prozent. Zudem stellen wir sicher, dass die Trassenpreisförderung für dieses Jahr ausgezahlt wird. Mit beiden Maßnahmen entlasten wir die Eisenbahnverkehrsunternehmen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Fahrpreise.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verlängern wir die Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge gemäß den europäischen Vorgaben bis 2031. Damit unterstützen wir nicht nur den Markthochlauf emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Zudem erweitern wir die technischen Möglichkeiten für die Mauterhebung. So schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Einbuchung in das Lkw-Mauterhebungssystem künftig über eine App z. B. auf dem Smartphone erfolgen kann. Das macht nicht nur eine On-Board-Unit, wie sie bei der automatischen Mauterhebung nötig ist, entbehrlich. Auch ist damit anders als beim manuellen System, das die Vorbuchung einer Strecke erfordert, die freie Routenwahl möglich.
Wir führen einen China-Check ein.
Wir haben in der abgelaufenen Sitzungswoche dafür gestimmt, eine Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China einzusetzen. Die Kommission soll prüfen, wie angesichts eines sich ändernden handels- und geopolitischen Umfelds und trotz eines globalen Wettbewerbs die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer Wertschöpfungsketten, unserer Energie- und Rohstoffimporte im Rahmen der nationalen und europäischen Sicherheit verbessert werden können. Ziel der Kommission soll die rechtliche, ökonomische und politische Prüfung eines entsprechenden Handlungsbedarfes zu Anpassungen etwa im Außenwirtschaftsrecht sein. Die Kommission setzt sich zusammen aus Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Think Tanks. Sie kann auf die Expertise der Ministerien und nachgeordneten Behörden zurückgreifen und sollte – soweit möglich – auch entsprechende Erkenntnisse der Europäischen Kommission nutzen. Damit geben wir eine Antwort auf die zunehmenden geoökonomischen Risiken aus Wirtschaftsperspektive und setzen unsere Forderung aus der vergangenen Wahlperiode um.
Wir fördern Freihandel.
Im Bundestag haben wir für die Ratifizierung der EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam gestimmt. Mit diesem Abkommen stärken wir die wirtschaftlichen Beziehungen zur dynamischen Region Südostasien. Die Abkommen tragen zu mehr Planungssicherheit für Unternehmen bei und fördern Handel und Investitionen. Gerade in Zeiten der geoökonomischen Unsicherheiten werden so die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessert und ein Signal für Freihandel an die internationalen Partner gesendet. Hohe und präzise Schutzstandards für Investitionen und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren jeweils nach EU-Standards sind auch in den Abkommen vereinbart.
Zudem haben wir das Fortgeschrittene Rahmenabkommen der EU mit Chile ratifiziert. Darin werden die Handelsbeziehungen mit Chile modernisiert und weiter intensiviert. Vor dem Hintergrund einer angestrebten Diversifizierung von Märkten und Lieferketten ist dies ein wichtiger Schritt. Er bringt deutliche Erleichterungen für den Handel, eine Ausweitung des Marktzugangs sowie einen besseren Zugang zu Rohstoffen. Das kann deutschen und EU-Unternehmen neue Lieferkettenoptionen und Exportchancen bieten.
Wir stärken kleinere und mittlere Unternehmen.
Wir haben das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 beschlossen, mit dem der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das kommende Jahr festlegt wird. Das ERP-Sondervermögen, hervorgegangen aus Mitteln des Marshallplans, unterstützt seit über 75 Jahren vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Die Förderung erfolgt überwiegend über zinsgünstige KfW-Kredite mit langen Laufzeiten, anfänglichen Tilgungserleichterungen und teilweise eigenkapitalstärkender Wirkung. Im Jahr 2026 sollen aus dem ERP-Sondervermögen Mittel bereitgestellt werden, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund zwölf Mrd. Euro zu ermöglichen.
Schwerpunkte bleiben Existenzgründungen, Wachstums- und Innovationsfinanzierungen, Digitalisierung, Exportförderung sowie Beteiligungskapital.
Wir erhöhen Cybersicherheit (NIS 2).
Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz haben wir den digitalen Schutzschild Deutschlands gestärkt. Cybersicherheit ist längst kein Randthema mehr, sondern nationale Daseinsvorsorge. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten und effiziente Strukturen – die wir jetzt schaffen. Nur, wenn Unternehmen und die Bundesverwaltung gemeinsam Verantwortung mit verbindlichen Mindeststandards übernehmen, wird Deutschland digital souverän und widerstandsfähig gegen hybride Angriffe.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz überträgt die EU-Richtlinie in nationales Recht. Ziel ist es somit künftig, mit einem wirksamen Risikomanagement Sicherheitsvorfälle schneller zu erkennen, strukturiert zu melden und koordiniert abzuwehren. Daher werden Unternehmen und die Bundesverwaltung verpflichtet, technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen umzusetzen und aktuell zu halten.
Wir erhöhen die Anreize zum längeren Arbeiten.
Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (sog. Aktivrente) in der vergangenen Sitzungswoche bringen wir einen weiteren zentralen Punkt aus dem Koalitionsvertrag in den Deutschen Bundestag ein. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann ab 2026 seinen Arbeitslohn (Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung) bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Wir stärken die E-Mobilität.
Mit dem Gesetzentwurf zum Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird ein weiteres Anliegen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf werden wir die befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz über 2025 hinaus verlängern. Damit unterstützen wir Verbraucher und Automobilindustrie gleichermaßen.




