Aktuelle politische Lage.
Jenseits der Debatten der vergangenen Tage setzen wir im Bundestag unsere intensive Arbeit fort. Allein 14 Gesetze haben wir in der vergangenen Sitzungswoche in 2./3. Lesung beschlossen. Wie vor der Bundestagswahl versprochen entlasten wir u.a. die Landwirtschaft beim Agrardiesel und bei Bürokratie. Bürger und Unternehmen werden durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage entlastet. Den technologischen Fortschritt stoßen wir mit CCS/CCU an, die Voraussetzung für die Kohlendioxid-Speicherung sowie die Kohlenstoffabscheidung und -nutzung werden endlich geschaffen.
Unsere Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration wirken. Wir verzeichnen 55,4 % weniger Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr. Konkret wurden im Oktober 2025 8.823 Asylanträge gestellt, im Oktober 2024 waren es noch 19.785. Außerdem: Pro Monat werden im Schnitt fast 2.000 Personen aus Deutschland zurückgeführt.
Im Kontext Migration und der aktuellen Lage in Syrien ist eine Debatte über Rückführungen entbrannt. Die Linie der Unionsfraktion ist hier sehr klar. Wir erwarten, dass syrische Flüchtlinge ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus in ihre Heimat zurückkehren, sobald dies möglich ist. Der syrische Bürgerkrieg ist vorbei, jetzt geht es um Wiederaufbau und stabile Verhältnisse. Freiwillige Ausreisen sind zu fördern. Alle Straftäter und sofort Ausreisepflichtigen sind zurückzuführen. Dazu arbeiten Außen- und Innenminister Hand in Hand.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Stärkung der Landwirtschaft.
Wir halten Wort: Mit der vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent pro Liter Diesel zum 1. Januar 2026 unterstützen wir die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit rund 430 Millionen Euro jährlich. Wir verbessern die Rahmenbedingungen, indem wir Planungssicherheit schaffen, und stärken die Wettbewerbsfähigkeit dieses wichtigen Wirtschaftszweiges.
Außerdem erweitern wir die zeitlichen Grenzen der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung mit Rücksicht auf den besonderen Bedarf der Landwirtschaft an Saisonbeschäftigten auf 90 Arbeitstage oder 15 Wochen (die bei einer 6-Tage-Woche 90 Arbeitstagen entsprechen).
Und schließlich werden mit dem ebenfalls beschlossenen Agrarstatistikgesetz die europäischen Vorgaben zur Agrarstrukturerhebung 2026 umgesetzt und die Bodennutzungsdaten auf vorliegende Verwaltungsdaten umgestellt. Durch diesen zentralen Fortschritt entfällt für viele Betriebe die Pflicht zur gesonderten Meldung. Das entlastet die Landwirtschaft spürbar. So sieht Wertschätzung für unsere Landwirtschaft aus, von der wir alle jeden Tag leben.
Stärkung der Industrie.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist beschlossen. Das bedeutet eine Entlastung aller Gaskunden, private Haushalte wie Unternehmen. Die Entlastung für einen Vier- Personen-Haushalt beträgt je nach Verbrauch zwischen ca. 30 bis 60 Euro im Jahr. Zudem wird die Abschaffung der Gasspeicherumlage auch zu einer Entlastung bei den Strompreisen beitragen, da Gaskraftwerke oftmals die preissetzende Stromerzeugungsart sind. Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen rund 3,4 Mrd. Euro. Zudem haben wir durch einen Änderungsantrag sichergestellt, dass die Einigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der EU-Kommission im Beihilfeverfahren zur Entschädigung der LEAG für den Braunkohleausstieg in Ostdeutschland national umgesetzt wird. Damit wird auch die Rekultivierung in den betroffenen Regionen finanziert.
Im Sinne unseres Industriestandortes und des Klimaschutzes haben wir ein novelliertes Kohlendioxid-Speicherungsgesetz verabschiedet. Mit CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) kann CO2 abgeschieden werden, bevor es in die Atmosphäre gelangt. Diese Verfahren sind insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen von großer Bedeutung – etwa in der Zement-, Kalk- und Chemieindustrie, aber künftig auch für moderne Gaskraftwerke, die in das CO2-Management einbezogen werden können. Wir verbessern den Rechtsrahmen umfassend: Für den schnellen Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur, für den Export in europäische Speicher und mit einer Länderöffnungsklausel, die freiwillig auch Onshore-Speicherung ermöglicht. So schaffen wir Planungssicherheit, beschleunigen Genehmigungen und stärken den Industriestandort Deutschland. Das ist ein technologiepolitischer Quantensprung – und ein Erfolg der Union: Wir haben uns seit Jahren für CCS/CCU stark gemacht, für Technologieoffenheit statt Ideologie, und dafür, dass Bürokratieabbau und Beschleunigung Vorrang vor neuen Auflagen bekommen. CCS und CCU sind kein Widerspruch zu Klimaschutz, sondern seine industrielle Grundlage – für sichere Arbeitsplätze, saubere Technologien und eine starke Wirtschaft in Deutschland.
Stärkung des Finanzstandorts.
In der abgelaufenen Sitzungswoche haben wir mit dem sog. Standortfördergesetz bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen auf den Weg gebracht. Damit stärken wir den Finanzplatz Deutschland insgesamt. Schwerpunkt des Gesetzes bilden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und für einen wettbewerbsfähigeren Finanzstandort, insbesondere durch steuerliche Impulse für private Investitionen in Infrastruktur, und erneuerbare Energien sowie in kleinere Unternehmen und Start-ups (Venture Capital). Hinzu kommen Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie.
Stärkung des ÖPNV.
Mit dem Regionalisierungsgesetz, was diese Woche beraten wurde, wird die Finanzierung des Deutschlandtickets im Zeitraum von 2026 bis 2030 sichergestellt. Ab 2026 erfolgt aufgrund der gestiegenen Kosten eine Preisanhebung auf 63 Euro pro Monat, ab 2027 folgt eine Preisfortschreibung anhand eines Kostenindexes. Bund und Länder beteiligen sich bis 2030 mit jährlich je 1,5 Mrd. Euro an den Kosten. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Kunden und ÖPNV-Unternehmen.
Stärkung der Pflege und des Gesundheitswesens.
Auch in der Pflege gehen wir voran: Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden die Rahmenbedingungen für Kompetenzen von professionellen Pflegekräften sowie deren Ausübung verbessert, an den aktuellen Stand angepasst und modernisiert. Damit wird die Versorgung verbessert, das Berufsbild attraktiver gemacht und somit auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt. Außerdem gehen wir weitere Schritte in Richtung des dringend notwendigen Bürokratierückbaus.
Stärkung der inneren Sicherheit.
Endlich höhere Strafen für Geldautomatensprenger Mit den wesentlichen Änderungen im Sprengstoffgesetz (SprengG), im Strafgesetzbuch (StGB), in der Strafprozessordnung (StPO) und im Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) haben wir durchgesetzt, dass Geldautomatensprengungen künftig härter bestraft, die organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts besser bekämpft und relevante Strafbarkeitslücken im Sprengstoffgesetz geschlossen werden.
Geldautomatensprengungen werden künftig nach dem Strafgesetzbuch schärfer bestraft, nämlich mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren bzw. fünf bis zu 15 Jahren, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht hat. Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geschaffen. Um eine wirkungsvolle Strafverfolgung in diesen Fällen zu ermöglichen, wird zudem der Straftatenkatalog für die Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung moderat erweitert.




