In dieser Sitzungswoche haben wir folgende Gesetz auf den Weg gebracht und Themen beraten:
Irreguläre Migration reduzieren
Nicht einmal vier Wochen nach Regierungsübernahme werden im Bundestag die ersten zwei migrationspolitischen Änderungen des AufenthaltsG beraten. In § 1 AufenthaltsG, der die Ziele des Aufenthaltsgesetzes festlegt, wird neben der „Steuerung“ nun wieder die „Begrenzung“ von Zuwanderung aufgenommen. Damit ist klar, dass das Aufenthaltsrechts nicht nur der Steuerung, sondern auch der Begrenzung von Zuwanderung dienen soll. Das Wort „Begrenzung“ war von der Vorgängerregierung gestrichen worden. Indem „Begrenzung“ nun wieder aufgenommen wird, soll den Aufnahmekapazitäten des Staates und der Wahrung von Funktionsfähigkeit und Integrationsfähigkeit Rechnung getragen werden. Diese Zielbestimmung ist von Verwaltung und Gerichten auch für die Auslegung der Gesetzesbestimmungen heranzuziehen.
Zudem wird der Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Angesichts der Belastungen der Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und deren Familien hatten die Länder den Bund bereits im Oktober 2023 zu diesem Schritt aufgefordert. Auch 2016 wurde der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Seit 2018 können nach geltendem Recht pro Monat maximal 1000 Visa für den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt werden. In Härtefällen bleibt der Familiennachzug weiterhin möglich.
Erste Maßnahmen zur Wirtschaftswende – Vorfahrt für Wachstum
Mit der gemeinsamen Fraktionsinitiative von CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sollen prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung sowie Investitionsförderung umgesetzt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken und die deutsche Wachstumsschwäche durch einen Mix aus kurz- und mittelfristigen Maßnahmen endlich zu überwinden. Dies ist die größte Steuerreform seit knapp 20 Jahren.
Das Paket beinhaltet:
- als „Investitions-Booster“ eine degressive AfA in Höhe von 30 Prozent jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027,
- eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032,
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von 28,25 Prozent in drei Stufen auf 25 Prozent (ab 2032),
- Einführung einer arithmetisch-degressiven AfA für unternehmerisch angeschaffte Elektrofahrzeuge sowie eine Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 Euro und
- eine Ausweitung des Forschungszulagengesetzes durch Anhebung der Bemessungsgrundlage förderfähiger Aufwendungen auf 12 Mio. Euro und durch Berücksichtigung von pauschalisierten Gemein- sowie Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent der entstandenen förderfähigen Aufwendungen.
Der Gesetzentwurf soll bis Mitte Juli in Bundestag und Bundesrat abschließend beraten werden. Das gibt den Unternehmen Planungssicherheit und ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Damit bringen wir Deutschland im erforderlichen Tempo voran.
Situation Israel/Gaza
Die diplomatischen Bemühungen um eine Waffenruhe und die vollständige Freilassung aller Geiseln stocken. Israel hat seine militärische Offensive wieder deutlich intensiviert. Erneut sind hunderttausende Palästinenser auf der Flucht. Die humanitäre Situation ist prekär und das Leid der Zivilbevölkerung groß. Israel verliert spürbar an internationaler Unterstützung.
Die Sicherheit und das Existenzrecht Israels bleiben deutsche Staatsräson und sind unverrückbare Grundpfeiler der parlamentarischen Arbeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dabei agieren wir nicht kritiklos, unterschiedliche Auffassungen müssen unter engsten Freunden auch ausgesprochen werden können. Das Schicksal der israelischen Geiseln macht uns unverändert betroffen. Eine unverzügliche Freilassung aller Geiseln und eine politische Vereinbarung zum Ende des Terrors der Hamas haben oberste Priorität. Dafür muss auch der Druck auf die Terroristen aufrechterhalten werden. Kurzfristig muss die humanitäre Lage der Menschen im Gazastreifen substanziell verbessert werden. Hier steht Israel in der rechtlichen Pflicht, alles Notwendige zu veranlassen. Israel wird von Deutschland weiterhin unterstützt werden, sich selbst zu verteidigen. Eine Zweistaatenlösung als Basis für eine dauerhafte friedliche Koexistenz von Israelis und Palästinensern halten wir nach wie vor, auch im Interesse der Sicherheit Israels, für unverzichtbar. Die Siedlungspolitik der israelischen Regierung in der Westbank ist damit nicht vereinbar.
Die Woche im Parlament:
Vereinbarte Debatte: Bundestag erinnert an den Volksaufstand in der DDR im Juni 1953.
Bei einer Vereinbarten Debatte aus Anlass des Nationalen Gedenktages an den Volksaufstand in der DDR von 1953 hat der Bundestag der mindestens 55 getöteten sowie der vielen verletzten und verhafteten Ostdeutschen gedacht. Mit dieser Gedenkstunde haben wir Hunderttausende mutige Ostdeutsche gewürdigt, die sich einer brutalen SED-Diktatur entgegenstellt haben.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn.
Der Bundestag hat in erster Lesung über die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beraten. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vorgelegt.
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Mieter in angespannten Wohnungsmärkten nicht zusätzlich zu belasten und die Mietpreisbremse zunächst für vier Jahre zu verlängern. Aktuell ist die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die Mietpreisbremse begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung.
Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau.
Über das Gesetz zum überragenden öffentlichen Interesse für den TK-Netzausbau wurde in erster Lesung im Bundestag in der dieser Woche beraten. Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur sollen mit dem Gesetzentwurf verbessert werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Mit dem TKG-Änderungsgesetz wird die Bedeutung des Netzausbaus „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“. Durch das Gesetz sollen unter anderem Planungsvorhaben im Bereich Mobilfunk- und Glasfaserausbau beschleunigt werden. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Gesetzentwurf zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz und Entwurf eines ersten Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz.
Mit dem ersten Entwurf sollen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 umgesetzt werden, soweit die gesetzlichen Regelungen nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Angaben zufolge mit seinem Urteil die Befugnis zur vorsorgenden Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht zur Umsetzung eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt.
Daher haben die Regierungskoalitionen den Gesetzentwurf eingebracht, da der polizeiliche Informationsverbund wichtiger Bestandteil des polizeilichen Informationsaustauschs in der deutschen Sicherheitsarchitektur ist. Für die Aufgabenerfüllung der Polizeien des Bundes und der Länder ist es von wesentlicher Bedeutung, Daten von Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und weiteren Personen im Informationsverbund abrufen zu können – zu den Zwecken der Strafverfolgung, Straftatenverhütung und Gefahrenabwehr.
Mit dem zweiten Gesetzentwurf sollen ebenfalls Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts – in diesem Fall vom 1. Oktober 2024 (Az. 1 BvR 1160 / 19) – umgesetzt werden, soweit die Änderungen der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Angaben zufolge mit seinem Urteil die Befugnis zu besonderen Mitteln der Datenerhebung von Kontaktpersonen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt.
Ohne die Befugnis zum Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung gegenüber Kontaktpersonen geht dem Bundeskriminalamt ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen verloren. Somit wird dieses Gesetzt nun in der erforderlichen Eile im Bundestag debattiert.
Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes.
Mit dem erstmals debattierten Antrag der Koalitionsfraktionen soll die Anwendung des gesetzlich vorgesehenen Anpassungsverfahrens für die Abgeordnetenentschädigung (sog. Diäten) für die 21. Wahlperiode beschlossen werden. Dieses Verfahren galt auch bereits in den vorangegangenen Wahlperioden.
Nach dem Abgeordnetengesetz orientieren sich die Diäten am vom Statistischen Bundesamt errechneten Nominallohnindex des jeweiligen Vorjahres. Der Nominallohnindex spiegelt die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten in Deutschland wider. Er ist ein allgemein verwendeter Bezugsrahmen für Entgeltanpassungen, der die Verdienstentwicklung exakt, aktuell und in regelmäßigen Zeitabständen abbildet. Die Anpassung der Diäten ist damit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent.
Mit dem geltenden Anpassungsverfahren steigen die Diäten niemals stärker als die Durchschnittslöhne der Beschäftigten in Deutschland. Wenn die Löhne zurückgehen, sinken automatisch auch die Abgeordnetenentschädigungen. Dies ist im Jahr 2021 der Fall gewesen, als die Diäten um 0,7 Prozent gekürzt wurden. Schließlich kann der Bundestag die Anpassung auch aufgrund besonderer Umstände aussetzen. So wurde 2020 während der Corona-Pandemie entschieden, dass die Diäten nicht steigen, während die Nominallöhne um 2,6 % angewachsen waren.
Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Die Bundestagspräsidentin veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung vorab in einer Bundestagsdrucksache, sodass die Öffentlichkeit stets über die Höhe der Anpassungen informiert ist.
Die Nominallöhne in Deutschland sind im Jahr 2024 um 5,4 Prozent gestiegen. Die Abgeordnetenentschädigungen werden zum 1. Juli 2025 entsprechend steigen und auf das Niveau der Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes angepasst.
Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.
Der Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, sieht vor, die Übergangsregelungen im Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen.
So wird den Lebensmittelunternehmern mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Eine freiwillige Kennzeichnung ist vor dem Stichtag jedoch schon möglich.
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes.
Das GAP-Direktzahlungen-Gesetz, das in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, regelt die Zuweisungen der EU-Mittel für die verschiedenen Direktzahlungen, die die Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union erhalten. Seit dem Änderungsgesetz von 2024 sieht das Gesetz vor, dass ab 2026 zwei neue Öko-Regelungen – das sind freiwillige Angebote an die Landwirte, zusätzliche Leistungen für Umwelt, Klima oder Tierwohl zu erbringen, für die derzeit rund 1 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung stehen – eingeführt werden und dafür die indikativen Mittel für die Öko-Regelungen erhöht werden um jährlich etwa 60 Mio. Euro.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einführung der Regelung um zwölf Monate zu verschieben, da sich gezeigt hat, dass noch etwas mehr Zeit zur Implementierung benötigt wird.