Die Woche im parlamentarischen Rückblick
Die Woche im Parlament
Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, wonach Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetzentwurf die Einbürgerung von Personen, die in Mehrehen leben, ausgeschlossen. Zusätzlich hierzu wurde ausdrücklich klargestellt, dass künftig eine Einbürgerung nur bei vorheriger Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit möglich ist. Auch wird die Frist zur Rücknahme von erschlichenen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen. Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, um Unternehmen mit geringem Energieverbrauch die Erfüllung der Pflicht zu erleichtern, ein Energieaudit durchzuführen. Daneben wird die Qualität der Energieaudits gesteigert. Die Qualifikation von Energieauditoren wird durch Einführung einer Pflicht zur Fort- und Weiterbildung gesteigert. In Folge eines EuGH-Urteils werden weiterhin beihilferechtliche Bestimmungen angepasst. Dadurch wird künftig der Betrieb von KWK-Anlagen gesichert. Für den Verbrauch von Eigenstrom wird die EEG-Umlage ermäßigt.
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz). Der Bundestag hat dem Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze zugestimmt. Damit wurde eine bisher grundsätzlich mögliche Fehlsteuerung beim Glasfaserausbau vermieden. Die Transparenzpflichten für die Netzbetreiber werden verschärft. Die Kompetenz für eine Datenerhebung zur Netzzustandsanalyse zur tatsächlichen Netzabdeckung werden der Bundesnetzagentur hierfür eingeräumt. Sie soll künftig auf ihrer Internetseite etwa die von den Mobilfunknetzbetreibern übermittelten Informationen über die tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung, einschließlich lokaler Schwerpunkte für Verbindungsabbrüche bei der Sprachtelefonie, veröffentlichen können. Außerdem erweitert der Deutsche Bundestag den Rahmen der Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur deutlich, damit Ansprüche aus bestehenden Versorgungsauflagen wirksam und konsequent durchgesetzt werden können. Geldbußen sollen bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Damit wird der Mobilfunk konkret verbessert.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Dem Wunsch der Bundesregierung um Zustimmung zur Verlängerung des KFOR-Mandats wurde entsprochen. Seit 1999 beteiligt sich die Bundeswehr an der militärischen Absicherung der Friedensregelung für Kosovo auf der Grundlage einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Lage in der Republik Kosovo ist heute überwiegend ruhig und stabil, allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden des Landes. Deshalb bleibt es im Interesse Deutschlands, dass im Falle eines unerwarteten Zwischenfalls weiterhin die Einbindung von KFOR in Ergänzung zu den kosovarischen Sicherheitskräften möglich ist. Derzeit befinden sich 67 Soldaten im Einsatz. Angesichts der geringen notwendigen Einsatzstärke soll die Personalobergrenze des Mandats auf 400 Bundeswehrangehörige abgesenkt werden.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Mission im Libanon bei unveränderter Obergrenze von 300 Soldaten wurde zugestimmt. Die Region um den Libanon, Israel und Syrien ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Grenznah in Syrien geführte Kämpfe wirken in den Libanon hinein und fordern wiederholt Todesopfer. Die Aufnahme etwa einer Million syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge im Libanon stellt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Staates und der libanesischen Armee. Die Entlastung durch die Mandatstruppen ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Sicherung und für die Stabilität des Libanon. Vor Ort unterstützt Deutschland weiter den Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine.
Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU). Der Deutsche Bundestag hat das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschlossen, mit dem das bereichsspezifische Datenschutzrecht durch Änderung von mehr als 150 Bundesgesetzen an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden kann. Im parlamentarischen Verfahren konnten noch wichtige Unionsanliegen durchgesetzt werden, so werden etwa die Voraussetzungen erleichtert, unter denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung eingeholt werden kann – zukünftig ist das auch elektronisch möglich. Auch wurden unverhältnismäßige Belastungen insbesondere für kleine Unternehmen, Betriebe und Vereine abgewehrt, die sich durch den vorgesehenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergeben. Künftig gelten entsprechende Regelungen erst für Unternehmen, in denen mindestens 20 Angestellte regelmäßig, ständig und dauerhaft mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679. Abschließend beraten wurde in dieser Woche das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679, mit dem zukünftig personenbezogenen Daten im Strafverfahren so geschützt werden, wie es die EU-Datenschutzrichtlinie verlangt. Zudem wurden datenschutzrechtliche Bestimmungen im Hinblick auf die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltende Datenschutzgrundverordnung angepasst. Dabei handelt es sich insbesondere um Regelungen hinsichtlich der Datenweitergabe, der Datenverwaltung der Strafverfolgungsbehörden sowie der damit verbundenen Protokolldaten für die Datenschutzaufsicht.
Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beseitigen soll, wurde in 1. Lesung beraten. Herzstück des BTHG ist die Reform der Eingliederungshilfe. Sie wird konsequent personenzentriert ausgerichtet und künftig getrennt von existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt erbracht. Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen, um mehr Rechtssicherheit für den am 1. Januar 2020 anstehenden Systemwechsel hin zu einer Zentrierung auf die betroffenen Personen zu schaffen.
Gesetze zur Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige System der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt, weil das
derzeitige System wegen völlig veralteter Bewertungsgrundlagen (in Westdeutschland von 1964 und in Ostdeutschland sogar von 1935) nicht mehr den Maßgaben des Grundgesetzes entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Der Deutsche Bundestag hat mit den ersten Lesungen von insgesamt drei Gesetzen begonnen, diesen Auftrag zu erfüllen. Erstens: Ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b). Zweitens: Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz). Drittens: Das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung.
2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden. Bis dahin gelten noch die alten Sätze. Die Grundsteuer betrifft alle: Sowohl Hauseigentümer als auch Mieter müssen sie zahlen, entweder direkt an das Finanzamt oder über die Nebenkosten an den Vermieter. Die Einnahmen aus der Grundsteuer liegen derzeit bei mehr als 14 Milliarden Euro jährlich. Damit ist die Grundsteuer nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Auch in Zukunft soll es dabei bleiben, dass jede Kommune den jeweiligen Hebesatz selbst festlegen kann.
Da unter Experten strittig war, ob der Bund überhaupt eine Kompetenz für eine umfassende Neuregelung der Grundsteuer hat, sieht die geplante Reform eine Grundgesetz-Änderung vor. Damit soll zum einen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Länder aber auch die Möglichkeit erhalten, eigene Gesetze zur Grundsteuer beschließen zu können. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war dieser Punkt in den Verhandlungen wichtig, denn nur so werden passende Lösungen für unterschiedliche Begebenheiten und damit auch für den föderalen Wettbewerb möglich. Das ist ein Wettbewerb um das beste Modell, denn es geht darum, die Grundsteuer möglichst einfach auszugestalten und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die Abweichungsmöglichkeit der Länder ist daher ein starkes Bekenntnis zu Föderalismus und zu kommunaler Selbstverwaltung. Es ist die Antwort auf unterschiedliche Gegebenheiten zwischen Aachen und Zittau, zwischen Stadtstaaten und Flächenländern, zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen.
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz). Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf beraten, der eine Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer steuerfreien Forschungszulage einführen soll. Diese ergänzende Förderung ist eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Attraktivität des Innovationsstandortes Deutschlands. Die neue Zulage wird gerade kleine und mittelständische Betriebe dabei unterstützen, noch mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren. Gemeinsam mit der bewährten Projektförderung ist sie ein wichtiges Instrument, um die Attraktivität und Innovationskraft des Forschungsstandortes Deutschland weiter zu stärken.
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Im Plenum des Bundestages wurde ein Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung diskutiert. Dieser sieht unter anderem die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende vor, deren Höhe im Jahr 2020 für das 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen soll. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit derzeit 876 Euro. Der Vorrang des Tarifvertrags bleibt bestehen und die Tarifautonomie wird möglichst wenig angetastet. Weiterhin sieht der Entwurf die Einführung von neuen Abschlussbezeichnungen für drei höherqualifizierende Berufsfortbildungen (u. a. „Bachelor Professional“ sowie „Master Professional“) vor. Im Zusammenhang mit dem Berufsbildungsbericht 2019 wird deutlich, dass diese Maßnahmen zur Modernisierung und zur Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung sinnvoll und notwendig sind. Im Jahr 2018 mussten 57.000 Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben.
Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz). Zur Stärkung des Leistungsniveaus und Steigerung der Reichweite des Wohngeldes in einer Wohngeldreform 2020 wurde in erster Lesung ein entsprechendes Gesetz diskutiert. Rund 660.000 Haushalte sollen hiervon profitieren. Unter anderem soll etwa die Erhöhung der Wohngeldleistung zum 1. Januar 2020 und eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge erfolgen. Vorgesehen ist weiterhin eine Erhöhung von Freibeträgen für Personen mit einer Schwerbehinderung und Besserstellungen bei bestimmten anrechnungsfreien Beträgen.
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) beraten, um die bisher geltenden Fristen zu streichen und auch künftig Rehabilitierungen zu ermöglichen. Außerdem soll das Gesetz unter anderem die Voraussetzungen für einen besseren Umgang mit den besonderen Schwierigkeiten schaffen, die sich bei der Aufklärung des Sachverhalts im Rehabilitierungsverfahren für Personen stellen, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der DDR untergebracht wurden.
Der Schiene höchste Priorität einräumen. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, gerade im Sinne des Klimaschutzes weiter zur Stärkung des Bahnverkehrs in Deutschland beizutragen. Die Investitionen in das Schienennetz sollen dafür verstetigt, die Zahl der Bahnkunden soll bis 2030 verdoppelt werden. Gleichzeitig wollen wir mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagern. Weitere Mittel zum Erreichen dieser Ziele sind die konsequente Umsetzung des Deutschland-Taktes und der Digitalisierung der Schiene.
Nationaler Tourismusstrategie. Die große Bedeutung, die der Tourismus für Wirtschaft und Gesellschaft hat, liegt auf der Hand. In der Branche arbeiten in Deutschland knapp drei Millionen Beschäftigte. Zur Würdigung, aber auch zur Stärkung des Tourismus in Deutschland hat der Bundestag einen Antrag vorgelegt und fordert die Bundesregierung bei der Erarbeitung ihrer Tourismusstrategie dazu auf, die Förderinstrumente in diesem Bereich besser bekanntzumachen und in ihrer Verfügbarkeit zu verbessern, so dass gerade strukturschwache Regionen profitieren können. Dies schließt einen Einsatz bei den Verhandlungen für die neue EU-Förderperiode ab 2020 ein. Nicht zuletzt sollen Maßnahmen ergriffen werden, um gerade Jugendliche für die Berufe der Tourismusbranche zu interessieren.
Orte der Freiheit und Demokratie – 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – Demokratischer Aufbruch und Scheitern der ersten deutschen parlamentarischen Republik. Durch diesen Antrag hat der Bundestag die Weimarer Reichsverfassung als Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie in Deutschland vor 100 Jahren gewürdigt. Die Verfassung enthielt einen beachtenswerten Grundrechtskatalog, mit ihr wurde Deutschland erstmals als Demokratie, Republik und als sozialer Rechtsstaat organsiert, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wurde klug und ausbalanciert geregelt. Dieses Jubiläum nahm das Plenum zum Anlass einer Aufforderung an die Bundesregierung, eine Konzeption für die Förderung von Orten der Freiheit und Demokratie zu erarbeiten. Unter anderem soll jedem Schulabgänger zum Schulabschluss ein Grundgesetz überreicht werden.
Frauen im Widerstand gegen den Nationalsozialismus würdigen. Der Mut und Einsatz der Ehefrauen der Männer des 20. Julis 1944 sollten gewürdigt und anerkannt werden. Der Beitrag dieser Frauen zum Widerstand ist bislang kaum historisch aufgearbeitet und wird auch öffentlich zu wenig wahrgenommen, obwohl er umfassend und mit hohem Risiko versehen war. Dazu soll etwa die Wanderausstellung „Unsere wahre Identität sollte vernichtet werden“ im Deutschen Bundestag beitragen.
Nachhaltige Entwicklungsziele erreichen – Potenziale aus der Agrarökologie anerkennen und unterstützen. Der Bericht zur Erreichung nachhaltiger Entwicklungsziele der Koalition wurde beraten. In diesem Papier fordert die Regierungskoalition eine effektivere Bewirtschaftung der Landwirtschaftsbetriebe in Entwicklungsländern. Vor allem soll dies Kleinbauern ermöglichen, sich aus nicht zukunftsfähigen Situationen wie der Subsistenzwirtschaft zu lösen, um sicher ernährt zu werden. Konkret sollen u.a. externe Betriebsmittel reduziert und Abfälle wiederverwertet werden.
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung). Gegenstand der Beratungen war eine Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, mit der insbesondere die Aufhebung des Tierarztvorbehaltes bzw. die Ausnahme von dem Tierarztvorbehalt bei der Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration geregelt wird. Die Verordnung ermöglicht nach Erlangen eines Sachkundenachweises anderen Personen als einem Tierarzt, bei der Ferkelkastration die Narkose mittels des Narkosegas Isofluran durchzuführen. Um den Sachkundeausweis zu erhalten, muss die Person u.a. volljährig sein, einen Abschluss im Umgang mit Ferkeln haben sowie die Teilnahme an einem Lehrgang mit Prüfung nachweisen können.
Baukulturbericht 2018/19 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung. Die Arbeit der Bundesstiftung Baukultur soll durch den vorgelegten Bericht, der in diesem Jahr schwerpunktmäßig die Bausubstanz der Nachkriegszeit vorstellt gewürdigt werden und als Grundlage einer Debatte zum Umgang mit dem baulichen Erbe in Deutschland dienen.
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2017 und 2018. Die Pflege des Erhalts des Kulturgutes der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa stellen eine wichtige kulturpolitische Aufgabe der Bundesregierung dar. Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien stellte zur Erfüllung dieser Aufgabe in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt über 40 Millionen Euro zur Verfügung. Im Berichtszeitraum hervorzuheben sind hier die Fortführung der Unterstützung des Museums für russlanddeutsche Kulturgeschichte in Detmold, die Vorbereitung für das 300. Geburtstagsjubiläum von Immanuel Kant 2024, neue Kulturreferate für Oberschlesien und die Siebenbürger Sachsen sowie das Onlineportal des Herder Instituts.