In dieser Sitzungswoche haben wir uns mit der Neustrukturierung des Bundeskriminalamtes, mit der Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern und mit der Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften im Plenum des Deutschen Bundestages beschäftigt. Dazu liegen gleich drei Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Bundestagfraktion zur Debatte vor.
Gerade in letzter Zeit haben Gewalttaten gegen Einsatzkräfte auch bei uns in Nordrhein-Westfalen Schlagzeilen gemacht. Daher setzen wir uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Stärkung des Schutzes von Polizistinnen und Polizisten, aber auch von Hilfskräften der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste ein. Der Strafrahmen für solche Taten wird zukünftig verschärft auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
„Wer unsere Polizisten und Rettungskräfte angreift, muss dafür bestraft werden. Hilfskräfte der Rettungsdienste sorgen für unsere öffentliche Sicherheit, ihre Hilfeleistung darf nicht beeinträchtigt werden. Sie haben unseren Respekt und unsere Wertschätzung verdient. Daher möchten wir sie mit diesen Gesetzen schützen“ bekräftigt Wilfried Oellers.
Wir haben auch über die schärfere Überwachung durch die elektronische Fußfessel diskutiert.
Dies soll grundsätzlich auch bei solchen extremistischen Straftätern ermöglicht werden, die wegen schwerer Vergehen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung in- oder ausländischer terroristischer Vereinigungen verurteilt wurden. Das Gleiche soll für Täter gelten, die wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine in-oder ausländische terroristische Vereinigung verurteilt wurden.
Das Bundeskabinett hat eine weitere Maßnahme für mehr Sicherheit veranlasst: Mit der Weiterleitung des Gesetzentwurfes über Fluggastdatenspeicherung an den Bundestag, könnten wir in Zukunft Reisebewegungen zur Verfolgung von Terror-Straftaten besser nachvollziehen.
Es ist uns von der Union besonders wichtig, dass Deutschland die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie zeitnah umsetzt. Sie ist bis zum 25. Mai 2018 von allen EU-Staaten in nationales Recht zu überführen. Wir wollen bis dahin alles dafür tun, dass das neue Informationssystem reibungslos funktioniert. Die Behörden müssen wissen, wer wann die Grenzen Europas überschreitet. Die Überprüfung von Fluggastdaten ist sicherlich nur ein erster Schritt sein. Das Europäische Ein- und Ausreiseregister zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sollte rasch folgen.