Nach langen Verhandlungen im Deutschen Bundestag haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts geeinigt. Der Gesetzentwurf wurde diese Woche im Plenum beschlossen.
Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass sie Zahlungen, die sie für ihre Leistungen erhalten haben, behalten können. Diese Planungssicherheit war in den vergangenen Jahren durch die Praxis von Insolvenzverwaltern in Frage gestellt worden. Sie wird mit dem Gesetz wieder hergestellt. In Zukunft können Insolvenzverwalter von Lieferanten nicht mehr hohe Beträge zurückfordern, nur weil diese etwa vor längerer Zeit Ratenzahlungen mit dem nunmehr insolventen Unternehmen vereinbart hatten.
Künftig sollen zudem Fälle, in denen Insolvenzverwalter Löhne von Arbeitnehmern zurückgefordert haben, ausgeschlossen sein. Auch die Zinsregelung ist begrenzt worden. Damit entstehen Zinsen auf Insolvenzanfechtungsforderungen erst mit Eintritt des Verzugs. Zudem haben wir von der Union erreicht, dass die Regelung für bereits eröffnete Verfahren gilt.
„Es war uns ein wichtiges Anliegen, Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und für Unternehmer mit den neuen Regelungen zu fördern. Das Insolvenzrecht ist wichtig für die Sanierung von Unternehmen und für den Erhalt von Arbeitsplätze. Dieses Instrument sollte also erhalten bleiben. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben von CDU und CSU aus dem Koalitionsvertrag um“, betont Wilfried Oellers.