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Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Arbeitsförderungsrecht vom 14.06.2018

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    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Arbeitsförderungsrecht vom 14.06.2018

    Allgemein | 15. Juni, 2018 | 0

    TOP 10:
    a) Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlichen Stellen (Drucksache 19/2072)

    b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weite­rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Menschenrecht auf Barriere­freiheit umsetzen – Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten  (Drucksachen 19/1342, 19/2728 )

     

    Vizepräsidentin Claudia Roth: Nächster Redner: Wilfried Oellers für die CDU/CSU-Fraktion.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Meine sehr geehrten Gäste, insbeson­dere aus meinem Wahlkreis! Wenn ich richtig informiert bin, müssten Sie noch da sein.

    (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sören Pellmann [DIE LINKE]: Deswegen habt ihr vier Stunden gebraucht!)

    Wir beraten heute, wie bereits gesagt, ein Gesetzes­paket zum Arbeitsförderungsrecht und – dazu möchte ich Stellung nehmen – zur barrierefreien Gestaltung von Internetseiten der öffentlichen Stellen. Es geht dabei um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Das ist schon erwähnt worden.

    Ich möchte zunächst auf den Vorwurf des kurzen zeit­lichen Ablaufs eingehen. Ja, wir haben es hier mit einem Schnellläufergesetz zu tun. Die Gründe dafür sind auch schon von Staatssekretärin Griese erwähnt worden. Si­cherlich ist das ein sehr kurzfristiges Verfahren. Das hät­ten wir uns alle anders gewünscht. Aber wir sind durch die Regierungsbildung etwas verzögert an die Arbeit ge­kommen. Aber auch wenn vielleicht Fristen für bestimm­te Stellungnahmen etwas kurz waren, sind alle Verbände gehört worden. Ich darf insbesondere darauf hinweisen, dass natürlich neben der öffentlichen Anhörung noch viele Einzelgespräche stattgefunden haben. Ich denke, dass die Themen auch dort entsprechend platziert wer­den konnten.

    Wenn nun ein Gesetzentwurf mit bestimmten Ände­rungsanträgen, auf die ich noch eingehe, vorliegt, dann, denke ich, ist es auch richtig, fristgerecht darüber abzu­stimmen und das Gesetzgebungsverfahren nicht zu ver­zögern. Ich würde gerne die Diskussion hören, die wir hätten, wenn wir die Frist nicht einhalten würden. Wir würden dann vielleicht noch eine ganz andere Diskussion führen.

    (Dr. Matthias Bartke [SPD]: In der Tat!)

    Zum Inhaltlichen: Mein Kollege Bartke und die Staatssekretärin Griese haben den Gesetzentwurf inhalt­lich schon weitestgehend vorgestellt. Ich möchte hier noch einiges ergänzen.

    Im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Verbände kam natürlich insbesondere das Thema der grafischen Programmoberflächen zur Sprache. Es ist sehr kritisiert worden, dass diese nicht namentlich erwähnt worden sind. Man muss auch ganz ehrlich sagen: Da sie im alten Gesetz standen, müssen sie natürlich auch im neuen Ge­setz stehen; denn sonst könnten bei Gesetzesauslegungen sicherlich Argumente dafür gefunden werden, dass sie jetzt nicht mehr vom Gesetzgeber einbezogen werden. Das geht natürlich insbesondere deshalb nicht, damit die entsprechende Barrierefreiheit nicht abgebaut wird. Es gibt diese Mechanismen ja jetzt schon.

    Deswegen geht der Änderungsantrag, den wir einge- kleinen Gefallen; denn hier im Raum befindet sich seine bracht haben, auch noch einmal ausdrücklich darauf ein, dass diese grafischen Programmoberflächen aufgenom­men werden. Eine Klarstellung ist erfolgt.

    Ich möchte zu den Ausnahmeregelungen noch ein paar Worte verlieren. Wir haben im Rahmen der Ausnahmere­gelungen in § 12a Absatz 5 und Absatz 6 insbesondere im Absatz 6 formulierungstechnisch den Fokus darauf gelegt, dass wir von einer Ausnahmeregelung sprechen, die eng zu fassen ist. Ich betone das hier noch einmal, damit auch das öffentlich gesagt wird. Es sollen enge Ausnahmeregelungen sein mit entsprechendem Charak­ter. Das Gleiche gilt auch für den Absatz 5, in dem wir keine Änderungen an der Formulierung vorgenommen haben. Aber ich möchte ausdrücklich betonen, dass da­mit insbesondere Fälle gemeint sein sollen, um das mal ein bisschen plakativ zu machen, bei denen es um zeitlich befristete Förderprojekte oder Forschungsprojekte geht und die ausnahmsweise – das muss man im Einzelfall natürlich wieder sehr intensiv prüfen – von einer entspre­chenden barrierefreien Gestaltung ausgenommen wer­den können, aber auch nur dann, wenn es sich um For­schungsergebnisse handelt, die so hochspeziell sind, dass sie nur für bestimmte Adressaten in einem sehr fachspe­zifischen Bereich, für Unternehmen oder für die weitere Entwicklung relevant sind. Diese Ausnahmeregelungen werden auch von der EU-Verordnung zugelassen. Herr Kollege Beeck hat mich ja schon zitiert, ich will es aber gerne wiederholen: Das behalten wir natürlich ganz ge­nau im Auge. Wenn wir merken, dass in der Praxis die Umsetzung weiter erfolgt, als wir uns das als Gesetzge­ber eigentlich vorgestellt haben, dann gehört diese Rege­lung wieder auf die Tagesordnung, und dann müssen wir sie uns als Gesetzgeber natürlich genau anschauen.

    Letzter Punkt zu den Änderungsanträgen. Da möchte ich noch mal auf die Schlichtungsstellen eingehen. Ins­besondere durch die Aufnahme der Unterbrechung von Klagefristen bzw. auch das Ruhendstellen von außerge­richtlichen Verfahren, wenn ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird, legen wir den besonderen Fokus auf die Schlichtungsstellen, damit Schlichtungsverfahren ent­sprechend durchgeführt werden können, ohne dass die Betroffenen Angst haben müssen, dass Fristen ablaufen und sie nachher rechtskräftige Bescheide bekommen, mit denen sie dann auskommen müssen. Das kann so nicht sein. Deswegen ist es, denke ich, gut, dass wir den Schlichtungsstellen sozusagen noch eine Stärkung mit auf den Weg gegeben haben.

    Ich komme zum Ende. Wir haben mit diesem Gesetz sicherlich Verbesserungen vorgenommen. Ich will damit nicht sagen, dass wir damit am Ende der Verbesserungen angekommen sind. Wir müssen das Thema weiterhin auf der Tagesordnung behalten.

    Zum Schluss richte ich noch einen schönen Gruß an meinen Wahlkreis. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Oellers.

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    Wilfried Oellers MdB

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