TOP 19: Erste Beratung des von der Fraktion der AFD eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (Drucksache 19/1841)
Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Kollege Wilfried Oellers.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei sind ja noch auf der Besuchertribüne. – Wir beraten heute den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Ich persönlich habe den Eindruck, dass es sich dabei um einen Vorschal-tantrag handelt; denn wir haben in der Großen Koalition etwas zu Teilzeit und Befristungen vereinbart und treten jetzt mit ersten Schritten in die Umsetzung ein.
Was Sie mit dem Gesetzentwurf erzielen wollen, kann ich ihm allerdings nicht entnehmen. Sie legen darin den Status quo noch einmal anders formuliert dar und führen die bestehenden Befristungsgründe auf bzw. fassen diese noch einmal neu. Sie sagen allerdings außerdem unter Satz 1 – und das ist bisher nicht Teil des Teilzeit- und Befristungsgesetzes –: Die drei zurückliegenden Jahre beziehen wir nicht mehr nur auf die Tatsache, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, sondern wir beziehen sie auch darauf, ob der Arbeitsplatz als solcher vorher mit einem befristet angestellten Mitarbeiter besetzt gewesen ist. – Sie beziehen dabei also eine Arbeitsplatzqualifikation ein, die ich, ehrlich gesagt, eher von den Linken erwartet hätte.
(Kai Whittaker [CDU/CSU]: So ist es! Aber zwischen den beiden gibt es eh keinen Unterschied!)
Das zeigt natürlich auch, in welche Richtung Sie eigentlich mit Ihrem Gesetzentwurf unterwegs sind.
Darüber hinaus will ich einmal ein paar Zahlen nennen, die Sie hier ja auch aufgeführt haben. Dabei muss ich schon einiges in Relation bringen. Wir haben mittlerweile in Deutschland über 43 Millionen Erwerbstätige. Die Quote der befristeten Arbeitsverhältnisse liegt etwa bei 8 Prozent. Davon sind über 50 Prozent im öffentlichen Dienst und dort zum großen Teil im wissenschaftlichen Bereich beschäftigt. – Klammer auf: Wir haben seinerzeit das Wissenschaftszeitvertragsgesetz verabschiedet, um für diese Beschäftigungsverhältnisse Regelungen zu schaffen. Klammer zu. – Etwas weniger als 50 Prozent sind in der freien Wirtschaft beschäftigt.
Sie haben außerdem die Thematik der neugeschaffenen befristeten Arbeitsverhältnisse angesprochen. Dazu muss man sagen: Auch wenn diese Quote sicherlich niedriger sein sollte und wir von der CDU und auch ich persönlich natürlich gerne nur unbefristete Arbeitsverhältnisse hätten, ist doch die Realität in der Wirtschaft leider Gottes eine andere. Wir brauchen Befristungen auch als Flexibilisierungsinstrument.
Wir müssen sehen, dass die Zahl der neugeschaffenen befristeten Arbeitsverhältnisse rückläufig ist. Vor ungefähr zehn Jahren lag die Befristungsquote bei Neuverträgen in den Altersstufen bis 30 Jahre etwa bei 28 Prozent.
Mittlerweile liegt sie bei 23 Prozent. Sie ist also rückläufig. Das ist eine erfreuliche Tatsache.
Wir müssen aber feststellen, dass wir schon Flexibilisierungselemente brauchen. Hier komme ich auf den Koalitionsvertrag zu sprechen. Dort ist vereinbart, dass wir ein Recht auf befristete Teilzeit schaffen wollen. Daneben gibt es für Familien die Elternzeit. Wenn wir aber auf der einen Seite den Arbeitsnehmern Flexibilisierungselemente zugestehen, müssen wir diese auf der anderen Seite auch den Arbeitgebern zugestehen, damit sie entsprechend reagieren können. Deswegen sollte man natürlich vorsichtig sein mit den Einschränkungen, die man auf dieser Seite des Arbeitsverhältnisses vornimmt.
Insgesamt muss ich feststellen, dass der Antrag, der von der AfD eingereicht wird, irgendwie nicht den Zielen entspricht, die in der Begründung angebracht werden. Wir werden das wahrscheinlich im Rahmen der Ausschussberatungen weiter verfolgen können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)