16. Juli 2016
Heinsberger Zeitung / Lokales / Seite 19
Die Lebenshilfe Heinsberg diskutiert mit den beiden Kreis Heinsberger Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers (CDU) und Norbert Spinrath (SPD)
Kreis Heinsberg. „Wir sind der festen Überzeugung, dass der jetzt vorliegende Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor allen Dingen für Menschen mit schweren Behinderungen zu massiven Verschlechterungen führen wird.“ Dies erklärte Lebenshilfe-Vorsitzender Klaus Meier bei Besuchen der beiden Kreis Heinsberger Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers (CDU) und Norbert Spinrath (SPD) im Oberbrucher Lebenshilfe-Center. Die Lebenshilfe Heinsberg hatte die Politiker eingeladen, um über die aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes zu diskutieren und sie davon zu überzeugen, dass das Gesetz in dieser Form nicht verabschiedet werden dürfe.
Lebenshilfe-Geschäftsführer Edgar Johnen stellte zunächst fünf exemplarisch ausgewählte Kritikpunkte am Gesetzentwurf vor, bevor Teilnehmer der Runde zu den einzelnen Themen zu Wort kamen. Martina Knieps, deren Tochter an Epilepsie erkrankt ist und in der Frühförderstelle der Lebenshilfe gefördert wird, legte dar, wie aus ihrer Sicht durch die Neuregulierung der Frühförderung die aktuellen NRW-Qualitätsstandards infrage gestellt werden. „Die bundesweite Standardisierung von Diagnose- und Therapiequalität wird aufgeweicht, wenn länderspezifische Standards nach unten abweichen.“
Georg Meiers, Vertreter des Nutzerbeirates der Lebenshilfe, monierte die immer noch fehlende Verknüpfung des Bundesteilhabegesetzes mit der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung in stationären Wohneinrichtungen. „Wir sind seit Jahren verwundert, dass Pflegebedürftigkeit von Menschen mit Behinderung mit einer kleinen monatlichen Pauschale in Höhe von 266 Euro unabhängig von der Pflegestufe abgefertigt wird. Dabei arbeiten Menschen mit geistiger Behinderung im Normalfall in einer Werkstatt für behinderte Menschen und zahlen somit auch automatisch Beiträge in die Pflegekasse ein.“ Man sorge sich, dass Menschen mit Behinderung bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ihr Zuhause in einer Wohnstätte aufgeben müssten, da eine Finanzierung des Pflegeaufwandes im Rahmen der Eingliederungshilfe mit einer solch geringen Pauschale nicht angemessen sei.
Auch in der Begleitung und Assistenz zur Umsetzung persönlicher Interessen und Hobbys sollen Menschen mit Behinderung zukünftig aus Kostengründen in Betreuungsangeboten „zusammengelegt“ beziehungsweise „gepoolt“ werden, erläuterte Erich Kummer, dessen Schwester in einer Wohneinrichtung der Lebenshilfe lebt. „Kann ein Mensch mit Behinderung zukünftig nur seinen Interessen nachgehen, wenn andere Menschen mit Behinderung für die gleichen Interessen gewonnen werden?“
Karin Bonitz, deren Sohn mit Autismus in der Werkstatt der Lebenshilfe arbeitet, sorgt sich um dessen berufliche Zukunft. „In Nordrhein-Westfalen können auch Menschen mit schwerer Behinderung die Werkstatt für behinderte Menschen besuchen. Im Förderbereich der Lebenshilfe Heinsberg wird auch Menschen mit komplexer Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Diese Sicherheit wird uns mit dem Gesetzesentwurf genommen.“
Zudem sollen zukünftig andere Leistungsanbieter neben der anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung anbieten. „Laut Gesetzentwurf müssen Raumprogramm, Barrierefreiheit und Ausstattung nicht dem Standard einer Werkstatt entsprechen“, stellte Geschäftsführer Edgar Johnen fest.
Marlon Ermler, Mitarbeiter in der Werkstatt für behinderte Menschen, fügte an, dass er als Rollstuhlfahrer wohl aus diesem Grunde abgewiesen werden könnte. Was in der Werkstatt selbstverständlich sei, werde jetzt infrage gestellt. „Die Politik sollte besser den barrierefreien Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt fördern“, ergänzte Edgar Johnen.
Norbert Spinrath und Wilfried Oellers zeigten sich sichtlich beeindruckt von den detaillierten Ausführungen. Sie hätten versprochen, den Sommer zu nutzen, um sich in Berlin mit Kollegen und Fachvertretern zu beraten. Es sei klar, dass niemand eine Verschlechterung der Qualität bestehender Förderangebote für Menschen mit Behinderung wolle. Deshalb müsse es ihre Aufgabe sein, die Details des Gesetzesentwurfs zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Lebenshilfe weist auf Petition im Internet hin
Die Lebenshilfe hat sich bundesweit vernetzt und eine Petition für eine Überarbeitung des Entwurfes zum Bundesteilhabegesetze gestartet.
Die Petition kann online unter www.change.org unterzeichnet werden.
Ein direkter Link ist auf der Homepage der Lebenshilfe Heinsberg www.lebenshilfe-heinsberg.de unter Aktuelles zu finden