Fr, 23. Okt. 2015
Heinsberger Zeitung / Lokales / Seite 21
CDU-Bundestagsabgeordneter Wilfried Oellers setzt die Reihe seiner Informationsveranstaltungen zum Thema Sterbehilfe fort
Kreis Heinsberg. Es wird ernst in Sachen neues Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe. Anfang November werden die Abgeordneten des Bundestages darüber entscheiden, welcher der vier Gesetzentwürfe als neues Gesetz kommen soll. Zu einer Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wilfried Oellers in die Heinsberger Stadthalle eingeladen. Als Podiumsteilnehmer waren Propst Markus Bruns (Leiter der GdG Heinsberg/Waldfeucht), Prof. Dr. Patrick Sensburg (Fraktionskollege von Oellers im Parlament) und Dr. Jürgen Minartz (Chefarzt Innere Medizin / Palliativstation Städtisches Krankenhaus Heinsberg) geladen.
Überblick über die Begriffe
„Mir ist mit dieser Veranstaltung persönlich wichtig, dass neben dem informativen Teil zu den Gesetzentwürfen ich die Meinung der anwesenden Zuhörer mitnehmen möchte“, ließ Wilfried Oellers keinen Zweifel am Anlass der mittelweile dritten von ihm initiierten Veranstaltung zum Themenbereich Sterbehilfe. Zum besseren Verständnis der Thematik gab Oellers nochmals einen Überblick über die Begriffe zur Sterbehilfe. Direkte Sterbehilfe sei in Deutschland wie die Tötung auf Verlangen strafbewehrt und verboten. Beihilfe zum Suizid sei bisher noch straffrei, sofern der Sterbewillige die Tatherrschaft habe. Passive Sterbehilfe sei erlaubt in Form des Abstellens der lebenserhaltenden Maßnahmen, sofern dies auch dem Patientenwillen entspreche. Oellers moderierte sowohl die Podiumsdiskussion wie auch die anschließenden Fragerunden.
Zuvor stellte Prof. Dr. Patrick Sensburg die vier Gesetzentwürfe dem Publikum vor und verdeutlichte die wesentlichen Unterschiede.
Der erste Gesetzentwurf ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Dieser Entwurf sehe vor, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Sterbehilfevereine würden verboten und jede Beihilfe zum Suizid, welche als Geschäftsmodell auftritt, wäre dann strafbewehrt. Mehr als 200 Abgeordnete unterstützen diesen Entwurf.
Die beiden nächsten Gesetzentwürfe sind der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)“ sowie der „Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“. Beide Entwürfe seien gegen ein strafrechtliches Verbot der Suizidbeihilfe. Vor allem den Ärzten, welche Sterbehilfe leisten wollten, würde Rechtssicherheit damit gegeben. Die kommerzielle Sterbehilfe von Sterbehilfevereinen solle verboten werden. Mehr als 150 Abgeordnete sprechen sich für einen der beiden Entwürfe aus.
Am vierten Gesetzentwurf hat Sensburg selber mitgearbeitet. Oellers unterstützt mit weiteren 32 Abgeordnete diesen „Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung“. Alle bisher straffreien Suizidhilfen sollen demnach verboten und unter Strafe gestellt werden. Einzig die passive Sterbehilfe in Form von Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen bliebe straffrei. In diesem Gesetz komme eine klare Werteentscheidung zum Tragen, die sich als Bekenntnis zum Begleiten in den Tod definiere. Das natürliche Sterben geschehen lassen solle gestärkt werden. Deshalb befürworte die Gruppe auch eine parallele Gesetzgebung, in der die Hospiz- und Palliativsituation auf finanziell stärkere Füße gestellt werden solle. Palliative Behandlung wie die Sedierung oder die Schmerztherapie könne zwar zum Tode führen, aber da der Todeszeitpunkt nicht bestimmt werde und auch nicht Ziel sei, solle dies straffrei bleiben.
„Du sollst nicht töten!“
In der nachfolgenden Podiumsdiskussion sah Propst Markus Bruns den vierten Entwurf am nächsten beim Selbstverständnis der katholischen Kirche, welches sich sowohl im Gebot „Du sollst nicht töten!“ wie auch in der Sicht auf das Sterben widerspiegeln würde. „Hilfen im Sterben ja – Hilfen zum Sterben nein!“ So lautete sein Bekenntnis. Palliativmedizin müsse die Angehörigen mit in den Blick nehmen. Wobei insbesondere die Trauerbegleitung auch eine Form der Sterbehilfe sei, die stärkere Unterstützung verdiene.
Als Mitverantwortlicher für die Palliativstation im Städtischen Krankenhaus von Heinsberg mit insgesamt sechs Betten ließ Chefarzt Dr. Jürgen Minartz keinen Zweifel daran, dass Palliativmedizin im Wesentlichen Schmerztherapie sei, die zum Ziel habe, dem Patienten das Leben auch in einer letzten Lebensphase zu erleichtern. Die Palliativstation sei keine Sterbestation, auch wenn das Sterben – wie auf jeder anderen Station eines Krankenhauses – zur praktischen Erfahrung gehöre. (jwb)