Heinsberger Zeitung, 02.03.2021
Text und Bild: Marie Eckert
KREIS HEINSBERG Assistenzhunde helfen bei einer Vielzahl von Behinderungen im Alltag. Eine gesetzliche Regelung wie bei Blindenhunden, die besagt, was erlaubt ist und was nicht, gibt es bislang nicht. Die Initiative für ein Gesetz auf Bundesebene kommt aus dem Kreis Heinsberg und soll Ende April im Bundestag eingebracht werden.
Wenn es um das Thema Assistenzhunde geht, dann geht es vor allem um Akzeptanz. Und darum, das Ganze bekannter zu machen, selbstverständlicher. Blindenhunde dürften den meisten Menschen ein Begriff sein, sie sind schon selbstverständlich. Wenn sie ihre Besitzer beim Einkaufen durch den Supermarkt leiten, fragt niemand nach. Bei Assistenzhunden sieht das oft anders aus. Sie genießen nicht dieselben Rechte wie Blindenhunde. Es gibt keine klare Gesetzeslage, sondern nur Empfehlungen vom Bund.
Ein neues Gesetz auf Bundesebene soll das ändern. Es soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Der Entwurf dazu umfasst momentan acht Punkte, einer davon betrifft die Assistenzhunde. Wilfried Oellers (CDU) ist Bundestagsabgeordneter für den Kreis Heinsberg und zugleich Behindertenbeauftragter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er sagt, die übrigen Punkte im neuen Teilhabestärkungsgesetz seien Erneuerungen von schon bestehenden Gesetzen. Das Thema Assistenzhunde ist ein neuer Bereich, der nun geregelt werden soll.
Erfahrungen aus erster Hand
Um das zu schaffen, suchen Oellers und seine Kollegen das Gespräch, mit Organisationen, die sich für das Thema stark machen wie die „Pfotenpiloten“, mit Hundetrainern und -trainerinnen und mit Assistenzhundehalterinnen und -haltern, die also unmittelbar vom ganzen Thema betroffen sind.
Corinna W., die lieber nicht mit ihrem ganzen Namen in der Öffentlichkeit stehen möchte, hat Oellers vor einem guten Jahr einen Brief zu den Assistenzhunden übergeben, in dem sie für mehr Aufklärung und Standards plädiert. Sie ist selbst seit zwei Jahren Besitzerin einer Assistenzhündin. Das Tier hilft ihr, ihren Alltag zu strukturieren und Situationen zu meistern, die ihr wegen ihres Asperger-Syndroms Schwierigkeiten bereiten. Die Kontakt- und Kommunikationsstörung ist eine Variante des Autismus. Sie macht für die Menschen, die mit diesem Syndrom leben, soziale Interaktionen und die Kommunikation oftmals schwieriger als bei Nicht-Autisten.
Die Hündin kann W. zum Beispiel zur nächsten Wand führen. Das hilft, wenn es ihr in einer Menschenmenge zu viel wird. Sie kann Schubladen öffnen und schließen, Notfallmedizin bringen und auf Kommando zwischen die Füße ihrer Besitzerin gehen und mit ihr dort Schritt halten. Das beruhigt W. in Stresssituationen.
Die Begleithunde gibt es für Diabetiker, die Tiere können Blutzuckerschwankungen erschnüffeln. Es gibt sie für gehörlose Menschen, für Menschen mit Traumastörungen oder Autismus. Bei den beiden letzteren geht es unter anderem darum, zu beruhigen oder aus der akuten Reizüberflutung an einen sicheren Ort zu führen. „Die Aufgaben eines Assistenzhundes werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt und bei der Ausbildung berücksichtigt“, heißt es im Gesetzesentwurf. Und dieser Fakt macht die Aufklärungsarbeit herausfordernder als seinerzeit beim Blindenhund: Blindenhunde helfen bei einer bestimmten Beeinträchtigung, Assistenzhunde für viele verschiedene.
Bislang ist auch die Ausbildung der Begleithunde nicht genormt. Die Hündin von W. hat ihre Ausbildung hinter sich, normalerweise dauert die ein bis zwei Jahre. Den Großteil der Ausbildung hat W. zu Hause selbst übernommen und zwischendurch immer wieder Kontakt mit der Hundetrainerin gehabt. Im Gespräch mit Oellers schlägt sie vor, dass eine Ausbildung nicht unbedingt an eine Trainerin oder Hundeschule gekoppelt sein sollte – aus Kostengründen. Denn die Ausbildung als Begleithund koste mehrere Tausend Euro, nicht jeder könne sich das leisten. Stattdessen schlägt sie eine einheitliche Abschlussprüfung vor, die alle Hunde ablegen und regelmäßig wiederholen müssen.
Oellers sagt dazu, dass die Regeln aus dem neuen Gesetz zum einen für Rechtssicherheit sorgen sollen. Dass Halter nicht mehr schief angeguckt werden, wenn sie den Hund mit in den Supermarkt nehmen und die Filialinhaber genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Zum anderen müsse man als Gesetzgeber aber auch die Sicherheit geben können, dass die Hunde sich entsprechend als Assistenzhund verhalten, einen Standard sozusagen. In irgendeiner Form muss die erfolgreiche Ausbildung wohl nachgewiesen werden.
Oft in Erklärungsnot
Im Augenblick berichtet W. von einer sehr durchwachsenen Akzeptanz in Geschäften und Lebensmittelmärkten. In einigen Läden gebe es Empfehlungen, aber vor Kommentaren von anderen Kunden schützt das auch nicht immer. Oftmals komme sie in Erklärungsnot, weshalb ein Tier mit im Supermarkt ist, sagt W. Dazu komme, dass ihre Hündin sehr klein ist und deshalb erst recht nicht als medizinische Hilfe erkannt werde. Dabei, sagt sie, spiele die Körpergröße überhaupt keine Rolle für die Aufgaben, die ihr Begleithund übernehmen muss. Auf den Charakter komme es an.
Bis Ende April soll das ganze Gesetz durch den Bundestag verabschiedet worden sein, sagt Oellers. Unabhängig davon, wie das fertige Gesetz letztlich aussieht: „Das Wichtigste ist, dass es kommuniziert wird“, sagt Oellers. Die Theorie in die Praxis umsetzen, für mehr Inklusion und mehr Verständnis. „Das wird seine Zeit brauchen“, sagt er. Passieren soll das über öffentliche Debatten, erst im Bundestag, dann in der Bevölkerung. Und über Verwaltungen, Ordnungsämter und Einzelhandelsverbände, die als Multiplikatoren wirken sollen. Damit die Assistenzhunde irgendwann genauso bekannt und selbstverständlich wie die Blindenhunde sind.