Am heutigen Freitag findet der internationale Tag der Pflegenden statt. Dazu erklärt der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wilfried Oellers MdB:
„Pflegende Angehörige, in vielen Fällen Eltern von Kindern mit einer Behinderung, sind die leisen und stillen Helden des Alltags. Auch sie brauchen einmal eine Erholung. Ein gemeinsamer und flexibel einsetzbarer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege würde ihnen solch Auszeiten ermöglichen. Doch 968 Euro mehr an Leistungen im Jahr sind der Ampel die Anerkennung des großen Einsatzes dieser Angehörigen offenbar nicht wert. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz gehört hier dringend nachgebessert. Der heutige Internationale Tag der Pflegenden hilft der Ampel hoffentlich beim Umdenken.“
Hintergrund:
Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) vom 24. Februar 2023 sah zunächst ab 2024 einen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.386 Euro vor, der flexibel für die bereits existierenden Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) einsetzbar sein sollte (Neuregelung in §42a SGB XI). Im Regierungsentwurf, der bereits in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten wurde, findet sich der gemeinsame Jahresbetrag hingegen nicht mehr. Mit ihm hätten für die Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden, wovon vor allem Eltern behinderter Kinder profitiert hätten. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wiederum nützt dieser Personengruppe wenig, da er eine stationäre Unterbringung und damit Trennung der Kinder von ihren Eltern voraussetzt.