Bundesregierung muss sich zum Existenzrecht der Förderschulen bekennen.
Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Umsetzung inklusiver Bildung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention“ (BT-Drs. 20/11577) beantwortet. Dazu erklären der Teilhabebeauftragte der Fraktion, Wilfried Oellers, und der zuständige Berichterstatter Lars Rohwer:
Wilfried Oellers: „Im Bereich der inklusiven Bildung sind sowohl individuelle Lösungs- wie innovative Forschungsansätze notwendig, um den Bedürfnissen jedes jungen Menschen gerecht zu werden. Es zeigt sich: Diesem Anspruch an inklusive Bildung wird die Ampel-Regierung nicht gerecht. Besonders wichtig wäre deshalb ein klares Bekenntnis der Ampel zum Existenzrecht der ‚Förderschulen‘: Die Vermittlung behinderungsspezifischer Methodenkompetenzen erfolgt allen voran an diesen Schulen. Neben dem Erlernen von Brailleschrift, Gebärdensprache oder des Lorm-Alphabets profitieren die Schüler dort von Mobilitätstrainingseinheiten und weiteren lebenspraktischen Fertigkeiten für mehr Selbständigkeit und Flexibilität in Schule, Ausbildung und Alltag. Förderschulen haben neben Inklusionsangeboten eine gleichberechtigte Daseinsberechtigung.“
Lars Rohwer: „Die Antwort der Bundesregierung verdeutlicht, dass sie die inklusive Bildung so gut wie nicht voranbringen will. Alle bestehenden Programme stammen aus der letzten Wahlperiode, als das Bildungsministerium noch uniongeführt gewesen ist. Die Ampel muss die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit inklusiver Bildung auch in Zukunft gewährleisten. Es ist höchste Zeit, dass die Ampel handelt, sonst wird sie vier Jahre für die inklusive Bildung verschenken.“