Bundesregierung und Reha-Träger stehen der Verantwortung.
Zu den Leidtragenden der Corona-Krise zählen auch Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Zum Beispiel von der vorübergehenden Schließung betroffene Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch Inklusionsunternehmen. Dazu erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
„Die präventive Schließung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation kann ein Aus für die Einrichtung bedeuten, da viele Kosten weiter zu zahlen sind. Nicht nur Personalkosten, sondern auch Miet- und sonstige Kosten. Die Regelungen der Betriebsausfallsicherungen und des Infektionsschutzgesetzes greifen in solchen Fällen nicht. Rücklagen können wegen der Gemeinnützigkeit dieser Einrichtungen nur sehr begrenzt gebildet werden.
Inklusionsbetriebe wiederum sind besonders betroffen, weil ihnen Aufträge und Geschäftsfelder wegbrechen, insbesondere im Bereich von Hotellerie und Gastronomie und der Zuliefererindustrie.
Ich fordere daher die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Rehabilitationsträger auch im Falle der Schließung einer Rehabilitationseinrichtung die vereinbarten Vergütungen zahlen. Es geht aber auch um finanzielle Soforthilfen, vor allem für Inklusionsbetriebe. Der Rettungsschirm der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, muss auch über die Sozialwirtschaft gespannt werden. Hier sind wo möglich auch unkonventionelle Lösungen gefragt.“