Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) beschlossen. Die bislang geltende Regelung aus verschiedenen Gesetzen wurden zu einem neuen Sozialgesetzbuch XIV zusammengefasst. Unser Erfolg ist, dass das Gesetz mit Stimmen aller Fraktionen beschlossen wurde, mit Ausnahme der AFD, die sich enthalten hat.
Das Gesetz wird in seinem Kern auch von allen Opferverbänden begrüßt, die sich nur in wenigen Punkten Änderungen hätten vorstellen können. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde das Gesetz nach fast einem Jahr konzentrierter Arbeit über die Parteigrenzen hinweg gelobt.
Der zuvor stark kritisierte Referentenentwurf wurde in akribischer Kleinarbeit bei zahllosen Berichterstattergesprächen koalitionsintern völlig überarbeitet und bekam ein neues Gesicht, der mit dem nun verabschiedeten Gesetz Eingang in die Praxis erhält.
Hintergrund des Gesetzes waren die konkreten Erfahrungen aus dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz 2016 und die vielen Facetten häuslicher und sexualisierter Gewalttaten. Ziel des neuen Sozialen Entschädigungsrechts ist es, Betroffenen von Gewalttaten, von Terroranschlägen, von sexueller oder psychischer Gewalt, sowie deren Angehörigen, Nahestehenden oder Hinterbliebenen eine schnelle Hilfe, Entschädigungsleistungen sowie die erneute Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Unterstützt werden Menschen, die durch Gewalttaten gesundheitliche und psychische Schädigungen erlitten haben. Die hieraus resultierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen werden abgesichert, dabei gelten die Grundsätze der Kausalität und Beweiserleichterung. Darüber hinaus gibt es Regelungen für Kriegsopferversorgung. Im Vergleich zu den alten Regelungen wurde der Kreis der Berechtigten erweitert, genauso wie die Definition des Gewaltbegriffs. So können auch die Opfer psychischer Gewalt besser versorgt werden. Nunmehr sind Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs unmissverständlich in den Kreis der Berechtigten mit aufgenommen worden.
Ebenfalls geschützt sind nun Tatzeugen, die traumatisierende Situationen erlebt haben, und beispielsweise aufgrund eines solchen traumatisierenden Ereignisses nicht mehr arbeiten gehen können.
Verbessert wurden Leistungen im Bereich der Traumaambulanzen und des Fallmanagements. Eine Hilfe durch die Bereitstellung des Einkommensverlustausgleichs wurde durch den Berufsschadensausgleich erweitert, der auch die potentielle berufliche Entwicklung des Opfers mit abbildet.
Die Kosten des Gesetzes sollen auch im Interesse der Länder alsbald evaluiert werden. Den Ländern obliegt nun die Umsetzung. Da nicht nur Umsetzung, sondern auch Administration in der Zuständigkeit der Länder liegt, soll das Gesetz erst nach einer „Gewöhnungsphase“ im Jahr 2024 in Kraft treten.