Der Deutsche Bundestag hat über das Infrastrukturabgabegesetz, der sog. PKW-Maut abgestimmt. Es sieht vor, dass die PKW-Halter deren Autos in Deutschland zugelassen sind, für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen eine jährliche Abgabe zahlen. Hierfür wird dann im Gegenzug die Kfz-Steuer reduziert.
Ausländische Autofahrer müssen für die Nutzung deutscher Autobahnen eine Vignette kaufen. Diese können für die Dauer von 10 Tagen, zwei Monaten oder eines ganzen Jahres gelöst werden. Für die Nutzung von Bundesstraßen durch ausländische Autofahrer wird keine Maut erhoben.
Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit. Hierzu gehören beispielsweise Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen.
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, insbesondere aber die CDU-Abgeordneten aus den hiesigen Grenzregionen, forderten im Verfahren stets eine Ausnahmeregelung für den „kleinen Grenzverkehr“. Eine solche Ausnahmeregelung hat es allerdings nicht gegeben.
Zudem ist auch die angestrebte Kostenneutralität für die Bürgerinnen und Bürger in den grenznahen Wahlkreisen in Gefahr, wenn unsere Nachbarn ebenfalls eine Maut einführen und Deutschland nacheifern. Dann bleibt es nicht bei der Kostenneutralität, wie sie durch die Kompensation durch die entfallende Kfz-Steuer angestrebt ist, sondern gerade die Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen zahlen drauf, weil sie die Grenze häufig überschreiten. Hier wird nicht nur vom europäischen Gedanken gesprochen, sondern er wird gelebt.
Trotz intensiver Bemühungen der CDU-Abgeordneten aus den Grenzregionen wurde keine entsprechende Regelung zum „kleinen Grenzverkehr“ aufgenommen. Zudem sehe ich die Kostenneutralität der Maut für die Bürgerinnen und Bürger in Kreis Heinsberg gefährdet, wenn unsere niederländischen und belgischen Nachbarn ebenfalls eine Maut einführen.
Daher sah ich mich nicht in der Lage, diesem Gesetz zuzustimmen.
Weiterführende Informationen zur Berechnung der PKW-Maut finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/infopapier-infrastrukturabgabe.pdf?__blob=publicationFile
oder auf der Seite des Verkehrsministeriums (www.bmvi.de) unter Nutzung der Suchfunktion und der Eingabe des Suchbegriffes:
Informationen zum Infrastrukturabgabegesetz