Die Ausschüsse im Deutschen Bundestag haben sich konstituiert – Mitglieder sind benannt worden.
Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Kreis Heinsberg, Wilfried Oellers, wird weiterhin im Ausschuss für Arbeit und Soziales als ordentliches Mitglied und als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mitarbeiten.
„Neben vielen anderen Themen werden u. a. die Bereiche Arbeitsrecht, EU-Arbeitsrecht, Tarifrecht und Mitbestimmung Schwerpunkte meiner politischen Arbeit in Berlin sein.
Mein Ansinnen wird dabei sein, die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen der Flexibilisierung von Arbeitszeit weiterzuentwickeln. Wichtig wird dabei sein, dass dies ausgewogen geschieht. Wenn den Arbeitnehmern ein Recht auf Teilzeit eingeräumt wird, so müssen die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, auf dieses Flexibilisierungsinstrument der Arbeitnehmer entsprechend flexibel und vor allem möglichst unbürokratisch reagieren zu können. Aus diesem Grund halte ich es für unerlässlich, dass an der sachgrundlosen Befristung festgehalten wird, zumal in der letzten Legislaturperiode die Möglichkeiten der Arbeitnehmer im Rahmen der Elternzeit ausgeweitet worden sind.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht werde ich bei diesem und allen weiteren Themen neben meinen fachlichen Kenntnissen auch meine berufliche Erfahrung einbringen können“, so Oellers.
„In der neuen Legislaturperiode werden im Ausschuss für Arbeit und Soziales allerdings auch weitere Themen eine wichtige Rolle spielen. Mit der Rententhematik, der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und der Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt sind dabei nur einige genannt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist einer der Ausschüsse, der für die meisten Gesetzgebungsverfahren zuständig und damit einer der arbeitsreichsten Ausschüsse ist. Ich freue mich sehr, in diesen wichtigen Bereichen, die das Leben des Menschen maßgeblich prägen und gestalten, politisch wirken zu dürfen!“
Hintergrund:
In der 19. Legislaturperiode organisiert sich der Bundestag in insgesamt 23 Fachausschüssen. Darauf haben sich die Fraktionen am 17. Januar geeinigt und dies einstimmig beschlossen. Die Konstituierung der Ausschüsse ist heute erfolgt.
Trotz der unüblich langen Zeit der Regierungsbildung und einer geschäftsführenden Bundesregierung arbeitet das Parlament in der seit dem 24. September 2017 neu gewählten Zusammensetzung weiter. Nach der Regierungsbildung können sich die Ausschüsse und Ihre Besetzungen noch einmal neu zusammensetzen, wenn sich die Ressortzuschnitte in der Bundesregierung verändern.