Der Deutschen Bundestag hat die Frist zum Abruf der insgesamt 3,5 Milliarden Euro (NRW: 1,126 Mrd. Euro) aus dem Kommunalinvestitionsfonds um zwei Jahre bis 2020 verlängert. Die Kommunen haben jetzt mehr Zeit, die Mittel abzurufen und zu nutzen.
Bis Ende Juni 2016 waren nur 51,7 Prozent der Gesamtmittel abgerufen, in NRW sogar nur 34,4 Prozent. Hieran sind nicht die Kommunen schuld, die die Mittel dringend benötigen. Die Umsetzung unseres Bundesgesetzes liegt bei den Ländern, die definieren, welche Kommunen als finanzschwach gelten und für welche Nutzungszwecke, die der Bund anbietet, das Geld tatsächlich eingesetzt werden darf.
MdB Oellers: „Diese Umsetzung durch die Länder und die konkrete Handhabung des Programms sieht in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus. So haben die drei unionsgeführten Länder Bayern, Saarland und Sachsen bereits bis zum 30. Juni 2016 alle zur Verfügung stehenden Bundesmittel durch Projektzusagen in den Kommunen binden können. Andere, insbesondere wie etwa NRW liegen da deutlich zurück.
Deshalb fordere ich die NRW-Landesregierung auf, sich für einen rascheren Mittelabruf der Kommunen einzusetzen und die Kommunen dabei zu unterstützen, die Projekte möglichst schnell zu realisieren.“