Die Große Koalition hat für eine bessere Altersabsicherung ein umfangreiches Rentenpaket auf den Weg gebracht. Das Gesetz über die Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die Festschreibung von Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 vor. Zudem werden Mütter- und Erwerbsminderungsrente deutlich gestärkt. So sehen die Inhalte konkret aus: Das Rentenniveau wird bis 2025 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns festgeschrieben. Der Beitragssatz soll gleichzeitig bei höchstens 20 Prozent der Lohn- und Gehaltszahlungen stabilisiert werden. Für die Zeit nach 2025 strebt die Koalition ebenfalls eine so genannte „doppelte Haltelinie“ an. Das heißt, die Beiträge und das Rentenniveau sollen langfristig stabilisiert und abgesichert werden.
Die Erhöhung der Mütterrente zum 1. Juli 2014 ist ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zum 1. Januar 2019 wird die Mütterrente nun erneut steigen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, erhalten weitere sechs Monate Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Damit wird ihre Erziehungsleistung künftig noch besser anerkannt. Davon profitieren knapp zehn Millionen Menschen in Deutschland. Zudem wird das Rentenpaket eine erhebliche Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente enthalten. Zukünftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Damit werden bei der Rentenberechnung mehr Versicherungsjahre zugrunde gelegt, was zu einer spürbaren Steigerung der Bezüge führt. (hier weitere Infos)
Zudem haben wir im Deutschen Bundestag das Teilhabechancengesetz beschlossen. Wir setzen damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: Wir sorgen dafür, dass auch diejenigen, die schon lange ohne Arbeit sind, von der aktuell sehr guten Lage auf dem Arbeitsmarkt profitieren können.
Wir bieten Langzeitarbeitslosen mehr konkrete Beschäftigungsoptionen. Gleichzeitig verbessern wir durch intensive Betreuung, gute Beratung und wirksame Förderung die Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. (hier weitere Infos)
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche auch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung von Familien entschieden. Mit dem Familienentlastungsgesetz wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat steigen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags um jeweils bis zu 400 Euro. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf eine steuerliche Entlastung von Familien in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro vor. Davon profitieren vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen. Zum bereits verabschiedeten Baukindergeld ist dies eine weitere Verbesserung für Familien.
Mit dem Sofortprogramm Pflege verbessern wir nachhaltig die Arbeitssituation in der Kranken- und Altenpflege. Herzstück des Gesetzes ist, dass die Pflegekosten im Krankenhaus ab 2020 nicht mehr pauschal finanziert werden. Das heißt, die für die Pflege anfallenden Personalkosten werden aus den Fallpauschalen herausgerechnet. Krankenhäuser müssen also nicht mehr aus wirtschaftlichen Interessen an den Pflegekräften sparen.
Ab dem Jahr 2020 stellen wir zusätzlich 50 Millionen Euro für Krankenhäuser in ländlichen, strukturschwachen Gebieten zur Verfügung. Damit garantieren wir eine ausreichende medizinische Versorgung für die Menschen, die in dünn besiedelten Gebieten leben. Wir haben auf die Sorgen der Krankenhäuser vor einer finanziellen Überforderung reagiert. So haben wir von einer vollständigen Streichung des Pflegezuschlags abgesehen und belassen den Krankenhäusern 200 Millionen Euro. Zudem verbessern wir die Anrechenbarkeit von pflegeerleichternden Maßnahmen. Darüber hinaus schaffen wir finanzielle Anreize, mehr Pflegepersonal auszubilden.
Ohne Menschlichkeit, Würde und Respekt für den anderen würden allerdings alle Anstrengungen der Politik ins Leere laufen.
Ebenfalls stand eine Änderung des Asylgesetzes zur Abstimmung. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Schutzberechtigte künftig auch in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zur Mitwirkung verpflichtet werden. Bisher gab es solche Mitwirkungspflichten nur im ursprünglichen Antragsverfahren. Spätestens nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Ergibt diese Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen, muss diese unverzüglich widerrufen beziehungsweise zurückgenommen werden. An genau dieser Stelle kommt die neue Mitwirkungspflicht zum Tragen. Sie umfasst beispielsweise die Vorlage des Passes/Passersatzes, aller erforderlichen Urkunden/Unterlagen sowie von Angaben gegenüber Behörden.