Wilfried OellersWilfried OellersWilfried OellersWilfried Oellers
  • Startseite
    • Aktuelles
    • Presseecho
  • Persönliches
    • Lebenslauf
    • Einkünfte
  • Berlin
    • Gremien
    • Reden im Plenum
    • Besuch in Berlin
  • Wahlkreis
    • Kreis Heinsberg
    • Stadt Erkelenz
    • Stadt Geilenkirchen
    • Stadt Heinsberg
    • Stadt Hückelhoven
    • Stadt Übach-Palenberg
    • Stadt Wassenberg
    • Stadt Wegberg
    • Gemeinde Gangelt
    • Gemeinde Selfkant
    • Gemeinde Waldfeucht
    • Bürgersprechstunde
    • Patenschaftsprogramm
  • Service
    • Kontakt
    • Team
    • Pressefotos
    • Wahlprogramm
  • Teilhabe

MdB Oellers: Gut begleitet in der letzten Phase des Lebens

    Home Allgemein MdB Oellers: Gut begleitet in der letzten Phase des Lebens
    NextPrevious

    MdB Oellers: Gut begleitet in der letzten Phase des Lebens

    Allgemein | 6. November, 2015 | 0

    Sterbehilfe darf kein Geschäftsmodell werden – Palliativ- und Hospizversorgung verbessert

    In den letzten 12 Monaten hat es eine breite öffentliche Diskussion über den gesetzlichen Umgang mit Sterben und Tod stattgefunden. Mit dem Votum setzte der Bundestag einen vorläufigen Schlusspunkt unter die knapp einjährige, leidenschaftlich geführte parlamentarische Debatte zum assistierten Suizid.

    Das Thema der Sterbebegleitung und Sterbehilfe berührt uns als eines der schwierigsten und sensibelsten Themen in sehr intensiver Art und Weise. Dies habe ich auch in den drei Veranstaltungen, die ich im Kreis Heinsberg hierzu durchgeführt habe, erleben dürfen. Die Diskussionen mit den Diskutanten auf dem Podium, aber insbesondere mit den Bürgerinnen und Bürgern, waren für meine eigene Entscheidungsfindung, welchen der vier Gesetzesentwürfe ich letztendlich unterstützen werde, sehr wichtig und hilfreich. Besonders hat es mich gefreut, dass so viele interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zum Austausch wahrgenommen haben und ich mit Michael Brand und Patrick Sensburg gleich zwei Kollegen für diese Veranstaltungen gewinnen konnte, die federführend an den Gesetzesentwürfen beteiligt waren.

    Neben der Entscheidung über eine Neuregelung der Sterbebegleitung war auch die Palliativ- und Hospizversorgung bedeutend zu stärken.

    Sterben ist Bestandteil eines jeden Lebens. Viele Menschen haben das Glück, nach vielen erfüllten Lebensjahren friedlich einschlafen zu können, ohne Krankheiten und Qualen zu erleiden. Doch gerade für jene, die in ihrem Leben schwer erkranken, muss es eine Gewissheit geben, dass sie in der letzten Phase ihres Daseins nicht allein und in jeder Hinsicht gut begleitet sind. Jeder Mensch soll in Würde sterben können. Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung, dass nun verabschiedet worden ist, will dies ermöglichen. Egal, wo ein Mensch seine letzte Lebensphase verbringt, in seinem eigenen Zuhause, in einem Hospiz, einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus: In dieser schweren Zeit muss jeder Mensch die Unterstützung bekommen, die er oder sie wünscht und benötigt. Das Gesetz will dabei helfen.

    Gerade für Menschen, die in Krankenhäusern die letzten Tage oder Wochen ihres Lebens verbringen, gab es noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Jährlich sterben etwa 400.000 Menschen in Kliniken, aber nur 15 Prozent dieser Häuser haben auch eine Palliativstation. Damit mehr Patienten von einer spezialisierten Palliativversorgung profitieren, wird Krankenhäusern über ein Zusatzentgelt die Möglichkeit eröffnet, multiprofessionelle Palliativdienste bereitzustellen. Mit diesen Diensten können auch in solchen Krankenhäusern Patienten palliativ betreut werden, in denen keine Palliativstation vorhanden ist. Kleine Häuser können den Dienst über Kooperationen organisieren. Da Sterbebegleitung zur Pflege in der letzten Lebensphase dazu gehört, wird sie als Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.

    Aber auch jene Schwerstkranke, die auf ambulante Hospizdienste angewiesen sind, werden von diesem Gesetz profitieren, denn die Krankenkassen beteiligen sich künftig nicht nur an den Personal-, sondern auch an den Sachkosten. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege haben die Versicherten nun einen Anspruch auf ambulante Palliativversorgung. Wichtig ist auch, dass die Qualität der Hospiz- und Palliativversorgung gesichert ist und weiter ausgebaut wird.

    Neben der Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wurde über die Gruppenentwürfe zur Sterbebegleitung abgestimmt. Es gab vier verschiedene fraktionsübergreifende Entwürfe. Einig waren sich alle das richtigerweise die kommerzielle Sterbehilfe verboten bleibt, doch unterschieden sie sich dennoch grundlegend.

    Der Entwurf der Gruppe um Renate Künast wollte ausdrücklich gesetzlich festschreiben, dass die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar ist. Diese Abgeordneten wollten Sterbehilfe-Vereine ohne Gewinnabsicht erlauben.

    Der Lauterbach/Hintze-Entwurf sprach sich für die Festschreibung der ärztlichen Suizidassistenz aus. Es war der einzige Gesetzesentwurf, der keine strafrechtlichen Auflagen vorsah.

    Beide Entwürfe stellten auf die Freiwilligkeit des Hilfesuchenden ab, sterben zu wollen.

    Die strengste Regelung war der Entwurf der Abgeordneten Sensburg/Dörflinger. Er sah ein Verbot der Beihilfe zum Suizid vor.

    Der vierte Entwurf, der federführend von einer Gruppe um den Kollegen Michael Brand (CDU) eingebracht worden war, erhielt die Mehrheit im Parlament. Dieser Entwurf, der nun Bundesgesetz wird, will die geltenden Regelungen – also Straffreiheit bei Beihilfe zum Suizid – nicht ändern. Er wendet sich lediglich gegen die „geschäftsmäßige Sterbehilfe“. Dies bedeutet ein „auf Wiederholung angelegtes, organisiertes Handeln“. Sterbehilfe von Vereinen oder Personen ist nun verboten, die nicht nur in einem Einzelfall, sondern gewollt und planmäßig wiederholt Sterbehilfe leisten – unabhängig davon, ob sie damit Geld verdienen oder nicht. Einzelfallentscheidungen von Ärzten, die Hilfe zum Suizid leisten, bleiben aber straffrei.

    Ich habe für den Gesetzesentwurf des Kollegen Michel Brand gestimmt. Er unterbindet meiner Meinung nach richtigerweise die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Den freien Willen als Abgrenzungskriterium zu verwenden, wie Ihn die Gesetzesentwürfe von Hintze und Künast vorsahen, halte ich für äußerst problematisch, da so Missbrauch möglich wird. Da auch der Schmerz den Willen beeinflussen kann, bezweifle ich, dass eine tatsächliche freie Willensentscheidung in solchen Situationen möglich ist. Das hohe Gut des Lebens ist zu schützen. Daher darf Missbrauch nicht durch unklare gesetzliche Regelungen ermöglicht werden. Die Menschen sollte man begleiten und Schmerzen lindern. Daher sind die Palliativstationen und Hospizeinrichtungen, wie wir es in dem oben beschriebenen Gesetzentwurf richtigerweise verabschiedet haben, zu fördern.

    Deutscher Bundestag, MdB Wilfried Oellers, Sterbehilfe

    Related Post

    • Oellers: Nach der roten Ampel muss nun der Neustart bei der Inklusion gelingen

      Europäischer Protesttag 2025. Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 2025 am 5. Mai 2025 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers: „Das offizielle Motto „NeustartRead more

    • Der Koaltionsvertrag steht.

      Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Zum Nachlesen hier der gesamte Koalitionsvertrag KoaV_2025_Gesamt_Stand_0409_13.15Read more

    • Land und Bund beschließen Regelungen zur Steuerung beim Ausbau der Windenerg

      Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um die Akzeptanz beim Ausbau der Windenergie zu gewährleisten und die Aufstellung der Regionalpläne zu sichern, muss der Zubau von Windenergieanlagen gesteuert werden. Darum haben die LandtagsfraktionenRead more

    • Rückblick der Woche

      Unser Leitantrag der Woche „Politikwechsel für Deutschland – Soziale Marktwirtschaft statt grüner Planwirtschaft“. In der aktuellen Wahlperiode hat sich die wirtschaftliche Lage Deutschlands drastisch verschlechtert. Dies lässt sich an den wirtschaftlichen Kennzahlen (zwei Jahre Rezession,Read more

    • Unser Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“

      „Politikwechsel für Deutschland“ lautet der Titel. Und das ist auch unser Plan für Deutschland. Die drei Jahre unter der Ampel waren schlecht für unser Land. Die Wirtschaft wächst seit zwei Jahren nicht mehr, immer mehrRead more

    NextPrevious

    Letzte Beiträge

    Oellers: Nach der roten Ampel muss nun der Neustart bei der Inklusion gelingen

    5. Mai 2025

    Der Koaltionsvertrag steht.

    9. April 2025

    Land und Bund beschließen Regelungen zur Steuerung beim Ausbau der Windenerg

    20. Februar 2025

    Rückblick der Woche

    20. Dezember 2024

    Unser Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“

    20. Dezember 2024

    Letzte Presseartikel

    Rückblick der Woche

    Vier Tage Bundestagsabgeordneter: Jule Smeets nimmt am Planspiel teil

    Werkstätten für behinderte Menschen sind ein wichtiger Bestandteil für die berufliche Teilhabe

    Wilfried Oellers bietet Telefonsprechstunde an

    Städtepartnerschaft mit Saint-James

    Letzte Reden

    Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes am 18.06.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zur Europäischen Arbeitnehmerentsendung am 18.06.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Europäische Arbeitnehmerentsendung am 29.05.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Berichte zum Bundesteilhabegesetz vom 11.03.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Menschenrecht auf Barrierefreiheit vom 16.01.2020

    Wilfried Oellers MdB

    Deutscher Bundestag

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Telefon: 030 / 227 – 77231
    Fax: 030 / 227 – 76233

    E-Mail
    wilfried.oellers@bundestag.de

    Wahlkreisbüro

    Schafhausener Str. 42
    52525 Heinsberg

    Telefon: 02452 / 9788120
    Fax: 02452 / 9788125

    E-Mail
    wilfried.oellers.wk@bundestag.de

    Archiv der Artikel

    • 2025 (3)
      • Mai (1)
      • April (1)
      • Februar (1)
    • 2024 (36)
      • Dezember (4)
      • November (2)
      • Oktober (2)
      • September (2)
      • Juli (3)
      • Juni (5)
      • Mai (2)
      • April (4)
      • März (5)
      • Februar (4)
      • Januar (2)
    • 2023 (50)
      • Dezember (5)
      • November (3)
      • Oktober (3)
      • September (5)
      • Juli (2)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (3)
      • Februar (4)
      • Januar (3)
    • 2022 (54)
      • Dezember (3)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (2)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (4)
      • März (4)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2021 (65)
      • Dezember (5)
      • November (4)
      • August (1)
      • Juli (2)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2020 (95)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (5)
      • Juli (5)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (4)
      • Januar (4)
    • 2019 (68)
      • Dezember (5)
      • November (4)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (3)
      • Juli (1)
      • Juni (5)
      • Mai (4)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (4)
    • 2018 (64)
      • Dezember (2)
      • November (5)
      • Oktober (4)
      • September (5)
      • August (4)
      • Juli (5)
      • Juni (4)
      • Mai (4)
      • April (1)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (3)
    • 2017 (73)
      • Dezember (2)
      • November (1)
      • Oktober (3)
      • September (2)
      • August (5)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (4)
    • 2016 (83)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (5)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2015 (58)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (3)
      • Juli (5)
      • Juni (1)
      • Mai (2)
      • April (3)
      • März (2)
      • Februar (1)
      • Januar (4)
    • 2014 (24)
      • Dezember (2)
      • November (5)
      • Oktober (4)
      • September (3)
      • August (2)
      • Juli (5)

    Links

    CDU Heinsberg Logo
    CDU Kreis Heinsberg

    CDU Deutschland Logo
    CDU Deutschland

    CDU CSU Fraktion Logo
    CDU CSU Fraktion

    Soziale Medien

    • Wilfried Oellers auf Facebook
    • Wilfried Oellers auf Instagram
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Cookie-Einstellungen
    © 2013-2025 Wilfried Oellers
    • Startseite
      • Aktuelles
      • Presseecho
    • Persönliches
      • Lebenslauf
      • Einkünfte
    • Berlin
      • Gremien
      • Reden im Plenum
      • Besuch in Berlin
    • Wahlkreis
      • Kreis Heinsberg
      • Stadt Erkelenz
      • Stadt Geilenkirchen
      • Stadt Heinsberg
      • Stadt Hückelhoven
      • Stadt Übach-Palenberg
      • Stadt Wassenberg
      • Stadt Wegberg
      • Gemeinde Gangelt
      • Gemeinde Selfkant
      • Gemeinde Waldfeucht
      • Bürgersprechstunde
      • Patenschaftsprogramm
    • Service
      • Kontakt
      • Team
      • Pressefotos
      • Wahlprogramm
    • Teilhabe
    Wilfried Oellers