Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Wir wollen vom Acker bis zum Teller einen gesundheitserhaltenden und nachhaltigen Lebensstil fördern, ernährungsmitbedingte Krankheiten bekämpfen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken. In Deutschland nehmen gesundheitliche Risiken wie Übergewicht, Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. Dies hat große negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen und verursacht hohe Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem. Wir wollen die Wertschätzung für Lebensmittel in der Gesellschaft erhöhen. Lebensmittel haben ihren Wert und sollten nicht als Lockangebote verkauft werden. Wir wollen dazu beitragen, die Vielfalt von Erzeugern – insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen – und hochwertigen Lebensmitteln zu erhalten und die Lebensmittelverschwendung einzudämmen. Neugründungen im Lebensmittelbereich werden wir unterstützend begleiten. Der Ernährungsbildung messen wir großen Wert bei.
Gesunde Ernährung
Der bewährte Aktionsplan „In FORM“ soll auf Grundlage der laufenden Evaluierung mit dem Fokus auf die ersten 1000 Tage im Leben und die besonderen Bedürfnisse von Kindern sowie Seniorinnen und Senioren weiterentwickelt werden.
Für die Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten werden wir 2018 gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept erarbeiten, und dies mit wissenschaftlich fundierten, verbindlichen Zielmarken und einem konkreten Zeitplan versehen. Gemeinsam mit dem Lebensmittelhandwerk werden wir die Möglichkeiten einer praktikablen Umsetzung in diesem Bereich gewährleisten. Wir werden dabei gerade die Belange handwerklicher Betriebe im Blick haben.
Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern. Wir werden das Nährwertkennzeichnungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel weiterentwickeln, in dem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird. Wir lehnen uns dabei an bereits bestehende Systeme an. Dazu werden wir Erkenntnisse aus dem Bericht der EU-Kommission zur Evaluierung bestehender freiwilliger Kennzeichnungssysteme und deren Wirkungen berücksichtigen. Wir werden darauf basierend ein Modell in Zusammenarbeit mit Lebensmittel- und Verbraucherverbänden unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen bis zum Sommer 2019 erarbeiten und unter Beachtung der EU-rechtlichen Situation einführen.
Soweit die EU-Kommission im Rahmen ihres REFIT-Programms Nährwertprofile vorlegen sollte, müssen diese traditionelle Lebensmittel und Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung hinreichend berücksichtigen.
Wir streben auf europäischer Ebene rechtlich verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln an.
Bestehende Herkunftskennzeichnungen und das Regionalfenster sollen evaluiert und EU-Rechts-kompatibel weiterentwickelt und gegebenenfalls ergänzt werden. Es wird geprüft, inwieweit die Herkunftskennzeichnung im Lichte der EU-Entscheidung auf alle verarbeiteten tierischen Produkte ausgeweitet werden kann.
Der Bund unterstützt die Länder, damit die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Mindeststandards flächendeckend in Schulen, Kitas und in der Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden. Dies erfolgt über die stärkere Unterstützung der Schulvernetzungsstellen und den Ausbau des „Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule“ (NQZ).
Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden wir gezielt weiterverfolgen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen. Für die Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle in der Lebensmittelwirtschaft werden wir mit den Beteiligten Zielmarken vereinbaren. Die Initiative „Zu gut für die Tonne“ wird mit den Ländern zu einer nationalen Strategie weiterentwickelt. Wir werden das Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu vermeiden. Wir fördern auch die Einführung intelligenter Verpackungen.
Lebensmittelsicherheit
Wir streben nach dem zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Normenkontrollklage eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit im Sinn von § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auf Grundlage eines einheitlichen Bußgeldkataloges an.
Wir werden eine Regelung schaffen, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen. Gleichzeitig wird im Rahmen der Änderung des LFGB klargestellt, dass in Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen Raum für landesrechtliche Regelungen bleibt.
Wir überprüfen auf Basis des Gutachtens des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung („Engels-Gutachten“) die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes von Bund und Ländern mit dem Ziel, Schwachstellen zu beseitigen. Die Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure müssen an den Internethandel mit Lebensmitteln angeglichen werden.
Den Prozess der Vernetzung der Länderkontrollinstanzen mit dem Bund setzen wir fort, damit die Entwicklung einheitlicher Standards, einer sachgerechten Kontrolldichte sowie die schnelle Reaktion im Krisenfall weiter verbessert werden kann. Die Plattform www.lebensmittelwarnung.de wird im Zusammenwirken mit den Ländern verbraucherfreundlich überarbeitet.
Werbung
An Kinder gerichtete Werbung bedarf der kritischen Beobachtung. Wir unterstützen die EU-Kommission bei der Umsetzung der „Audiovisuellen Mediendienst Richtlinie“, damit auf europäischer Ebene Verhaltensregeln umgesetzt werden, die einen verantwortlichen Umgang der Wirtschaft mit an Kinder gerichteter Werbung beinhalten.
Forschung
Wir wollen eine Bündelung und Verstärkung der Forschungsaktivitäten im Bereich gesunde Ernährung. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Vergiftungen richten wir beim Bundesinstitut für Risikobewertung ein nationales Vergiftungsregister ein.
Das Nationale Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette wollen wir planmäßig ausbauen.