10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – 10 Jahre Engagement für ein inklusives Bildungssystem: Jakob Muth-Preis für inklusive Schule wird für 2019 erneut ausgeschrieben. Bewerbungen werden bis zum 31.01.2019 entgegengenommen.
Inklusion wird erneut ausgezeichnet. Inklusive Schulen und Schulverbünde aus ganz Deutschland können sich von heute an für den Jakob Muth-Preis 2019 bewerben. Projektträger des Preises sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Bertelsmann Stiftung. Die in den vergangenen Jahren ausgezeichneten Schulen zeigen, dass sich durch Inklusion eine neue Lernkultur entwickeln kann, die konsequent die Potentiale und Bedürfnisse aller Kinder im Blick hat und deren Vielfalt als Chance begreift. Genau das bezweckt auch die Preisverleihung im Jubiläumsjahr.
Wie lange kann man sich bewerben?
Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich bis zum 31.01.2019.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Schulen in Deutschland aller Schulstufen und Schulformen sowie Schulverbünde, die inklusive Bildungsbiographien in der Region ermöglichen. Erstmalig können sich auch Initiativen von Schülerinnen und Schülern zur Inklusion für einen Publikumspreis bewerben.
Was gibt es zu gewinnen?
Insgesamt werden 2019 vier Preise vergeben:
– Zwei gleichwertige Einzelschulpreise im Wert von je 3.000 Euro:
(ein Preis an eine Grundschule, ein Preis an eine Schule mit Sekundarstufe I)
– Ein Preis an einen Schulverbund im Wert von 5.000 Euro.
– Ein Publikumspreis für Inklusionsprojekte von Schülerinnen und Schülern im Wert von 3.000 Euro.
Wie kann man sich bewerben und weitere Informationen finden?
Alle Informationen zum Preis und den Zugang zu den Bewerbungstools finden Sie unter: www.jakobmuthpreis.de
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Projektverantwortliche Dr. Ina Döttinger bei Bertelsmann wenden: ina.doettinger@bertelsmann-stiftung.de, Telefon: 05241 81 81 197
Zum Hintergrund:
In Deutschland ist Inklusion eine der größten schulpolitischen Aufgaben. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ist das Recht auf eine inklusive Bildung auch in Deutschland verbrieft. Genauso lange gibt es den Jakob Muth-Preis, mit dem Beispiele gelungener Praxis ausgezeichnet werden. Zudem hat sich Deutschland mit der Unterzeichnung der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen zur Umsetzung inklusiver Bildung verpflichtet.