Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit dem Antrag „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ ein Konzept für die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dazu erklärt MdB Wilfried Oellers:
„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Teilhabe und damit ein Recht auf Arbeit. Auch wenn es vielerorts ganz normal ist, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zusammenarbeiten: Trotz vieler Fortschritte ist die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen noch immer höher als bei nichtbehinderten Menschen – und dies bei oft höherer beruflicher Qualifikation. Als Unionsfraktion haben wir in den letzten Jahren viele gute Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den inklusiven Arbeitsmarkt zu stärken. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sie weiter am Ball bleibt.
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel wäre es dumm, das Potential von Menschen mit Behinderungen, ihre fachliche Qualifikation, ihr Herzblut, ihre Zielstrebigkeit und ihr Engagement nicht zu nutzen. Viele Unternehmen auch hier vor Ort [ggf. Beispiel nennen] haben dies auch längst erkannt. Aber es sind immer noch zu wenige. Hier vermisse ich konkrete Vorschläge und Maßnahmen der Bundesregierung.
Ebenso individuell wie Behinderungen sind auch die Fördermöglichkeiten für die Teilhabe. Dabei kann es zum Beispiel um den Einbau einer behindertengerechten Toilette oder die Anschaffung einer speziellen Bildschirmsoftware für Sehbehinderte gehen. Vor allem bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ist kaum bekannt, welche staatlichen Unterstützungsleistungen zur beruflichen Teilhabe qualifizierter Menschen mit Behinderungen möglich sind. In der vergangenen Wahlperiode haben wir deshalb Einheitliche Ansprechstellen im Gesetz verankert, an die sich Arbeitgeber wenden können. Damit diese auch flächendeckend etabliert werden, passiert aber noch zu wenig. Die Bundesregierung muss hier eine aktivere Rolle einnehmen, eine bundesweite Strategie und zeitliche Zielmarken entwickeln.
Wichtig ist aber auch die Stärkung der anderen Pfeiler des inklusiven Arbeitsmarkts. Leider bleibt der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien hier in Ansätzen stecken. Mehr Rechtssicherheit für Inklusionsbetriebe. Ein Werkstattlohn, der Werkstattbeschäftigten auch wirklich zugutekommt. Eine bessere Förderung für die barrierefreie digitale Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Betrieben und außerbetrieblichen Einrichtungen. Eine bessere Verzahnung von Fördermöglichkeiten. Hierzu und zu anderen Maßnahmen machen wir in unserem Antrag viele konkrete Vorschläge.“
Hintergrund: Der Antrag kann hier abgerufen werden: Drucksache 20/1013 (bundestag.de).
In dem Antrag fordert die Unionsfraktion unter anderem:
- eine konkrete Strategie und Zeitplanung für die Einrichtung der in der letzten Wahlperiode von uns geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die über die Fördermöglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beraten
- Rechtssicherheit für Inklusionsbetriebe bei der Anwendung des er-mäßigten Umsatzsteuersatzes für das Angebot ihrer Dienstleistungen und Produkte, bei der Inanspruchnahme von Wirtschaftshilfen und bei der bevorzugten Vergabe durch öffentliche Auftraggeber
- die Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung und eine Informationskampagne für diese Förderinstrumente, mit denen Werkstattbeschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen
- Förderprogramme für barrierefreie digitale Kompetenzen und Infrastruktur am ersten Arbeitsmarkt und in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen
- und die Umsetzung unseres Konzepts zum Werkstattentgelt aus der letzten Wahlperiode: Verbesserung der Einkommenssituation aller Werkstattbeschäftigten, in dem das Arbeitsförderungsgeld mit dem Ausbildungsgeld steigt und nicht mehr gedeckelt wird.