Derzeit erhalte ich viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema „CORONAVIRUS“. Hilfreiche Informationen hierzu werde ich auf nach und nach zur Verfügung stellen.
• Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus
Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Was passiert, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit angeordnet hat? Muss ich Urlaub nehmen, wenn ich keine Betreuung für mein schulpflichtiges Kind habe? Antworten auf diese und andere arbeitsrechtliche Fragen gibt es auf der Seite des BMAS. Hier der Link.
• Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern wächst die Sorge, auch in der Wirtschaft ist sie spürbar. Durch die enge internationale Verflechtung der Wirtschaft treffen die Auswirkungen dieser Pandemie unsere Unternehmen auch an anderen Orten der Welt. Noch kann niemand die Tragweite seriös beschreiben, welche die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird. Aussagekräftige Konjunkturindikatoren werden erst mit einiger Verzögerung vorliegen. Allerdings spüren viele Unternehmen bereits erste Auswirkungen des Virus. Informationen aus dem Wirtschaftsministerium gibt es unter diesem Link.
• Deutsche Bürgerinnen und Bürger, die zur Zeit in Reiseländern festsitzen
Noch ein Hinweis aus aktuellem Anlass. Deutsche Bürgerinnen und Bürgern, die zurzeit in Reiseländern festsitzen, werden schrittweise von der Bundesregierung zurückgeholt. Rufen Sie dazu unter www.diplo.de ie Registrierungsliste auf und tragen Sie sich dort ein.
• Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen in NRW
Die Landesregierung #NRW hat eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen ergriffen, die den Betrieben und Unternehmen helfen sollen. Auf der Homepage des Landeswirtschaftsministeriums sind alle wichtigen Informationen und Hotlines in NRW zu Liquiditätshilfen und anderen Möglichkeiten zusammengefasst. Sie werden laufend aktualisiert. Hier der Link.
• NRW-Rettungsschirm – Sondervermögen von 25 Milliarden Euro
Mit dem NRW-Rettungsschirm stellt die Landesregierung NRW unbürokratisch und zügig die Mittel bereit, die benötigt werden, um die größte Krise seit Gründung unseres Landes zu bewältigen. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller. Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus. Hier der Link.
• Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Weiter Infos unter diesem Link.
• Weitere Informationen vor Ort für den Kreis Heinsberg
Für dringende Anliegen hat der Kreis Heinsberg eine Info-Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr geschaltet ist (02452 / 131313). Hier der Link.
Außerdem ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 erreichbar.