Der Deutsche Bundestag hat in 1. Lesung den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches bei Wohnungseinbruch beraten. Auf Drängen der Union ist eine umfassende Verschärfung der Strafgesetze zum Wohnungseinbruch auf den Weg gebracht worden. Einbrecher werden härter bestraft, ihnen droht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Opfer sind nach einem Einbruch in die eigenen vier Wände traumatisiert. Mit dem neuen Gesetz benennen wir einen Wohnungseinbruch klar und deutlich als ein Verbrechen. Zudem werden wir zur Bekämpfung der oft organisierten Einbruchskriminalität das Delikt „Wohnungseinbruch“ in den Katalog der Straftaten aufnehmen, wonach die Polizei, nach richterlichem Beschluss, Verbindungsdaten der Tatverdächtigen auswerten kann. Somit geben wir der Polizei ein wichtiges Ermittlungsinstrument an die Hand, die Bandenstrukturen der Täter auch im Bereich des Wohnungseinbruches aufdecken zu können. Hier wollen wir das Sicherheitsempfinden der Menschen in unserem Land stärken. Als Unionsfraktion wünschen wir noch weitere Ermittlungsbefugnisse, um Einbrecherbanden das Handwerk zu legen. Wir setzen uns im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür ein.