Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen sind von der Corona-Pandemie ebenfalls betroffen. Daher hat die unionsgeführte Bundesregierung den Corona-Teilhabe-Fonds auf den Weg gebracht. „Auch rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, leiden unter Schließungen und Umsatzausfällen. Viele dieser Unternehmen konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren. Ich freue mich, dass sie nun vom Corona-Teilhabe-Fonds profitieren können“, erklärte der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion Wilfried Oellers.
Förderanträge können beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 gestellt werden. Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung sind: Zuschüsse aus dem Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind; die Beihilfe ist nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig und kann im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen; erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig aufgefangen werden. Die Auszahlung erfolgt direkt nach der Bewilligung. Wilfried Oellers: „In der Corona-Krise dürfen wir die Menschen nicht vergessen, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Einrichtungen wie Inklusionsunternehmen abhängig ist. Diese Menschen dürfen nicht aus dem Blick geraten und vernachlässigt werden.“
Weitere Informationen, insbesondere die Antragsformulare sind über das Internetportal der Integrationsämter unter folgendem Link abrufbar:
https://www.integrationsaemter.de/100-Millionen/908c/index.html
oder https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/UQPU9xMbfni8E1AT121/content/UQPU9xMbfni8E1AT121/BAnz%20AT%2011.12.2020%20B3.pdf?inline