Wilfried OellersWilfried OellersWilfried OellersWilfried Oellers
  • Startseite
    • Aktuelles
    • Presseecho
  • Persönliches
    • Lebenslauf
    • Einkünfte
  • Berlin
    • Gremien
    • Reden im Plenum
    • Abstimmungen
    • Sitzungswochen
    • Besuch in Berlin
  • Wahlkreis
    • Kreis Heinsberg
    • Stadt Erkelenz
    • Stadt Geilenkirchen
    • Stadt Heinsberg
    • Stadt Hückelhoven
    • Stadt Übach-Palenberg
    • Stadt Wassenberg
    • Stadt Wegberg
    • Gemeinde Gangelt
    • Gemeinde Selfkant
    • Gemeinde Waldfeucht
    • Bürgersprechstunde
    • Patenschaftsprogramm
  • Service
    • Kontakt
    • Team
    • Pressefotos
    • Downloads
    • Regierungsprogramm
  • Teilhabe

Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus

    Home Allgemein Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus
    NextPrevious

    Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus

    Allgemein | 23. Juni, 2021 | 0

    Menschen mit kognitiven und mehrfachen Beeinträchtigungen, darunter vielfach ältere Patientinnen und Patienten, sind für die Durchführung der Krankenhausbehandlung auf die Begleitung durch eine vertraute Bezugsperson (etwa Personen aus dem persönlichen Umfeld oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe) zur Kommunikation und emotionalen Stabilisierung angewiesen. Dabei kann es sich beispielsweise um Menschen mit Autismus handeln, Menschen mit Sprachbeeinträchtigungen oder Menschen mit Angst- oder Zwangsstörungen.  Die Frage der Trägerzuständigkeit für die Finanzierung des Verdienstausfalls aus dem persönlichen Umfeld oder der Personalkosten von vertrauten Bezugspersonen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Beeinträchtigungen im Krankenhaus begleiten müssen, konnte aber über viele Jahre nicht geklärt werden. Für Menschen, die nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass medizinische Behandlungen nicht durchgeführt werden können.

    Nach vielen, durchaus auch kontroversen Gesprächen, die sowohl auf Regierungsebene, zwischen Bund und Ländern, die aber auch wir innerhalb unserer Fraktion geführt haben, ist es letztlich auch auf unsere Initiative hin gelungen, die unterschiedlichen Interessenlagen zusammenzubringen.

    Der Kompromiss sieht im Kern vor, Angehörigen oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld ein Krankengeld nach dem SGB V zu zahlen, wenn sie Versicherte mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe oder der Kriegsopferfürsorge zur Ermöglichung der stationären Behandlung (z.B. Unterstützung bei der Kommunikation) aus „medizinischen Gründen“ begleiten müssen. Die medizinischen Gründe ergeben sich aus den Erfordernissen, die in der Person der oder des behandlungspflichtigen Patienten begründet sind und können insbesondere vorliegen, wenn das Erreichen des Behandlungszieles von der Anwesenheit der Begleitperson abhängt. Erfolgt die Begleitung hingegen durch eine Person, die dem Leistungsberechtigten gegenüber im Alltag bereits Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen eines entsprechenden Vertragsverhältnisses mit einem SGB IX-Träger erbringt, soll grundsätzlich – als Ausnahme von dem für die Eingliederungshilfe geltenden Nachranggrundsatz – dieser Träger zahlen. Ein entscheidendes Kriterium für die Frage, welcher Träger zahlt, ist das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses, das es den Begleitpersonen ermöglicht, die individuellen Reaktionsweisen (z. B. besondere Äußerungsformen von Schmerzen) des Menschen mit Behinderungen zu verstehen und als Kommunikationsvermittler bei der Diagnostik, Patientenaufklärung, Behandlung und Pflege zu dienen. Wenn ein Betroffener also in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe lebt (z.B. in einer betreuten Wohngruppe), dürfte dieses Vertrauensverhältnis regelmäßig zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Träger der Eingliederungshilfe bestehen und nicht zu Familienangehörigen. Ein Verweis auf Unterstützung durch Angehörige aufgrund familiärer Beistands- und Rücksichtnahmepflichten durch den Eingliederungshilfeträger darf dann nicht erfolgen. Auch ansonsten wäre dies nur möglich, wenn die familiäre Unterstützung zumutbar und tatsächlich leistbar ist. Anders stellt sich die Situation hingegen dann dar, wenn die betroffene Person zu Hause durch Angehörige betreut wird und dann auch ein entsprechendes Vertrauensverhältnis bestehen dürfte.

    Eine Lösungsfindung besonders erschwert hat die Tatsache, dass es zum Kreis der Betroffenen und der in Betracht kommenden Fallgruppen, damit aber auch den Kosten einer gesetzlichen Regelung, zwar viele Annahmen, aber wenig konkrete Erkenntnisse gibt. Die Bundesregierung geht in ihrer Schätzung davon aus, dass sich für die Länder und Kommunen jährliche Mehrkosten von ca. 19 Mio. Euro ergeben. Für die gesetzliche Krankenversicherung ergeben sich demnach jährliche Mehrkosten im niedrigen einstelligen Millionenbereich. Allerdings beruhen diese Schätzungen auf Annahmen und Modellrechnungen und sind mit größeren Unsicherheiten behaftet. Daher sieht die Neuregelung eine Evaluation u.a. auch der finanziellen Auswirkungen für die Kostenträger bis zum 31. Dezember 2025 vor.  Auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse soll überprüft werden, ob die Regelungen zu einer sachgerechten Lösung und einer fairen finanziellen Verteilung in den jeweiligen Leistungssystemen in der Praxis führen, um dann zu einer endgültigen Lösung zu kommen.

    No tags.

    Related Post

    • Rückblick der Woche

      Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben denWeiterlesen

    • Rückblick der Woche

      Ein Jahr Zeitenwende. In der vergangenen Woche jährte sich der Beginn der russischen Invasion der Ukraine. Das menschliche Leid, das Russland über die Ukraine gebracht hat, ist unermesslich. Der 24. Februar 2022 markiert einen Epochenbruch.Weiterlesen

    • Rückblick der Woche

      Haushalte mit Öl, Pellets oder Flüssiggas-Heizungen entlasten. Gut zehn Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Öl und Pellets. Gerade ländliche Regionen ohne Gasnetze sind auf diese Energieträger angewiesen. Viele Betriebe, vor allem kleine und mittlereWeiterlesen

    • Die Regierung tritt bei der digitalen Barrierefreiheit auf der Stelle

      Chancen der Digitalisierung beherzter anpacken. Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Digitalpolitische Bilanz des ersten Jahres der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gebildeten Bundesregierung“ erklärt der Beauftragte der Fraktion fürWeiterlesen

    • MdB Wilfried Oellers: Union sorgt für Wiedereinführung der digitalen Mitgliederversammlung für Vereine

      MdB Wilfried Oellers: Union sorgt für Wiedereinführung der digitalen Mitgliederversammlung für Vereine   Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beschlossen. Dazu erklärt MdB Wilfried Oellers:   „Während der PandemieWeiterlesen

    NextPrevious

    Letzte Beiträge

    Rückblick der Woche

    20. März 2023

    Rückblick der Woche

    4. März 2023

    Rückblick der Woche

    10. Februar 2023

    Die Regierung tritt bei der digitalen Barrierefreiheit auf der Stelle

    9. Februar 2023

    MdB Wilfried Oellers: Union sorgt für Wiedereinführung der digitalen Mitgliederversammlung für Vereine

    8. Februar 2023

    Letzte Presseartikel

    Wilfried Oellers bietet Telefonsprechstunde an

    Städtepartnerschaft mit Saint-James

    Wolfgang Bosbach überzeugt mit Wissen und klarer Sprache

    Hitzige Bundestagsdebatte um Lützerath-Räumung

    KAB Wassenberg/Myhl sammelt Spenden Wie eine Krippe Waisenkindern hilft

    Letzte Reden

    Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes am 18.06.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zur Europäischen Arbeitnehmerentsendung am 18.06.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Europäische Arbeitnehmerentsendung am 29.05.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Berichte zum Bundesteilhabegesetz vom 11.03.2020

    Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Menschenrecht auf Barrierefreiheit vom 16.01.2020

    Wilfried Oellers MdB

    Deutscher Bundestag

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Telefon: 030 / 227 – 77231
    Fax: 030 / 227 – 76233

    E-Mail
    wilfried.oellers@bundestag.de

    Wahlkreisbüro

    Schafhausener Str. 42
    52525 Heinsberg

    Telefon: 02452 / 9788120
    Fax: 02452 / 9788125

    E-Mail
    wilfried.oellers.wk@bundestag.de

    Archiv der Artikel

    • 2023 (9)
      • März (2)
      • Februar (4)
      • Januar (3)
    • 2022 (54)
      • Dezember (3)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (2)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (4)
      • März (4)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2021 (65)
      • Dezember (5)
      • November (4)
      • August (1)
      • Juli (2)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2020 (95)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (5)
      • Juli (5)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (4)
      • Januar (4)
    • 2019 (68)
      • Dezember (5)
      • November (4)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (3)
      • Juli (1)
      • Juni (5)
      • Mai (4)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (4)
    • 2018 (64)
      • Dezember (2)
      • November (5)
      • Oktober (4)
      • September (5)
      • August (4)
      • Juli (5)
      • Juni (4)
      • Mai (4)
      • April (1)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (3)
    • 2017 (73)
      • Dezember (2)
      • November (1)
      • Oktober (3)
      • September (2)
      • August (5)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (4)
    • 2016 (83)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (5)
      • Juli (4)
      • Juni (5)
      • Mai (5)
      • April (5)
      • März (5)
      • Februar (5)
      • Januar (5)
    • 2015 (58)
      • Dezember (5)
      • November (5)
      • Oktober (5)
      • September (5)
      • August (3)
      • Juli (5)
      • Juni (1)
      • Mai (2)
      • April (3)
      • März (2)
      • Februar (1)
      • Januar (4)
    • 2014 (24)
      • Dezember (2)
      • November (5)
      • Oktober (4)
      • September (3)
      • August (2)
      • Juli (5)

    Links

    CDU Heinsberg Logo
    CDU Kreis Heinsberg

    CDU Deutschland Logo
    CDU Deutschland

    CDU CSU Fraktion Logo
    CDU CSU Fraktion

    • Impressum
    • Datenschutz
    © 2013-2021 Wilfried Oellers
    • Startseite
      • Aktuelles
      • Presseecho
    • Persönliches
      • Lebenslauf
      • Einkünfte
    • Berlin
      • Gremien
      • Reden im Plenum
      • Abstimmungen
      • Sitzungswochen
      • Besuch in Berlin
    • Wahlkreis
      • Kreis Heinsberg
      • Stadt Erkelenz
      • Stadt Geilenkirchen
      • Stadt Heinsberg
      • Stadt Hückelhoven
      • Stadt Übach-Palenberg
      • Stadt Wassenberg
      • Stadt Wegberg
      • Gemeinde Gangelt
      • Gemeinde Selfkant
      • Gemeinde Waldfeucht
      • Bürgersprechstunde
      • Patenschaftsprogramm
    • Service
      • Kontakt
      • Team
      • Pressefotos
      • Downloads
      • Regierungsprogramm
    • Teilhabe
    Wilfried Oellers