In den Koalitionsverhandlungen hatte die Union durchgesetzt, Familien finanziell zu entlasten. Jetzt hat das Bundeskabinett die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages beschlossen. Ein großer Erfolg für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Zudem kommt das Baukindergeld und wird wie vorab vereinbart umgesetzt. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen 1.200 Euro pro Kind gezahlt werden. Anspruch haben Familien bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind. Vor allem in ländlichen Regionen hätte durch eine Flächenbegrenzung des Wohnraumes eine Benachteiligung der Familien gedroht. Da dort Grund und Boden günstiger seien, könnten junge Bauherren mehr in den Bau selbst investieren, so die Befürworter einer Flächenbegrenzung. „Die Union will gerade die ländlichen Regionen fördern und nicht noch den Trend in die Städte verstärken. Daher darf es keine Flächenbegrenzung geben“, so MdB Oellers.
Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt so dazu bei, dass der finanzielle Spielraum von Familien erhöht wird. Bei nahezu allen Familien bildet es einen erheblichen Anteil am Haushaltsnettoeinkommen. Je größer die Anzahl der Kinder, desto höher zudem die Bedeutung des Kindergeldes. Das Kindergeld wird in einem ersten Schritt ab 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro).
Die für 2019 und 2020 vorgesehenen Maßnahmen senken die Steuerbeiträge – insbesondere von Familien – um insgesamt rund 9,8 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung). In absoluten Beträgen steigt die Besserstellung mit dem Einkommen. In Relation zu den zu zahlenden Steuern profitieren untere und mittlere Einkommen aber stärker als höhere. Das heißt, wir stärken die verfügbaren Einkommen aller Familien. Die größte Wirkung soll aber ganz bewusst bei mittleren Familieneinkommen erzielt werden. Dies ist Ausdruck einer sozial gerechten Finanzpolitik, die auch ökonomisch vernünftig ist.
Beispiele:
– Eine Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro zahlt im Jahr 2019 über 9 % (251 Euro) und 2020 über 20 % (530 Euro) weniger Steuern.
– Eine Familie mit ebenfalls zwei Kindern und einem Familieneinkommen von 120.000 Euro zahlt im Jahr 2019 etwas weniger als 2 % (380 Euro) und 2020 weniger als 4 % (787 Euro) weniger Steuern.
In weiteren Schritten sollen auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Diese drei Initiativen der Bundesregierung werden in ihrem Zusammenspiel einen spürbaren „Netto-Effekt“ haben.
Hintergrund:
Verfassungsrechtlich geboten sind die Anpassung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag an die Vorgaben des jährlichen Existenzminimumberichts. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Kinderfreibetrag an die Kindergeld-Erhöhung zu koppeln. Der Freibetrag steigt 2019 und 2020 deshalb stärker als das Kindes-Existenzminimum. Bedingt durch den Abbau der kalten Progression geht auch die Grundfreibetrags-Erhöhung für 2019 über das Existenzminimum für Erwachsene hinaus. Als Basis für die Erhöhungen des Grundfreibetrags für Erwachsene und für den Umfang der Inflation dienen aktuell noch vorläufige Daten.