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Die Plenarwoche im Rückblick

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    Die Plenarwoche im Rückblick

    Allgemein | 14. Dezember, 2018 | 1

    Auch die aktuelle, letzte Plenarwoche vor den Weihnachtsferien war angefüllt mit interessanten, wichtigen und wegweisenden Themen, über die ich hier einen Überblick geben möchte:

     Verlängerung der Leistungen zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung sowie Gesetze zu deren weiteren Schutz

     Hier werden Lücken zwischen den Gesetzen des SGB IX und SGB XII geschlossen.

    Es geht dabei vorrangig um Pflegefamilien, die sich in ihrem Haushalt um behinderte Kinder und Jugendliche kümmern. Diese Familien sollen auch weiterhin Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Damit stellen wir für diese Kinder diese Kinder eine familiäre Umgebung sicher, und können im Einzelfall verhindern, dass sie in eine stationäre Behinderteneinrichtung aufgenommen werden müssen. In der letzten Legislaturperiode konnte eine Reform des SGB VIII mit einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nicht verwirklicht werden. Die Regelung der Leistungsgewährung für Pflegefamilien musste befristet bis zum 31.12.2018 im § 54 Abs. 3 SGB XII verankert werden. Für die Zeit nach dem 01. Januar 2020 ist diese Leistung im neuen Eingliederungshilferecht SGB IX geregelt. Bis dahin heben wir nun die Befristung auf und schaffen Rechtssicherheit für diese engagierten und lobenswerten Pflegefamilien.

    Eine weitere Änderung bringen wir ein mit der Einführung eines Prüfrechts für die Träger der Sozialhilfe bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Die Qualität der Leistungen wird bislang nur durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Es geht hier um „anlassbezogenen Prüfungen“ und es wird nur geprüft, wenn kein anderer prüft. Also sind es keine Doppel- und Mehrfachprüfungen. Zudem werden die Erbringer der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeleistungen verpflichtet, Auskünfte und Unterlagen für Qualitätsprüfungen vorzulegen. Der Datenaustauch zwischen Behörden der Heimaufsicht und Einrichtungen wird verbessert.  Wir möchten keinen zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Einrichtungen schaffen, wollen aber Transparenz für Betroffene, Angehörige und Pflegeinrichtungen garantieren. Wir werden diesen Prozess begleiten und die Ergebnisse dieser Prüfungen evaluieren. Entsprechend können wir dann darauf reagieren.

    Wir erweitern zudem den Straftatenkatalog beim erweiterten Führungszeugnis um die Straftaten der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB), der sexuellen Straftaten aus Gruppen (§ 184j), und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (§ 201 a Abs. 3 StGB). Wir wollen damit verhindern, dass Personen, die wegen dieser Straftaten verurteilt worden sind, von Leistungserbringern beschäftigt werden oder sich ehrenamtlich in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung betätigen. Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen in ihrem persönlichen Lebensbereich zu stärken und sie präventiv vor einer Gefährdungssituation zu schützen.

    Bei diesem Gesetz geht es jetzt um eilige Regelungen. Weitere Änderungen werden wir noch auf den Weg bringen. Seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes 2016 beobachten wir kontinuierlich die Umsetzung der komplexen neuen Regelungen. Wir stehen im intensiven Gespräch mit den Betroffenen, den Angehörigen und den Verbänden und ermitteln den Änderungsbedarf. Es werden weitere umfassende Gesetze folgen, denn wir möchten, dass Menschen mit Behinderungen sich voll, wirksam und selbstbestimmt in ihrem Leben verwirklichen können.

     

    Gute-Kita-Gesetz

    Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute- Kita-Gesetz), mit dem vor allem die Qualität frühkindlicher Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten verbessert werden soll, verabschiedet. Dazu gewährt der Bund den Ländern über Umsatzsteuerpunkte bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Damit setzt der Bund seine massive Hilfe für Länder und Kommunen für bessere Kindergärten fort: In den letzten 10 Jahren hat der Bund bereits 11 Milliarden Euro in Kitas und ihren Betrieb investiert.

    Im „Gute-Kita-Gesetz“ wird ein Katalog von Qualitätskriterien genannt wie etwa ein besserer Betreuungsschlüssel (zahlenmäßiges Verhältnis Erzieher – Kinder), Gewinnung und Sicherung qualifizierter Erzieher oder die Ausweitung der Öffnungszeiten.

    Jedes Land analysiert die Lage der Kitas und entwickelt in eigener Verantwortung Handlungsfelder und Kriterien, wie die Qualität verbessert werden kann. Zudem ist eine sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge vorgesehen.

     

    Gesetz für schnelle Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz)

    Eine qualitativ gute und gut erreichbare medizinische Versorgung aller versicherten Patienten ist zentrale Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der in erster Lesung diskutiert wurde, soll sichergestellt werden, dass diese Aufgabe besser erfüllt wird. Wartezeiten auf Arzttermine sollen verkürzt, das Sprechstundenangebot erweitert und die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen verbessert werden. So soll etwa das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte von 20 auf 25 Stunden angehoben werden. Weiter soll sichergestellt werden, dass die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit unter der einheitlichen Telefonnummer 116117 jeden Tag rund um die Uhr telefonisch und auch online erreichbar sind. In Akutfällen werden Patienten so stets an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt. Ebenfalls beabsichtigt ist eine verbesserte Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

     

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Wählerinnen und Wählern das Versprechen gegeben, die medizinische Versorgung von GKV-Versicherten im ambulanten Sektor zu verbessern. Dieses Versprechen wird mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zügig umgesetzt. Erreicht werden soll das mit kürzeren Wartezeiten, einer besseren Unterstützung bei der Suche nach einem Arzttermin sowie durch den Ausbau der Terminservicestellen (24-Stunden-Erreichbarkeit, auch online) und mit einem besseren Sprechstundenangebot bei Ärzten in eigener Praxis.

     

    Im Detail sieht der Gesetzentwurf vor, neben der Erhöhung des Mindestsprechstundenangebotes 20 auf 25 Stunden  die Ärzte für erbrachte Mehrleistungen auch zusätzlich zu vergüten. Vorgesehen sind unter anderem mehr Geld für die „sprechende Medizin“, ein Zuschlag von mindestens 5 Euro für eine erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt und ein Zuschlag von mindestens 25 Prozent auf die Versicherten- und Grundpauschalen für Leistungen, die neuen Patienten in der Arztpraxis zugutekommen.

    Die geplanten Maßnahmen haben außerdem zum Ziel, den ländlichen Raum zu stärken. So sollen Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und mit Vertragsärzten unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden. Auch sollen in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten entfallen. Damit werden genau diejenigen Ärzte unterstützt, die bereit sind, sich im ländlichen Raum niederzulassen.

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich im parlamentarischen Verfahren zum TSVG auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten ein. Konkret geht es um einheitliche Preise für Heilmittelleistungen. Im Gesetzentwurf wird auf eine Preisanbindung für Leistungen der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsummenanbindung verzichtet. Außerdem wird eine sogenannte Blankoverordnung eingeführt. Bei einer Blankoverordnung verordnen die Ärztinnen und Ärzte weiterhin die Heilmittel, überlassen aber den Heilmittelerbringern die Auswahl des konkreten Heilmittels sowie die Bestimmung der Behandlungshäufigkeit und die Behandlungsdauer.

    Darüber hinaus werden mit dem TSVG endlich die Grundlage dafür geschaffen, dass Patientinnen und Patienten auf ihre medizinischen Daten über Smartphone oder Tablet zugreifen zu können. Deshalb haben die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Der Datenschutz wird selbstverständlich gewährleistet.

    Erhalt der Buchpreisbindung

    Die Monopolkommission hat in ihrem Sondergutachten Nr. 80, „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“, empfohlen, die Buchpreisbindung abzuschaffen.  Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich jedoch weiter für den Erhalt der Buchpreisbindung ein.

    Die Buchpreisbindung ist ein zentrales Instrument, um den Bestand der kulturellen Vielfalt im Buchwesen zu sichern. Denn das seit 2002 geltende Buchpreisbindungsgesetz zielt genau darauf ab, indem es verbindliche Preise für den Verkauf der Bücher an Letztabnehmerinnen und -abnehmer festsetzt.

    Es ist bemerkenswert, dass die Monopolkommission den Schutz des Kulturgutes Buch als kulturpolitisches Ziel zwar grundsätzlich anerkennt, ihre anschließende Bewertung der Buchpreisbindung jedoch rein aus ökonomischer Perspektive vornimmt. Diese verengte Betrachtungsweise wird dem Thema Buchpreisbindung in seiner Gesamtheit nicht gerecht. Bei einem Buch handelt es sich nicht nur um ein Wirtschaftsprodukt. Es ist zugleich auch identitätsstiftendes Kulturgut. Sein Wert geht mithin über den bloßen Handelswert hinaus. Genau dieser Gedanke liegt auch dem Buchpreisbindungsgesetz zugrunde. Eine rein wirtschaftliche Betrachtung der Buchpreisbindung verbietet sich daher bereits im Ansatz.

    Das Kulturgut Buch und die deutsche Buchhandlungslandschaft sind Grundpfeiler der Kulturnation Deutschland. Beides darf nicht den wettbewerbsorientierten Mechanismen des freien Marktes überlassen werden. Man braucht vielmehr Rahmenbedingungen, die die Vielfalt sichern. Die Buchpreisbindung ist in diesem Zusammenhang das zentrale wirtschaftsrechtliche und kulturpolitische Instrument zum Schutz der deutschen Buch- und Verlagslandschaft. Sie ermöglicht eine kulturelle Vielfalt auf dem Literaturmarkt. Diese Vielfalt verbessert zugleich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Autorinnen und Autoren und wird den unterschiedlichen Interessen der Leserinnen und Leser gerecht. Dies alles führt zu einer lebendigen Buchkultur in Deutschland.

    Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, die Buchpreisbindung zu erhalten und auch innerhalb der Europäischen Union für den weiteren Erhalt der Buchpreisbindung einzutreten. Im Bemühen um den Schutz des Kulturgutes Buch und den Erhalt der Vielfalt in der deutschen Literatur- und Buchhandlungslandschaft muss an bewährten Maßnahmen zur Sicherung dieser Vielfalt festgehalten werden.

     

    Antrag der Bundesregierung, Berlin, CDU/CSU Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, Gemeinde Gangelt, Gemeinde Selfkant, Gemeinde Waldfeucht, Kreis Heinsberg, MdB Wilfried Oellers, Stadt Erkelenz, Stadt Geilenkirchen, Stadt Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Stadt Übach-Palenberg, Stadt Wassenberg, Stadt Wegberg

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