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Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) im Kreis Heinsberg berät Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen

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    Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) im Kreis Heinsberg berät Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen

    Allgemein | 10. Oktober, 2019 | 1

    Wilfried Oellers MdB besuchte als behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag das Büro der EUTB-Beratungsstelle in Hückelhoven und verschaffte sich einen Eindruck von der Aufbauarbeit und der konzeptionellen Ausrichtung der EUTB im Kreis Heinsberg.

    Seit dem 1. Juni 2019 hat die EUTB für den Kreis Heinsberg begonnen ihr unabhängiges Beratungsangebot in Hückelhoven aufzubauen und umzusetzen. Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, ihre Angehörigen sowie alle Interessierten können sich mit allen Fragen rund um Teilhabe und Rehabilitation an die Teilhabeberater der EUTB wenden. Mögliche Themen sind u. a.: Wohnangebote und Assistenzleistungen für Menschen mit Teilhabeeinschränkung oderauch Fragen zum Teilhabeverfahren.

    Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber ein Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. Das Besondere: Diese Beratung wird von Leistungsträgern und Leistungserbringern als unabhängige und ergänzende Beratung erbracht. Die Beratung steht den Bürgern des Kreises Heinsberg als niedrigschwelliges Angebot, bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen, zur Verfügung. Der Trägerverbund aus Caritasverband für die Region Heinsberg e. V., die Katharina Kasper ViaNobis GmbH und die Lebenshilfe Heinsberg e.V. hat sich erfolgreich an dem Antragsverfahren des BMAS unter befürwortender Unterstützung des Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und vom Vorstand der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft im Kreis Heinsberg beteiligt. Die EUTB agiert in Beratungsfragen trägerunabhängig. Hierzu haben sich die beteiligten Institutionen verpflichtet.

    „Es geht darum, Barrieren abzubauen und Beratung auf Augenhöhe zu ermöglichen. Die Eigenverantwortung, individuelle Lebensplanung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen werden durch die EUTB gestärkt“, so Simon Jansen, Teilhabeberater der EUTB im Kreis Heinsberg. Die EUTB wird die vorhandene Beratungslandschaft im Kreis Heinsberg erweitern und ergänzen. So bestehen bereits beispielsweise Kontakte zur Koordinierungs- Kontakt und Beratungsstelle (KoKoBe), dem Selbsthilfe- u. Freiwilligen-Zentrum und diversen Beratungsstellen. Dieses Netzwerk gilt es nun auszubauen. Beraterin der EUTB, Frau Gabriele Sponholz erläutert das Selbstverständnis der EUTB: „Wir verstehen unsere Arbeit im Sinne einer Lotsenfunktion. Das bedeutet, dass sich Menschen mit Behinderungen in nahezu allen sozialen Problemlagen und Anliegen an uns wenden können. Wenn sich zeigt, dass sie sich selbst oder wir Ihnen auch nicht weiterhelfen können, wird

     

    an spezielle Einrichtungen oder einschlägige Fachberatungsstellen vermittelt.“ „Dazu gehört es auch, Angehörige von Menschen mit Behinderung zu unterstützen und zu begleiten.“, so Frau Maria Bleimann-Lotz, Beraterin der EUTB.

    Ein Schwerpunkt der EUTB wird der Aufbau der sogenannten Peer- Beratung – Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung sein. Das Büro befindet sich in Hückelhoven. Beratungstermine können jedoch dem Bedarf entsprechend im gesamten Kreisgebiet Heinsberg stattfinden.

    Weitere Informationen und Kontakt:

    EUTB für den Kreis Heinsberg

    Jülicher Str. 13 41836 Hückelhoven Tel.: 02433 93999-36 Fax: 02433 93999-38 Mail: kontakt@eutb-hs.de

    Ansprechpartner/innen:

    Maria Bleimann-Lotz, Simon Jansen, Gabriele Sponholz, Adelheid Venghaus

    Offene Sprechstunden:

    Dienstags von 16 bis 18 Uhr und mittwochs von 10 bis 12 Uhr.

    Termine werden zusätzlich selbstverständlich auch nach Vereinbarung vergeben.

    Hintergrundinformationen:

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX die Errichtung der EUTB. Die Fördermittel werden für ein bedarfsgerechtes, regionales Angebot entsprechend der Größe der Bundesländer aufgeteilt. Die Fachstelle Teilhabeberatung sorgt für eine überregionale Vernetzung der Beratungsangebote und begleitet die EUTB nach dem Prinzip „Eine für Alle“: Die Einrichtungen stehen für Fragen zu allen Beeinträchtigungen und zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe offen. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot, welches bestehende Beratungsstrukturen nicht ersetzen soll.

    BMAS, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesteilhabegesetz, EUTB, EUTB-Beratungsstelle, Kreis Heinsberg, Stadt Hückelhoven

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