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Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag deutliche Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen. Künftig erhalten Berufstätige, die ihren Meister, Techniker oder Fachwirt machen, mehr finanzielle Unterstützung vom Staat.
Seit der Einführung des Meister-BAföG‘s im Jahr 1996 fördert der Bund auch die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Handwerkern und Fachkräften. Jedes Jahr beantragen über 170.000 Menschen einen finanziellen Zuschuss für Gebühren, Prüfungskosten und den Lebensunterhalt. Zum 01. August 2016 werden diese Leistungen jetzt ausgebaut:
– Der Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Fortbildung steigt von 238 auf 333 Euro. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Der restliche Förderbetrag von monatlich 768 Euro kann als zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Auch die Zuschläge für die Kinderbetreuung werden in dieser Zeit angehoben, um Eltern bei einer Fortbildung besonders zu unterstützen.
– Der Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von bisher 30,5 Prozent auf nunmehr 40 Prozent. Bei bestandener Aufstiegsprüfung gibt es einen „Erfolgsbonus“: In Zukunft werden 40 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bisher waren es 25 Prozent.
– Auch Hochschulabsolventen mit Bachelor-Abschluss können das Meister-BAföG beantragen. Dadurch ist es möglich, dass diese sich für eine Führungsaufgabe im Betrieb oder für eine Betriebsnachfolge qualifizieren.
In Zukunft werden diejenigen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden wollen noch intensiver unterstützt. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung gestärkt. Das duale System der beruflichen Bildung in Deutschland wird dadurch noch attraktiver.
Weitere Informationen zur den verbesserten Leistungen sowie ein Antragsformular können hier abgerufen werden: http://www.meister-bafoeg.info/