Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt. Durch das Gesetz sollen vor allem kleine Unternehmen und Online-Shops, aber auch Vereine, vor existenzgefährdenden Abmahngebühren geschützt werden. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird der Deutschen Bundestag über dieses Vorhaben debattieren und beschließen. MdB Wilfried Oellers: „Diese Einigung ist ein gutes Signal für unsere Wirtschaft und den Handel. Durch dieses Gesetz werden wir den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor den Auswüchsen des Abmahnmissbrauchs stärken.“
Die Koalition setzt mit diesem Gesetz ihre Vereinbarung, kleine und mittlere Unternehmen vor Abmahnmissbräuchen wegen der Datenschutzgrundverordnung zu schützen, um. Vermehrt waren gerade kleine Akteure in Sorge vor kostenpflichtigen Abmahnungen oder sogar damit erheblich konfrontiert. „In einer Vielzahl von Gesprächen mit Unternehmern im Wahlkreis wurde mir diese Furcht vor Missbrauch, aber auch konkret vorgefallene Sachverhalte geschildert, so dass Handlungsbedarf besteht. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Abmahnvereinen ein Riegel vorgeschoben wird“, so MdB Wilfried Oellers. Dazu werden die Voraussetzungen, unter denen Mitbewerber, Verbände oder Einrichtungen berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, verschärft.
Die Einigung sieht vor, dass Abmahner keinen Aufwendungsersatz verlangen können, wenn etwa Angaben im Impressum falsch sind. Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch mehr auf Erstattung der Kosten. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. MdB Oellers: „Für die Union war dabei wichtig, dass das Wettbewerbsrecht nicht als Vorwand genutzt werden darf, um rechtschaffene Unternehmen wegen kleinster Verstöße zur Kasse zu bitten. Leider ist nur so sicher zu stellen, das das bewährte Instrument der Abmahnung nicht missbräuchlich genutzt wird, um Wettbewerbern Schaden zuzufügen.“