Die schrecklichen Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster haben uns gezeigt, dass wir noch entschlossener gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie vorgehen müssen. Dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder beschlossen hat, ist daher ein lange überfälliger Schritt. Ich begrüße daher das Maßnahmenpaket aus Prävention, härteren Strafen und weitergehenden Ermittlungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden.
Es bedarf darüber hinaus noch weiterer Anstrengungen, um Kinder noch besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Um Straftaten zu verhindern, bevor sie passieren, muss mehr in Präventionsprogramme und die Ausstattung der Jugendämter investiert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Ermittlungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden auszuweiten. So werden Online-Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachung ermöglicht, sowie die Befugnisse rund um die Erhebung von Verkehrsdaten erweitert, um die Missbrauchstaten im Netz effektiv verfolgen zu können. Mit der Einfügung des Beschleunigungsgebots für Verfahren mit minderjährigen Opferzeugen in die Strafprozessordnung hat der Opferschutz weiteren Vorrang eingeräumt bekommen.
Weitere Aspekte des Gesetzesentwurfs sind die Verbesserung der Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter, der Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verbesserungen im Bereich der familiengerichtlichen Verfahren und Veränderungen im Bundeszentralregistergesetz.
Insgesamt stärkt der Gesetzentwurf die Schutzfunktion der einschlägigen Straftatbestände gegenüber den betroffenen Kindern. Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt können Kinder für den Rest ihres Lebens traumatisieren und ihr Leben zerstören. Leitfaden für uns ist es gewesen, alles dafür zu tun, dass Kinder vor diesen Taten geschützt werden. Gerade als Familienvater bin ich froh über diese Verschärfungen zum Schutze der Kinder.