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Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen –Teilhabe sichern 10 Punkte für einen inklusiven Sozialraum

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    Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen –Teilhabe sichern 10 Punkte für einen inklusiven Sozialraum

    Allgemein | 9. November, 2022 | 0

    Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
    Beschluss vom 8. November 2022

     

    In einer Gesellschaft, an der alle Menschen teilhaben können, spielen ein öffentlich und privat für alle frei zugänglicher Raum (inklusiver Sozialraum) und Barrierefreiheit eine immer wichtigere und gesellschaftsübergreifende Rolle: Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gemeinschaftlich und selbstbestimmt miteinander leben können. Alle Menschen sollen gleichermaßen ihre individuellen Fähigkeiten einbringen können (Vgl. Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Leichte Sprache (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de); Initiative Sozialraum Inklusiv – Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, DRV KBS (Hrsg.), Juni 2021, Seite 9) – dies entspricht dem christlichen Menschenbild, das Richtschnur unserer Politik ist.
    Selbstbestimmte Teilhabe setzt voraus, dass sich die Umgebung entsprechend anpasst, so dass alle gestalteten Lebensbereiche zugänglich und nutzbar sind, mit anderen Worten: barrierefrei. Barrierefreiheit nutzt dabei nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Eltern mit Kinderwagen und ist nicht zuletzt in einer älter werdenden Gesellschaft ein wichtiges Gut. Mit der Schaffung eines inklusiven Sozialraums und von Barrierefreiheit erfüllen wir also nicht nur unsere menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Umsetzung des Rechts auf Zugänglichkeit und des Wunsch- und Wahlrechts nach Artikel 9 und 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), sondern gehen auch einen wesentlichen Schritt hin zu mehr Generationenfreundlichkeit.
    „Alle Lebensbereiche“ nehmen wir wortwörtlich: eine Wohnung, die ohne fremde Hilfe nutzbar ist, die Zugänglichkeit von Bussen und Bahnen, niedrige Regale in Geschäften, leicht zu öffnende Verpackungen, besser lesbare Produktinformationen, barrierefreie Behandlungstische in Arztpraxen, der Arbeitsplatz, der Bildungsbereich, Ehrenamt & Politik. Eine steigende Bedeutung kommt der Digitalisierung und – gerade aufgrund der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands – dem barrierefreien Katastrophenschutz zu.
    Gleichzeitig beginnen wir aber auch nicht bei Null. In 16 Regierungsjahren haben wir als CDU/CSU-Fraktion viele Wegmarken für mehr Barrierefreiheit in unserem Land gesetzt. Erinnert sei z.B. an die Erweiterung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), das allgemeine Vorgaben zur Barrierefreiheit und insbesondere zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Infrastruktur und der Verwendung der Gebärdensprache sowie der Leichten Sprache trifft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem wir geregelt haben, dass Produkte und Dienstleistungen ab 2025 europaweit barrierefrei hergestellt, vertrieben, angeboten oder erbracht werden müssen, insbesondere aus dem Bereich digitaler Dienstleistungen. Wir haben auch Zutrittsrechte für Halter von Assistenzhunden im Privatbereich geregelt. Regelungen für mehr Barrierefreiheit haben wir auch im Personenbeförderungsgesetz und Telekommunikationsgesetz getroffen. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde von 2018-2021 die „InitiativeSozialraumInklusiv“ initiiert. Im Fokus der Initiative standen gute Beispiele und Handlungsempfehlungen für eine gelungene, inklusive Sozialraumgestaltung, die in einzelnen Bereichen auch in dieses Papier einfließen (Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Die InitiativeSozialraumInklusiv (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de).

    Und dennoch gilt es, noch gezielter und strukturierter auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene den Sozialraum inklusiv zu gestalten, also so, dass er Menschen mit Behinderungen mit einbezieht.
    Wir schlagen daher vor, in den folgenden zehn Handlungsfeldern Schwerpunkte zu setzen:

    I. Anreize für mehr Barrierefreiheit setzen – mehr Verbindlichkeit schaffen

    Bereits im Koalitionsvertrag der letzten Wahlperiode war vereinbart, ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen. Dieses Ziel haben CDU/CSU und SPD in einem Entschließungsantrag zu dem am Ende der 19. Wahlperiode beschlossenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Ausschussdrucksache 19/1144neu) bekräftigt und die Bundesregierung zum zeitnahen Tätigwerden aufgefordert. Zuletzt hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, angekündigt, eine ressortübergreifende „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ starten zu wollen, für die aktuell allerdings keine zusätzlichen Mittel im Bundeshaushalt bereitstehen.

    • Das auch nach dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP neben einer Überarbeitung u.a. des BGG und BFSG erneut vorgesehene Bundesprogramm Barrierefreiheit der Bundesregierung (Koalitionsvertrag 2021-2025 von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP, Seite 78) muss jetzt endlich an den Start gehen. Es sollte auf mehreren Säulen basieren. Schwerpunkte können etwa die Aufstockung vorhandener, aber auch die Schaffung neuer Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) u.a. zur Unterstützung des Umbaus von nicht barrierefreien Arztpraxen und anderer Gesundheitsdienstleistungen in für alle zugängliche Räumlichkeiten sein, für barrierefreie Produktentwicklung oder für privatwirtschaftlich betriebene öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen wie Einzelhandelsgeschäfte, Cafés und Restaurants. Damit Kommunen beim barrierefreien Um- und Ausbau der Infrastruktur sowie barrierefreier Angebote aller wesentlichen Verwaltungsdienstleistungen Unterstützung erhalten, müssen aber auch die Länder ihrer Finanzierungsverantwortung gerecht werden und die Bundesregierung darauf hinwirken, dass sich diese entsprechend mit in das Bundesprogramm einbringen.
    Wir möchten privaten Rechtsträgern den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Barrierefreiheit deutlich machen. Dazu setzen wir auf finanzielle Anreize. Es wird aber auch nicht ohne Verpflichtungen gehen. Dies umso mehr als die positiven Erfahrungen mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, mit dem bereits seit 2002 Träger öffentlicher Gewalt zur Barrierefreiheit verpflichtet werden und das wir mit dem Teilhabestärkungsgesetz für Assistenzhundehalter erstmals auf private Rechtsträger erweitert haben, gezeigt haben, dass durch gesetzliche Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit auch zusätzliche Impulse gesetzt werden können.

    • Wir fordern daher die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern, Wirtschafts- und Sozialverbänden bei privaten Rechtsträgern noch mehr Bewusstsein zu schaffen für Einzelfalllösungen bei öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen nach dem Prinzip der angemessenen Vorkehrungen nach Artikel 2 der UN-BRK. Angemessene Vorkehrungen sind spezifische personenbezogene Hilfsmaßnahmen, um Barrieren überwinden und an der Gesellschaft teilhaben zu können (Diskriminierungsschutz | Deutsches Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de). Beispiele sind die Rampe vor der Tür des Einzelhändlers, Erläuterungen einer Speisekarte für Blinde und Sehbehinderte, ein ärztliches Aufklärungsgespräch in Leichter Sprache oder technische Arbeitshilfen, etwa eine Einhand-Tastatur oder barrierefreie Computersoftware.

    • Innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren möchten wir die Schaffung von angemessenen Vorkehrungen verpflichtend im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einführen. Dies soll allerdings verbunden werden mit einer Überforderungsklausel, die bei rechtlicher und/oder tatsächlicher Unmöglichkeit (z.B. Denkmalschutz/ wirtschaftliche Überforderung) keine Verpflichtung vorsieht. Zugleich sollen private Rechtsträger mit den Förderungen im Rahmen des bereits erwähnten Bundesprogramms Barrierefreiheit unterstützt werden. Korrespondierend dazu möchten wir im AGG im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots nach § 19 AGG regeln, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen zur Herstellung von Barrierefreiheit eine Benachteiligung darstellt.

    • Eine generelle Verpflichtung der Träger privater Güter und Dienstleistungen gestaltet sich schwierig, da dies nicht nur voraussichtlich mit erheblichen Kosten verbunden wäre, sondern auch in der Praxis funktionieren und durchsetzbar sein muss. Sollten die Vorschriften zu einem erheblichen und unzumutbaren Kostenaufwand führen, muss der Staat mit eintreten. Da es im österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz eine Regelung gibt, nach der alle öffentlich zugänglichen Waren, Dienstleistungen und Informationen barrierefrei angeboten werden müssen, auf die von Behindertenverbänden immer wieder verwiesen wird, fordern wir die Bundesregierung auf, die rechtlichen und praktischen Auswirkungen dieser Regelung gemeinsam mit Vertretern des österreichischen Sozialministeriums, den deutschen Ländern und Kommunen sowie Behinderten- und Wirtschaftsverbänden möglichst umgehend auf einer Konferenz zu erörtern.

    • Man kann private Rechtsträger nur vom Ziel der Barrierefreiheit überzeugen, wenn der Bund seine Verpflichtungen nach dem BGG umsetzt. Es gibt noch viel zu viele Bundesbauten, bei denen dies nicht der Fall ist. Aktuell ist aber der Bundesregierung nicht einmal die Anzahl der barrierefreien bundeseigenen Gebäude bzw. der entsprechende Gesamtbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)bekannt. Dieses gilt es durch die Bundesregierung zu ermitteln. Alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes sollten auf dieser Grundlage möglichst innerhalb von fünf Jahren umfassend barrierefrei gestaltet werden. Der Deutsche Bundestag sollte mit gutem Beispiel vorangehen.

    II. Mobilität als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe stärken

    Menschen mit Behinderungen müssen mobil sein und selbständig und mit der größtmöglichen Unabhängigkeit von A nach B kommen können. Dies fordert nicht nur Artikel 20 der UN-BRK; sondern dies ist auch ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe.

    II. 1 Barrierefrei mit Bus und Bahn unterwegs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

    Die Mobilität beginnt vor der Haustür. Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gibt es klare Zielvorgaben für eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV – einen komplett barrierefreien ÖPNV sollte es laut Gesetz eigentlich am 1. Januar 2022 geben. Diese Vorgabe wird allerdings vielerorts oft nicht eingehalten. Städte wie unsere Hauptstadt Berlin, das einen vollständigen barrierefreien Ausbau seines S-Bahn-Netzes z.B. erst für 2035 vorsieht, hinken bei der Umsetzung der Verpflichtung nach dem Personenbeförderungsgesetz deutlich hinterher.

    • Wir möchten daher die Vorgaben des PBefG verbindlicher gestalten: Ein Abweichen von der Umsetzungsfrist für eine vollständig barrierefreie Gestaltung des ÖPNV, wozu sowohl Mobilitätsinfrastruktur (Fahrzeuge, Haltestellen, Bahnhöfe, Gehwege, Ampeln, Apps etc.) als auch – alte wie neue – Mobilitätsangebote (also auch z.B. Ladesäulen, Sharing-Dienste) zählen, soll nur noch möglich sein, wenn die Einhaltung der Frist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden oder aus nachvollziehbar guten Gründen nicht notwendig wäre . Wir möchten daher die derzeitige Regelung, wonach es ausreicht, wenn in einem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden, entsprechend anpassen.

    • Bei der Verkehrs- und Flächennutzungsplanung sollten die Organisationen und Interessensvertretungen der mobilitäts-, sinnes-, lern und psychisch beeinträchtigten Menschen von Verkehrsträgern und Kommunen wo immer möglich beteiligt werden.

    • Um den ÖPNV barrierefrei auszubauen, steht die Bundesregierung in der Verantwortung, gemeinsam mit Ländern und Kommunen mehr öffentliche Mittel bereit zu stellen und auch z.B. private Träger im Rahmen von ÖPP-Modellen hier mit einzubeziehen.

    • Gegenüber Kommunen und Verkehrsträgern regen wir an, gemeinsam mit Fachunternehmen „Task Forces“ aufzubauen, die auch kurzfristig defekte Fahrstühle wieder in Gang setzen können.

    II. 2 Barrierefreier Bahnverkehr

    Menschen mit Behinderungen bewegen sich aber natürlich nicht nur in ihrem unmittelbaren Umfeld. Für Geschäfts oder Urlaubsreisen sind sie auf einen barrierefreien Fernverkehr mit der Bahn angewiesen. 2022 investiert allein die DB Station&Service deutschlandweit insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro, um Bahnhöfe neu zu bauen oder – immer auch mit Blick auf die Verbesserung der Barrierefreiheit – zu modernisieren. Mehr als 90 Prozent der Reisenden gelangen schon heute stufenlos bis zum Bahnsteig: 81 Prozent der rund 5.700 Personenbahnhöfe sind stufenfrei über Gehwege, höhengleiche Gleisübergänge, lange Rampen oder Aufzüge erreichbar. So gut hier die Situation ist, so sehr gibt es weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere den Fuhrpark betreffen.

    • Deshalb fordern wir die Auflage eines weiteren Förder-Programms, mit dem gezielt der Fernverkehr-Fuhrpark barrierefrei, zum Beispiel durch den Einbau fahrzeuggebundener Einstiegshilfen und ein barrierefreies Leit- und Warnsystem nach den Vorgaben des Zwei-SinnePrinzipes gestaltet wird. Im Zuge der weiteren Umsetzung des neuen „Deutschlandtaktes“ muss ein besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit gelegt werden, insbesondere was ausreichende Umsteigezeiten betrifft.

    • Zudem fordern wir zusätzliches Servicepersonal an allen Fernbahnhöfen und eine Erhöhung der Präsenzzeiten auf 6 bis 24 Uhr. Ferner muss es an den großen Hauptbahnhöfen auch weiterhin einen 24-Stunden-Betrieb des Servicepersonals geben. Darüber hinaus setzen wir uns für eine kostenfreie Hotline und die Möglichkeit von Anmeldungen bei der Mobilitätszentrale, auch noch am selben Reisetag, ein.

    • Wir setzen uns ein für eine beschleunigte Umsetzung des bereits 2017 vereinbarten Bahnsteighöhenkonzeptes: Die Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen für Bahnsteigerhöhungen müssen mit solchen entlang der anliegenden Strecke zeitlich synchronisiert werden. Die Deutsche Bahn AG und private Bahnunternehmen müssen im Ergebnis besser miteinander kooperieren, insbesondere bei der Angleichung der Bahnsteighöhen auf die unterschiedlichen Einstiegshöhen der Züge. Hierzu bedarf es konkreter zeitlicher Vorgaben. Zusätzlich soll im Rahmen der Kooperation geprüft werden, wo sogenannte Kombibahnsteige (mit unterschiedlichen Höhen für unterschiedliche Zuggattungen an demselben Bahnsteig) sinnvoll zum Einsatz kommen können.

    • Wir setzen uns dafür ein, dass Fahrkartenautomaten barrierefrei zugänglich sind. Dabei ist nicht nur auf eine Nutzbarkeit für körperbeeinträchtigte Menschen, sondern auch auf eine Nutzbarkeit für Menschen mit Sinnes- und kognitiven Beeinträchtigungen zu achten. Darüber hinaus ist auch der Einsatz von mehr Personal im Bahnverkehr notwendig, das für die Beratung und für die Fahrkartenausgabe zur Verfügung steht. Dabei sollten wo immer möglich Menschen mit Behinderungen als Berater für andere Menschen mit Behinderungen („Peers“) eingesetzt werden.

    Da mobilitätseingeschränkte Menschen immer wieder auf defekte Aufzüge an Bahnhöfen treffen, die nicht selten erst nach Monaten repariert werden, fordern wir dort wo technisch möglich den Bau von Rampen als alternativem Zugang. Erleichtert werden könnte dies durch die Angleichung der Vorgaben zu Rampen an die Vorgaben der Schweiz: Dort sind statt hier 6% Steigungen von 10% üblich, was den notwendigen Platzbedarf für Rampen erheblich reduziert. Zusätzlich bedarf es einer Erhöhung der Videoüberwachung und Verschärfung von Straftatbeständen für Vandalismus, der sich gegen die Funktionsfähigkeit von barrierefreien Einrichtungen richtet (auch z.B. gegen taktile Leitsysteme etc.)

    II.3 Barrierefreiheit umfassend denken

    Barrierefreier ÖPNV und Fernverkehr heißt, dass wir nicht nur an Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, sondern auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, mit Seheinschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen, d.h. des Gehirns, denken müssen. Für sie wollen wir eine vielfältige Verkehrsmittelwahl durch einen auch digital barrierefreien Informationszugang ermöglichen.

    • Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen bedarf es dort, wo ein barrierefreier Zugang vor Ort zu visuellen Informationen und Kommunikation nicht möglich ist, standardisierter und einheitlicher digitaler Lösungen, für die bereits vorhandene technologische Lösungen berücksichtigt werden, zum Beispiel den Einsatz einer mobilen Dolmetscher-App. Beratungsleistungen z.B. von Verkehrsbetrieben sollten zudem in Gebärdensprache angeboten werden.

    • Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen setzen wir uns dafür ein, dass Fahrgastinformationssysteme deutliche Kontraste und leserliche Anzeigen (Piktogramme) enthalten. Informationen im Zug, an welchem Gleis der Zug ankommt, und Warnsignale an den Türen müssen Standard sein. In den Bahnhofshallen oder bei der Fahrgastinformation bedarf es taktiler Modelle der Bahnhöfe.

    • Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen benötigen die wichtigsten Informationen z.B. der Deutschen Bahn oder regionaler Verkehrsanbieter in Leichter Sprache.

    II.4 Barrierefreier Taxiverkehr

    Mit der von der letzten CDU/CSU-geführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Novelle zum Personenbeförderungsgesetz wurde für den Taxiverkehr sowie für die neuen gebündelten Bedarfsverkehre erstmals eine Vorgabe zur Barrierefreiheit normiert, so dass nun Taxiunternehmen mit einer Flotte von 20 Fahrzeugen ein barrierefreies Fahrzeug haben müssen. Doch selbst in einer Metropole wie Berlin ist es weiterhin schwierig, innerhalb von einer bis zwei Stunden ein rollstuhlzugängliches Taxi zu bekommen.

    • Wir fordern daher die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Taxiverbänden einen Runden Tisch einzusetzen und dort praktische Lösungen für die Steigerung eines barrierefreien Taxiangebots zu entwickeln. Dazu gehört aber auch insbesondere in ländlichen Gebieten die Integration in regionale ÖPNV-Angebote und Nutzbarkeit über entsprechende Apps. Die Ergebnisse sollen dann auch in die im PBefG vorgesehene Evaluation der Vorgaben zur Barrierefreiheit einfließen.

    II.5 Barrierefreie Elektromobilität

    Im Zuge einer ökologisch nachhaltigen Verkehrspolitik kommt der Elektromobilität eine immer wichtigere Bedeutung zu. Um Marktsynergien erfolgreich nutzen zu können, bedarf es je nach Szenario bis 2030 zwischen 440.000 und 840.000 öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Diese müssen für alle Menschen, mit und ohne Beeinträchtigung, nutzbar sein. Im neuen Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung wird auch Barrierefreiheit als Ziel benannt, bislang aber nur im Rahmen von Prüf- und Entwicklungsaufträgen. In Bezug auf bereits bestehende Ladesäulen hatte das damals noch unionsgeführte Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im August 2021 einen Förderaufruf gestartet, der die Modernisierung und Ertüchtigung bestehender Ladesäulen zum Gegenstand hat. Dabei wurde explizit auch die Herstellung einer barrierefreien Benutzbarkeit als förderfähige Modernisierung mit Fördersätzen von bis zu 80 % berücksichtigt.

    • Eine Förderung macht aber nur Sinn, wenn Barrierefreiheit auf Basis der DIN-Norm 18040-3 bei der Planung und Ausschreibung der Ladepunkte von Anfang an mitgedacht wird, was z.B. ausreichenden Bewegungsspielraum für Rollstuhlfahrer (1,50 x 1,50 Meter vor dem Bedienelement), die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Bedienelemente für motorisch eingeschränkte Personen und die Verwendung kontrastreicher Schrift für sehbehinderte Menschen angeht.

    III. Bauen, bauen, bauen – aber barrierefrei

    Den Wohnungsbau anzukurbeln, ist eine der großen Aufgaben dieser Wahl periode. Dies betrifft insbesondere auch generationengerechten und damit barrierefreien Wohnungsbau im Sinne von Artikel 9 der UN-BRK.

    • Bei der Förderung des Wohnungsbaus muss Barrierefreiheit daher größtmöglich Berücksichtigung finden. Hier sehen wir insbesondere die Länder in der Verantwortung. Der Bund sollte hier allerdings über zweckgebundene Finanzhilfen, für die u.a. Barrierefreiheit als ein Förderkriterium festgelegt wird, unterstützend tätig werden. Wir setzen uns für eine Fortführung und Aufstockung entsprechender Programme wie des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen und des KfW- Programms Barrierearme Stadt ein. Zugleich sollte die Bundesregierung prüfen, wie eine Inanspruchnahme der Mittel aus diesen Programmen noch unbürokratischer gestaltet werden kann.

    • Soweit das Thema Barrierefreiheit im von der Ampelkoalition initiierten „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ adressiert ist, müssen die dort formulierten Forderungen auch regelmäßig nachgehalten werden.

    • Wir möchten die Vorgaben der Landesbauordnungen auf Basis der bundesweiten Musterbauordnung zur Barrierefreiheit vereinheitlichen und die Vorgaben an die Barrierefreiheit in der Musterbauordnung anpassen, z.B. mit Blick auf die Aufnahme des Merkmals der Auffindbarkeit in die Definition zur Barrierefreiheit in § 2 Abs. 9 MBO und die Streichung der Ausschlussregelung für den Aufzugeinbau bei unverhältnismäßigem Mehraufwand in § 50 Abs. 3 MBO.

    • Um die Anzahl bezahlbarer barrierefreier Wohnungen massiv zu erhöhen, sollte dort, wo es den Neubau nicht erschwert, die Vergabe von Grundstücken und die Planung von Neubauprojekten an Barrierefreiheit geknüpft werden. Auch bei der Modernisierung des Wohnungsbestandes sollte die Sicherstellung der Barrierefreiheit zu einem starken Kriterium von Fördermitteln werden. Dort wo der Bund z.B. über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder die Leistung von Finanzhilfen Einfluss nehmen kann, sollte er hier mit gutem Beispiel vorangehen.

    • Der Zusammenhalt der Generationen wird immer wichtiger. Deshalb wollen wir im Rahmen der Stadtentwicklung auch die Quartiersentwicklung stärker in den Fokus rücken, so dass Generationen gegenseitig Verantwortung übernehmen und Synergien besser genutzt werden können.

    • In alle Prozesse sind Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände eng einzubinden – gerade auch bei der Bauplanung vor Ort. Hinweise kommunaler Behindertenbeauftragter müssen zudem stärker im Baugenehmigungsverfahren abgewogen werden.

    • Das Thema Barrierefreies Bauen muss noch mehr von Architekten und Ingenieuren verinnerlicht werden.

     

    IV. Unterstützung aus einer Hand als Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben

    Selbstbestimmt und unabhängig leben, je nach individuellem Hilfebedarf in einer Einrichtung oder besonderen Wohnform, noch schöner aber in den eigenen vier Wänden, zu entscheiden, wo und mit wem sie im Sinne von Artikel 19 UN-BRK leben wollen, ist für Menschen mit Behinderungen eine, wenn nicht die zentrale Frage, die mit einem inklusiven Sozialraum verbunden ist.
    Barrierefreies Bauen ist dafür ein wichtiger Mosaikstein, aber dieser reicht nicht in jedem Fall aus. Daher müssen auch die Angebote für Beratung, Assistenz, Pflege und sonstige Unterstützung vor Ort vorhanden sein. Idealerweise in einer ambulanten Wohnform, verbunden mit Bildungs-, medizinischen oder therapeutischen Angeboten für Menschen mit Behinderung sowie Angeboten in der Kinder- und Jugendhilfe – wie beispielsweise in der Stiftung Alsterdorf – mitten in Hamburg.
    Eine zentrale Rolle spielt die Persönliche Assistenz. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben wir als CDU/CSU-geführte Bundesregierung Assistenzleistungen in § 78 SGB IX ausdrücklich mit in das Gesetz aufgenommen. Assistentinnen und Assistenten unterstützen bei allen Tätigkeiten des Alltags. Zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule oder auch bei Freizeit-Aktivitäten. Assistenzleistungen können auf verschiedenen Wegen oder durch verschiedene Träger angeboten werden.

    • Wichtig ist uns, dass Beratungs-, Assistenz-, Pflege- und sonstige Unterstützungsangebote auch in der Praxis trägerübergreifend und aus einer Hand erbracht werden – hierzu bedarf es entsprechender Anlaufstellen idealerweise auf kommunaler Ebene, die Unterstützungs- und Förderangebote kombinieren und bündeln, aber auch mit Beratungsangeboten z.B. der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und der Pflegestützpunkte und Angeboten der Freiwilligendienste und Engagementförderung kooperieren. Wo immer es geht, sollten hier Synergieeffekte genutzt werden.

    • Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und Sozialverbänden möchten wir erörtern, wie Vorbilder wie das aus HamburgAlsterdorf bundesweit, vor allem auch im ländlichen Raum, mehr Verbreitung finden können. Dabei soll es auch darum gehen, wie sozial-gemeinnützige Angebote (z.B. Beratungsstellen für psychisch erkrankte Menschen, Tagespflege, inklusive Wohngemeinschaften und – formen auch für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf) im Quartier bei der Bauplanung und Vergabe noch mehr Berücksichtigung finden können.

    • Wir möchten mehr Kurzzeitpflegeplätze schaffen, um pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, die bisherigen Leistungen für Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Betreuungsleistungen zu einem Budget zusammenzufassen.

    • Die Beantragung von Assistenz möchten wir unbürokratischer und niedrigschwelliger gestalten. Hierzu sollten unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge entsprechende Konzepte gemeinsam mit Mitarbeiter/innen der Leistungsträger, aber auch der Beratungsangebote der EUTB und der Pflegestützpunkte, entwickelt werden.

    • Bei den Leistungs- und Kostenträgern möchten wir Schulungsangebote schaffen, um dort das Bewusstsein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht, zu stärken.

    V. Lücken beim barrierefreien Gesundheitswesen schließen

    Aus Artikel 25 der UN-BRK leitet sich die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu garantieren. Einiges an Fortschritten gab es hier in den letzten Jahren in Deutschland unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung. So wurde z.B. im Jahr 2015 das Thema Barrierefreiheit – unter Beteiligung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) – in die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen. Weiterhin wurden Broschüren zur Barrierefreiheit und ein Qualitätszirkel-Modul entwickelt, um die Informationsbasis für den barrierefreien Zugang zur medizinischen Versorgung zu erweitern.
    Aufgrund der 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz geschaffenen Regelungen wurden u. a. einheitliche Kriterien zur Erfassung von Barrierefreiheit erarbeitet. Eine weitere gesetzliche Änderung erfolgte 2021 mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG). Auf dieser Grundlage haben die KVen Richtlinien zur Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen und vollständigen Bereitstellung von Informationen zur Barrierefreiheit auf den Internetseiten der KVen unter Beteiligung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sowie den maßgeblichen Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten erarbeitet. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und dort wo erforderlich angepasst.
    Dennoch brauchen wir noch mehr Tempo auf dem Weg zu einem barrierefreien Gesundheitswesen. Nach dem Anfang 2021 erschienenen Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung (BMAS – Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen (Gesamtbericht) ist nur jede fünfte Arztpraxis in Deutschland barrierefrei zugänglich. Es bedarf daher zielgerichteter Förderungen, um hier unter Berücksichtigung der jeweiligen baulichen Gegebenheiten vorhandene Lücken zu schließen. Die Arztpraxen stehen dabei stellvertretend für die Förderung auch der Barrierefreiheit z.B. von Krankengymnastik- oder Ergotherapiepraxen oder auch Apotheken.

    • Als geeignetes Instrument erscheint uns hier die Auflage eines speziellen Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über Zuschüsse kann so der barrierefreie Umbau von Arztpraxen und auch Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vorangetrieben werden.

    • Alternativ möchten wir prüfen, ob die KV-Strukturfondsmittel gezielt für den barrierefreien (Um-)bau barrierefreier Arztpraxen eingesetzt werden können.

    • Um Neubauten für medizinische Einrichtungen künftig barrierefrei zugestalten, sollte dies regelhaft in der Quartiers- und Bebauungsplanung berücksichtigt werden.

    • Im Rahmen der nächsten Entwicklungsstufen der neuen bundeseinheitlichen Richtlinie zur Barrierefreiheit von Arztpraxen sollten insbesondere eine transparentere Darstellung der Merkmale zur Barrierefreiheit als bislang durch Codes sichergestellt werden und hier auch die Bedarfe für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Berücksichtigung finden.

    • Zur Förderung der Ansiedlung von Landarztpraxen haben die Bundesländer und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bereits diverse Programme aufgelegt. Diese Programme sollten auch den Aspekt der Barrierefreiheit mit einbeziehen. Denn insbesondere im ländlichen Raum gibt es bisher nur wenige barrierefreie Haus- und Facharztpraxen. In jedem Landkreis sollte es mindestens eine barrierefreie Praxis einer Facharztrichtung geben.
    Wichtig ist: Barrierefreiheit ist auch im Bereich des Gesundheitswesens umfassend zu verstehen. Es geht also nicht nur darum, dass z.B. mobilitätseingeschränkte Personen über eine Rampe in die Praxis gelangen können. Sondern es geht auch darum, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen z.B. in Leichter Sprache über Behandlungsrisiken informiert werden können. Klar ist aber auch: Nicht jede Praxis, nicht jedes MVZ wird für jede Art von Beeinträchtigung ein barrierefreies Angebot machen können. Wichtig ist aber, dass es diese Angebote zumindest verteilt gibt. Hier sehen wir bei der Koordinierung dieser Angebote weiterhin die KVen in der Verantwortung.

     

    VI. Design für alle – Barrierefreiheit nutzt der Wirtschaft

    Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) haben wir eine Grundlage geschaffen für die europaweite Harmonisierung und Verbesserung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die ab 2025 barrierefrei hergestellt, vertrieben, angeboten oder erbracht werden müssen, insbesondere aus dem Bereich digitaler Dienstleistungen (z.B. Automaten, Internet- und Telefoniedienste, Bankdienstleistungen). Das BFSG soll aber nicht nur Anforderungen aufstellen. Es soll auch Ansporn sein, auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung die Angebote im „Design für alle“ zu planen. Für Unternehmen ist das Konzept des „Design für alle“ interessant, denn dieses erweitert den potenziellen Nutzerkreis. Als Beispiel ins Auge springen hier seniorengerechte Produkte, etwa sprechende Armbanduhren oder Smartphones mit großen Tasten, Bluetooth Headsets, die die Koppelung per Sprachausgabe unterstützen, per Smartphone steuerbare digitale Blindenstöcke oder Gebärdensprach-Avatare, die Menschen mit Behinderungen leichteren Zugang zu Informationen ermöglichen. Doch in der Breite muss der Nutzen des „Designs für alle“ noch stärker ankommen. Dazu möchten wir verschiedene Impulse setzen.

    • Nach § 15 des neuen BFSG soll die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ein Beratungsangebot für Kleinstunternehmen einrichten, um diesen die Anwendung dieses Gesetzes zu erleichtern. Dieses Beratungsangebot gilt es nun seitens der Bundesregierung hinreichend bekannt zu machen und zu bewerben.

    • Wichtig wird es dabei sein, Unternehmen ihre Sorgen bezüglich Mehrkosten zu nehmen. Im Dialog mit Vertretern der Wirtschaft sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Bewusstseinsbildung in den Unternehmen für das Thema Barrierefreiheit durch gezielte Kampagnen zu schärfen.

    • Gemeinsam mit den großen Wirtschaftsverbänden Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesverband der Deutschen Industrie und Zentralverband des Deutschen Handwerks möchten wir Anstöße zu bundesweiten, aber auch regionalen Netzwerken für Barrierefreiheit geben. In diesen Netzwerken sollen kleine und große Unternehmen aus Industrie und Handwerk, Forscher und Entwickler, Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zusammenwirken, um konkrete Ideen für barrierefreie Produkte im „Design für alle“ zu entwickeln. Wo immer möglich, sollen diese Netzwerke auch an Begegnungsorten in der Form barrierefreier Co-Working-Spaces zusammenkommen.

    • Mit dem neuen BFSG als Impulsgeber möchten wir zudem einen Schwerpunkt bei der digitalen Barrierefreiheit setzen. Schon jetzt gibt es auf regionaler Ebene insbesondere von Sozialträgern entwickelte Angebote, mit denen Menschen mit aber auch ohne Behinderungen den Umgang mit digitalen Medien lernen und zugleich Ideen für barrierefreie digitale Angebote entwickelt werden. Daran möchten wir gerne anknüpfen und setzen uns für eine Förderung von Modellprojekten seitens der Bundesregierung z.B. aus dem Ausgleichsfonds für Kreativlabore zur digitalen Barrierefreiheit als Gemeinschaftsprojekt zwischen Sozialträgern, Unternehmen, Menschen mit Behinderungen und anderen Experten (in eigener Sache) ein.

    • Bereits vorhandene bzw. gesetzlich geregelte Angebote wie die EUTB und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollten auch über Kompetenzen im Bereich Digitale Barrierefreiheit verfügen.

    VII. Möglichkeiten der Digitalisierung im Arbeitsleben nutzen

    Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt führt zu erheblichen Umbrüchen in zahlreichen Berufsfeldern. Das Homeoffice, das in der CoronaPandemie zum Standard wurde, ist hier eine Art Blaupause. Für viele Menschen fiel der „Sozialraum Arbeitsplatz“ mehr oder weniger weg. Gerade für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen kann dies zu starken Belastungen führen. Andererseits ergeben sich durch die Möglichkeiten des ortsflexiblen Arbeitens aber auch neue Potentiale für Menschen mit Behinderungen.
    Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern, braucht es Betriebe, die eine barrierefreie Gestaltung der Arbeitsplätze im Rahmen eines gut geregelten Arbeits- und Gesundheitsschutzes und ggfs. spezieller Qualifizierungsmaßnahmen anbieten. Dazu gehört auch die Herstellung von digitaler Barrierefreiheit. Sie ist wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einer digitalen Welt, auch im Bereich des Arbeitslebens, ob im Büro oder am mobilen Arbeitsplatz.

    • Arbeitnehmer mit Behinderung müssen auch bei Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes einen barrierefreien digitalen Zugang zur üblichen Arbeitsumgebung samt notwendiger Daten und eingesetzter Software erhalten. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, eine Erweiterung der Regelungen des BFSG auf beruflich genutzte Produkte und Dienstleitungen zu prüfen, damit in Unternehmen und Verwaltungen barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie für Arbeitnehmer nicht nur vor Ort, sondern auch bei mobiler Arbeit zur Verfügung steht.

    • Äußern schwerbehinderte Arbeitnehmer den Wunsch nach mobiler Arbeit, sollten – soweit gewünscht – die Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers mit einbezogen werden. Dabei geht es nicht nur um die Beachtung von Barrierefreiheit, sondern auch die Vorbeugung von Isolationsgefahr bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sollte grundsätzlich immer physisch durchgeführt werden, um eine für den betroffenen Mitarbeiter vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen.
    Barrierefreie digitale Angebote sind nicht nur von Bedeutung für den Bereich des Arbeitslebens, sondern auch schon für den Bereich der Ausbildung. Digitalen Medien kann hierbei eine besondere Bedeutung zukommen, da digitale Medien Bildungsangebote an individuelle Bedürfnisse anpassen können und somit einen wertvollen Beitrag für einen inklusiven Lehr- und Lernprozess leisten. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig diese Angebote sind. Einrichtungen wie die Berufsförderungs-, aber auch Berufsbildungswerke (BFWs, BBWs) haben hier die Erschwernisse durch die Pandemie als Impulsgeber genutzt. Seitens der Politik müssen wir diese Prozesse unterstützen.

    • Daher setzen wir uns für einen „Inklusiven Digitalpakt für berufliche Bildung“ ein – ein bundesweites barrierefreies Förderprogramm, angelegt als Sonderfonds in Höhe von zunächst 500 Mio. Euro, zum Aufbau digitaler Infrastruktur (z.B. passender Endgeräte) und digitaler Kompetenzen in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten wie BFWs, BBWs, aber auch den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Für Teilnehmende und Mitarbeiter, für die nötige Infrastruktur, gemeinsam entwickelt und erprobt mit Menschen mit Behinderungen.

    VIII. Bewusstsein schaffen – Barrierefreiheit als Ausbildungsinhalt

    Barrierefreiheit lässt sich nicht nur gesetzlich regeln, sondern gehört in die Köpfe. Barrierefreiheit muss insbesondere noch stärker als Teil der Aus- und Weiterbildung in betroffenen Fachberufen, der Produktentwicklung und der Dienstleistungserbringung verinnerlicht werden. So wird beispielweise im Architekturstudium das Barrierefreiheit zwar standardmäßig als Querschnittsthema gelehrt, ist allerdings nicht explizit im Curriculum verankert. Bei den Inklusionstagen des BMAS 2022 stellte selbst der Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer kürzlich fest, dass das Thema Barrierefreiheit in der Architektenausbildung bisher noch keine große Rolle spiele, weil die Ausbildung Ländersache ist. In den Fortbildungen der Architektenkammer für ihre Mitglieder wird das Thema jedoch praxisnah vermittelt und die Mitglieder machen regen Gebrauch von diesem Angebot (https://www.bizeps.or.at/rueckblick-auf-die-inklusionstage-zum-barrierefreien-wohnenin-berlin/).

    • Wir möchten daher die Bewusstseinsbildung für das Thema Barrierefreiheit Insbesondere in der Architekten- und Ingenieursausbildung weiter stärken. Damit möchten wir erreichen, dass Kenntnisse zur Entwicklung und Gestaltung von Produkten, zur Barrierefreiheit und zum „Design für Alle“ noch stärker vermittelt und in der Praxis genutzt werden. Dazu sollten die Beratungs- und Fortbildungsangebote der Bundesarchitektenkammer bei Bauplanern und Architekten noch bekannter gemacht und möglichst auch schon im Architekturstudium genutzt werden. Mit Blick auf eine positivere Wahrnehmung des Themas setzen wir uns außerdem für die Einrichtung eines eigenen Studienganges zur Barrierefreiheit in der Architektur ein.
    Einen weiteren Handlungsbedarf sehen wir im Bereich der Gesundheitsund Pflegeberufe. Zwar gibt es im entsprechenden Rahmenlehrplan sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe explizite Regelungen, die in den Curricula der Pflegeausbildung den Umgang mit Menschen mit Behinderungen festschreiben. Insbesondere bei einer Beeinträchtigung der Sprachfähigkeit oder kognitiven Beeinträchtigungen sind diese während eines Klinikaufenthaltes oft auf persönliche Betreuer angewiesen, die sich für ihre Belange einsetzen.

    • Um medizinischem und pflegerischem Fachpersonal mehr Sicherheit im selbstverständlichen und bedarfsgerechten Umgang mit Menschen mit Behinderungen, insbesondere denjenigen mit kognitiven Beeinträchtigungen, zu vermitteln, setzen wir uns für eine Stärkung entsprechender Weiterbildungsmodule im Bereich von Pflege- und Gesundheitsberufen ein. Dabei sollten Ärzte und Pflegepersonal entsprechende kommunikative Kompetenzen erwerben, damit nichtsprachliche Verständigung gedeutet werden kann und einfache Sprache, Sprachcomputer oder andere Kommunikationshilfen genutzt werden können.

    IX. Damit die Hilfe rechtzeitig kommt – barrierefreier Katastrophenschutz

    Mitte Juli 2021 wurde Westdeutschland von extremen Unwettern heimgesucht, die über 170 Menschen das Leben gekostet haben. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat uns insbesondere das schmerzliche Schicksal der zwölf Menschen in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung in Sinzig erschüttert, für die jede Rettung zu spät kam. Dieses Schicksal hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig es ist, bei der Gestaltung unserer Warnsysteme deren Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken. Schließlich verpflichtet Artikel 11 der UN-BRK auch Deutschland dazu, in Gefahrensituationen die Sicherheit von Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Zum Ende der 19. Wahlperiode haben wir im Deutschen Bundestag unter CDU/CSU-Führung das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankert haben. Ende September 2021 wurde dann nach langem Vorlauf die Notruf-App nora eingeführt, die aus Sicht der Gehörlosenverbände als Zugangsmöglichkeit zu Notrufdiensten für gehörlose und hörbehinderte Endnutzer/-innen sehr gut geeignet ist. Schließlich hat die letzte unionsgeführte Bundesregierung bei der Entwicklung der Warn-App NINA bereits wichtige Meilensteine gesetzt. So sind z.B. verschiedene Inhalte der App in Leichter Sprache verfasst, Meldungen können durch die Kopplung an die Internetseite www.warnung.bund.de in Gebärdensprache dargestellt werden, und die Nutzung von Document Readern wird unterstützt.
    Hier müssen wir dranbleiben und für Menschen mit wie ohne Hörbehinderungen Lücken im Warnsystem schließen, damit sich die Menschen in unserem Land auf ein gut aufgestelltes und zuverlässiges Warnsystem in Krisenlagen und Gefahrensituationen verlassen können.

    • Wir wollen die Warnmedien modern und zielgerichtet gestalten. Um sicherzustellen, dass Warnungen auch in Zukunft den richtigen Empfängerkreis schnell erreichen, muss der Warnmix aus digitalen und analogen Medien fortwährend und dann natürlich auch barrierefrei angepasst werden. So sollten die Warnmedien z.B. akustisch und visuell so ausgeprägt sein, dass gehörlose Menschen, taubblinde Menschen oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eine Gefahrenlage schnellstmöglich wahrnehmen können, beispielsweise durch Vibration oder eindeutige Symbole, die das Ereignis benennen.

    • Wir setzen uns dafür ein, bei der Abstimmung von Maßnahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes zwischen Bund, Ländern und Kommunen dem Abbau von Barrieren noch ein stärkeres Gewicht zuzumessen.

    • Von der Bundesregierung erwarten wir, dass die nach der Flutkatastrophe beschlossene Einführung einer Cell Broadcasting Technologie, mit der u.a. Warnmeldungen begleitet von einem lauten Ton als Textnachricht empfangen werden können, dazu genutzt wird, Barrieren weiter abzubauen. Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenverbände sind in diesen Prozess eng einzubeziehen.

     

    X. Politik barrierefrei – aktives Mitmachen ermöglichen

    Die Umsetzung der UN-BRK kann nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen und die sie repräsentierenden Organisationen daran wirksam mitgestalten. Hier wurden von den unionsgeführten Bundesregierungen in den letzten beiden Legislaturperioden im Sinne von Artikel 4 und 33 UN-BRK einige Anstrengungen unternommen, mit guten Ansätzen wie etwa der Einrichtung eines Partizipationsfonds auf Bundesebene zum Empowerment von Selbstvertretungsorganisationen. Eine entscheidende Rolle für die Partizipation (politische Teilhabe) von Menschen mit Behinderungen spielt wiederum Barrierefreiheit.
    In folgenden Bereichen sehen wir Handlungsbedarfe:

    • Menschen mit einer Behinderung und insbesondere auch psychischen Erkrankungen müssen an allen politischen Prozessen uneingeschränkt teilhaben. Wir wollen deshalb, dass die Betroffenen im Kontakt mit Behörden und Leistungserbringern – nicht nur in Krisensituationen wie der Pandemie – z.B. in Beiräten, bei Planungsvorhaben oder „Task Forces“ vor Ort stärker eingebunden werden, und die Rahmenbedingungen für die Partizipation z.B. durch die konsequentere Verwendung Leichter Sprache oder Gebärdensprache bei behördlichen Informationen verbessern.

    • Noch wichtiger aber – Menschen mit Behinderungen gehören als aktive Akteure in die Politik! Um dies zu ermöglichen, wollen wir als CDU und CSU im Regelfall alle unsere Veranstaltungen barrierefrei anbieten, insbesondere Nominierungsveranstaltungen für Landtags-, Bundestags- und Europa-Wahlen sowie Kreis-, Landes- und Bundesparteitage. Über diese Veranstaltungen sollte auch in Leichter Sprache informiert werden. Zusätzlich sollten auch Seminare und Tagungen von politischen Stiftungen also bei CDU und CSU auch der KonradAdenauer-Stiftung und Hanns-Seidel-Stiftung, barrierefrei angeboten werden, insbesondere in Leichter Sprache, aber auch für hörbehinderte Menschen. Und soweit es Mittel für solche Veranstaltungen zu vergeben gibt, sollten sie an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden.

    • Um Menschen mit Behinderungen zu motivieren, sich ehrenamtlich und politisch zu betätigen, möchten wir die Regelung des § 78 Abs. 5 SGB IX, dass angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zur Ausübung eines Ehrenamts nur dann erstattet werden, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden kann, überarbeiten.

    • Unser Ziel ist eine deutlich stärkere Repräsentation von Menschen mit Behinderungen unter den Abgeordneten und Mitarbeitenden des Deutschen Bundestages, genauso aber in den Landtagen, Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten.

    • Wir setzen uns ein für die Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Geschäftsordnungs- und Verfahrensregelungen des Bundestags, der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden mit dem Ziel, eine wirkungsvolle Partizipation von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und das Disability Mainstreaming (= Inklusion spielt in allen Lebensbereichen eine Rolle) zu stärken; dies sollte die zeitliche Gestaltung der Verfahrensabläufe ebenso einbeziehen wie die Zugänglichkeit relevanter Dokumente in barrierefreien Formaten; ungeachtet der Verbesserungen der letzten Jahre sollte weiter daran gearbeitet werden, die barrierefreie Zugänglichkeit der öffentlichen Übertragungen und Informationen von Bundestag und Bundesregierung, etwa Plenarsitzungen, Parlamentsdokumenten oder Pressekonferenzen zum Standard zu machen.

    • Dass Menschen z.B. mit Mobilitäts- oder Sehbeeinträchtigungen mit Hilfe von Rampen oder Stimmzettelschablonen barrierefrei an Wahlen teilnehmen können, ist heute glückicherweise selbstverständlich. Es sollte aber auch im Vorfeld der Wahl die barrierefreie Möglichkeit bestehen, sich eine Meinung zu bilden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung zukünftig barrierefrei, also in Audiodeskription, Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, angeboten wird.

    Diese Veröffentlichung der CDU/CSU-Fraktion
    im Deutschen Bundestag dient ausschließlich
    der Information. Sie darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zweck der Wahlwerbung
    verwendet werden.
    Herausgeber: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
    Thorsten Frei MdB
    Stefan Müller MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

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