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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Allgemein | 20. Mai, 2021 | 0

    Nach dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir in dieser Sitzungswoche mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein weiteres großes teilhabepolitisches Vorhaben im Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht.

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen eins zu eins um und dient der europaweiten Harmonisierung und Verbesserung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die ab 28. Juni 2025 barrierefrei hergestellt, vertrieben, angeboten oder erbracht werden müssen.

    Die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen sollen später in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Für Kleinstunternehmen, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten und erbringen möchten, schaffen wir ein Beratungsangebot bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Wirtschaftsakteure, denen die Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung aufbürden würde, sollen vom Gesetz ausgenommen werden.

    Gleichzeitig stärken wir den Verbraucherschutz: Es wird eine Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geben, die von den Bundesländern ausgeübt wird. In der Kommunikation mit der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten werden die Länder dabei von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der Bundesnetzagentur unterstützt.

    Zur besseren Rechtsdurchsetzung werden eine Vertretungsbefugnis und eine Prozessstandschaft sowie ein Verbandsklagerecht für bestimmte aner-kannte Verbände und qualifizierte Einrichtungen eingeführt. Außerdem wird die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens geschaffen.

    In den parlamentarischen Beratungen haben wir noch Verbesserungen am Gesetzentwurf erzielen können. So müssen die Marktüberwachungsbehörden nun auch bei Dienstleistungen in allen Fällen verpflichtend tätig werden, wenn diese nicht barrierefrei sind – es gibt kein Ermessen mehr. Das Anhörungsrecht der Wirtschaftsakteure im Vorfeld eines Verbandsklageverfahrens wird gestärkt. Und wir regeln die Vertretungsbefugnis von anerkannten Verbänden oder qualifizierten Einrichtungen im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.

    Uns ist sehr wichtig, dass wir mit dem BFSG nicht nur die zugrundeliegende EU-Richtlinie umsetzen, sondern die Barrierefreiheit insgesamt voranbringen. Daher fordern wir als Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, das von der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ empfohlene Bundesprogramm Barrierefreiheit mit Blick auf die Barrierefreiheit des baulichen Umfelds umzusetzen und in diesem Rahmen auch auf die Länder einzuwirken. Auch soll das Thema Barrierefreiheit bei der Aus- und Weiterbildung, Produkt- und Dienstleistungsentwicklung und in Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung verankert werden. Das im Gesetz verankerte Beratungsangebot zur Barrierefreiheit für Kleinstunternehmen soll bekannt gemacht und der im Gesetz vorgesehene Fortschrittsbericht auch dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.

    Im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bringen wir noch einige weitere wichtige sozialpolitische Vorhaben auf den Weg:

    1. Im Jugendarbeitsschutzgesetz regeln wir, dass die bisher verpflichtend zu bildenden Jugendarbeitsschutzausschüsse künftig von den Ländern bedarfsorientiert eingesetzt werden können. Und wir schaffen eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Jugendliche bei abendlichen Sportveranstaltungen bis 23 Uhr als Sportlerinnen und Sportler beschäftigt werden dürfen.
    2. Wir entwickeln das Statusfeststellungsverfahren weiter und setzen damit auch einen Auftrag des Koalitionsausschusses für Bürokratieabbau vom 25. August 2020 um. So soll künftig nur noch über den Erwerbsstatus Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit als Element einer möglichen Versicherungspflicht entschieden werden. Es soll eine Prognoseentscheidung vor der Aufnahme der Tätigkeit geben. Weiterhin vorgesehen ist eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse, eine Klärungsmöglichkeit auch von Dreieckskon-stellationen und die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung im Widerspruchsverfahren.
    3. Weiterhin soll es pandemiebedingt einen Entlastungszuschuss zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes im Jahr 2022 geben und die Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten vorübergehend bis zum Jahresende 2021 auf 1.300 Euro im Monat erhöht werden.
    4. Wir führen eine einheitliche, elektronisch geführte Prüfdienstakte bei der Deutschen Rentenversicherung mit zentraler Speicherung ein.
    5. Wegen der Folgen der Pandemie verschieben wir das Inkrafttreten des elektronischen Antragsverfahrens zur Befreiung von der Versicherungspflicht für Angehörige berufsständischer Versorgungseinrichtungen auf den 1. Januar 2023.
    6. Und im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung erhöhen wir inflationsbedingt die Vermittlungsprovisionen und treffen Vorgaben für Provisionen und Beratungspflichten bei der grenzüberschreitenden Vermittlung.

    Damit setzen wir kurz vor dem Ende der Wahlperiode noch einmal wichtige Vorhaben für unseren Sozialstaat, nicht nur für Menschen mit Behinderungen, aufs Gleis.

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