Freiwerdende Mittel in NRW in Bildungsprojekte und Schulsozialarbeit investieren!
Der Deutsche Bundestag wird das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) reformieren. Die beschlossenen Eckpfeiler der Reform sind unter anderem die Erhöhungen der Bedarfssätze um 7 Prozent, des Wohngeldzuschlags auf 250 Euro, des Förderhöchstsatzes um 9,7 Prozent auf 735 Euro, die Anhebung des Vermögensfreibetrags und des Kinderbetreuungszuschlags sowie der Nebenverdienstmöglichkeiten auf 450 Euro.
Mit dem neuen BAföG sind 110.000 Studierende und Schüler mehr anspruchsberechtigt als bisher. Die Gesamtzahl der Geförderten wird erstmals auf über 1 Million steigen. Besonders zu erwähnen ist, dass der Bund die Kosten für das BAföG ganz alleine tragen wird. Das entlastet die Bundesländer um jährlich 1,2 Milliarden Euro; NRW profitiert mit 279 Millionen Euro.
Dass das Land NRW nun entgegen der Vereinbarung diese frei werdenden finanziellen Mittel nicht für weitere Bildungsprojekte und zur Entlastung der Kommunen verwendet, sondern zur Sanierung des Landeshaushalt verwendet wird, kritisiere ich sehr. Die anderen Bundesländer halten sich größtenteils an diese Absprache.
Über dieses Verhalten der nordrhein-westfälischen Landesregierung möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden.