Aktuelle politische Lage
Die Weltlage hat sich in den letzten Tagen einmal mehr zugespitzt. Der Krieg im Iran und im Nahen Osten löst große Sorgen aus – zuallererst bei den direkt betroffenen Menschen in der Region, aber auch bei den Touristen, die sich derzeit vor Ort aufhalten. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung Unterstützung für Rückkehrer angekündigt hat.
Angesichts der möglichen Auswirkungen des Iran-Kriegs auf unsere Wirtschaft und die Energiepreise in Deutschland haben wir gemeinsam mit der SPD eine Taskforce der Koalitionsfraktionen eingerichtet. Dort werden die Lage analysiert, Handlungsoptionen geprüft und die Abstimmung mit der Bundesregierung gebündelt.
Noch ist beispielsweise völlig offen, ob die Steigerung der Sprit- und Gaspreise nur kurzfristig durch Verunsicherung verursacht wird – oder ob es tatsächlich zu Engpässen und langfristigen Folgen kommt. Das hängt nicht zuletzt vom weiteren Kriegsverlauf ab und unter anderem von der Frage, wie schnell die Straße von Hormus wieder beschiffbar sein wird. Aktionistische Schnellschüsse der Opposition sind deshalb unseriös. Wir bleiben besonnen und bereiten uns vor.
Der iranische Führer Ali Khamenei stand für Terror, die Bedrohung Israels, für Gewalt gegen Nachbarn und das eigene Volk sowie für die Unterstützung von Putins Krieg gegen Europa. Sein Tod eröffnet auch die Chance, die Unterdrückung zu beenden. Gleichzeitig birgt das militärische Vorgehen der USA und Israels natürlich Risiken. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Bundesregierung einmal mehr besonnen vorgeht und sich eng mit ihren europäischen Partnern abstimmt.
Der Zeitpunkt der Kanzlerreise nach Washington hätte kaum besser gewählt sein können. Friedrich Merz hat mit Donald Trump auf Augenhöhe gesprochen – selbstbewusst, europäisch verankert und mit klarem deutschem Interesse. Dabei geht es nicht nur um Sicherheitspolitik, sondern auch um unsere wirtschaftliche Stärke. Wir sind eine Exportnation. Internationale Beziehungen sind für uns keine Nebensache – sie sind ein Standortfaktor. Eine starke deutsche Stimme in der Welt ist immer auch ein Wirtschaftsfaktor und schafft Arbeitsplätze bei uns. Der Bundeskanzler setzt hier die richtigen Prioritäten.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Neue Grundsicherung).
Wir schaffen das Bürgergeld ab – die neue Grundsicherung kommt. Das ist ein zentrales Wahlversprechen der Union. Wir wollen diejenigen, die arbeiten können, dauerhaft in Beschäftigung bringen. Künftig hat die Vermittlung eines Arbeitsplatzes wieder Priorität. Wer Termine bei der Jobvermittlung nicht einhält oder zumutbare Arbeit nicht annimmt, erhält keine Leistungen. Härtefälle werden selbstverständlich berücksichtigt.
Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ rückt damit wieder in den Vordergrund: Wir fördern Arbeit, nicht Arbeitslosigkeit, und fordern die aktive Mitwirkung derjenigen ein, die staatliche Unterstützung erhalten. Den Jobcentern werden dafür wirksamere Instrumente an die Hand gegeben. Zugleich sollen sie Menschen noch besser auf dem Weg in Beschäftigung unterstützen. Dazu wird unter anderem der Zugang zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erweitert, und die Jobcenter erhalten mehr finanzielle Spielräume für individuelle Förderleistungen. Außerdem werden sie in die Lage versetzt, Sozialleistungsmissbrauch noch gezielter zu bekämpfen.
Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (Bejagung des Wolfes).
Mit der zweiten und dritten Lesung der Änderung des Bundesjagdgesetzes haben wir den Wolf noch vor Beginn der diesjährigen Weidesaison in das Jagdrecht aufgenommen. Dies ist ein weiterer Meilenstein unserer Landwirtschaftspolitik. Bei günstigem Erhaltungszustand der Art können die Bestände künftig aktiv bejagt werden. Weidegebiete wie Almwiesen oder Deiche können so besser vor Bedrohungen durch Wölfe geschützt werden. Sogenannte „Problemwölfe“ können künftig leichter entnommen werden. Damit schaffen wir einen realistischen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz unserer Weidetierhaltung.
Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz).
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, das wir im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten haben, schließen wir eine der größten Krankenhausreformen seit Jahrzehnten ab. Zusammen mit dem Krankenhaus-Transformationsfonds schaffen wir so eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur. Unser Ziel ist eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft. Der Kompromiss kommt auch den Ländern in wichtigen Fragen entgegen. So erhalten sie beispielsweise mehr Zeit, Fachkrankenhäuser einer Versorgungsstufe zuzuordnen.
Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der EU-Richtlinie (Fondsrisikobegrenzungsgesetz).
Wir schließen das Fondsrisikobegrenzungsgesetz in zweiter und dritter Lesung ab und setzen damit EU-Recht fristgerecht, aber minimalinvasiv um. Durch die 1:1-Umsetzung in Verbindung mit dem bereits verabschiedeten Standortfördergesetz versetzen wir die deutsche Fondsbranche in die Lage, ihren Beitrag zur privaten Finanzierung der vor uns stehenden Herausforderungen zu leisten. Besonders hervorzuheben ist, dass es uns gelungen ist, künftig Rechtssicherheit bei der Änderung von Fondsanlagebedingungen zu schaffen. Damit verhindern wir, dass Anleger bei jeder Anpassung erneut um ihre Zustimmung gebeten werden müssen – eine Rechtsunsicherheit, die nach einem BGH-Urteil entstanden war.
Gesetz zum Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit.
In der vergangenen Woche haben wir den Kensington-Vertrag in zweiter und dritter Lesung ratifiziert. Dieses bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ordnet die Zusammenarbeit nach dem Brexit in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft, Bildung und Innovation verbindlich neu. Damit unterstreichen wir die besondere Bedeutung der deutsch-britischen Beziehungen. Wir stärken unsere gemeinsame Sicherheit und schaffen konkrete Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für junge Menschen.
Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien, dass wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben, schaffen wir Rechtsklarheit im Rahmen der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Ziel ist, während der Schulferien neben Angeboten von Tageseinrichtungen, Schulen und deren Kooperationspartnern auch Angebote der Jugendarbeit öffentlicher oder anerkannter freier Träger der Jugendhilfe als unmittelbar rechtsanspruchserfüllend anzuerkennen.
Damit erhalten Länder und Kommunen bei der Bereitstellung ausreichender Angebote mehr Gestaltungsspielraum, und zugleich wird das Potenzial der Jugendarbeit in den Ferienzeiten besser ausgeschöpft.




