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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 16. Januar, 2026 | 0

    Aktuelle Politische Lage

    Das neue Jahr ist turbulent gestartet. Insbesondere die geopolitische Lage stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Die Welt folgt immer mehr der Logik von Großmächten – es geht um Machtstreben, nationale Interessen und das Ausweiten von Einflusszonen. Das haben wir erlebt bei der Ergreifung des Autokraten Maduro durch die USA. Und das sehen wir im Ringen um Frieden in der Ukraine, die derzeit unter besonders harten russischen Angriffen auf die Zivilbevölkerung zu leiden hat. Gleichzeitig kämpft die Bevölkerung im Iran um ihre Freiheit. Der Gewalt des iranischen Regimes sind bereits zahlreiche Menschenleben zum Opfer gefallen.

    Dieser neuen Realität müssen wir uns stellen. Dabei ist klar: Nur eine starke Wirtschaft gibt uns die Grundlage, um politisch und militärisch bei all den Konflikten etwas zum Guten verändern zu können. Deswegen ist es wichtig, dass unsere Wirtschaft wieder in Schwung kommt. 2026 muss ein Jahr des Wachstums werden. Die Zustimmung der EU-Staaten zum Mercosur-Abkommen ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Mit Friedrich Merz haben wir einen Kanzler, der genau hier mit seiner Arbeit ansetzt – zuletzt in Indien beim Werben um einen zügigen Abschluss eines Freihandelsabkommens. Weitere Handelsverträge müssen folgen. Auch wir als Fraktion müssen im Rahmen unserer Gesetzgebungsarbeit die Voraussetzungen für Wachstum noch weiter verbessern.

     

    Schwerpunkt der Woche

    Gesetz zur neuen Grundsicherung.
    Wir schaffen das Bürgergeld ab, die neue Grundsicherung kommt. Damit lösen wir ein wichtiges Wahlversprechen ein. Denn wir wollen erwerbsfähige Arbeitslose dauerhaft in Beschäftigung bringen. Wir verbessern, mit dem in erster Lesung debattierten Gesetz, die Arbeitsaufnahme, indem die Vermittlung wieder vorrangig wird. Dabei ist zentral: Wer keine Termine einhält oder zumutbare Arbeit nicht annimmt, erhält keine Leistungen. Härtefälle berücksichtigen wir. Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ tritt so wieder in den Vordergrund: Wir fördern Arbeit und nicht Arbeitslosigkeit und fordern die aktive Mitwirkung desjenigen ein, der staatliche Unterstützung erhält. Den Jobcentern werden wirksamere Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die Mitwirkung eingefordert werden kann. Zugleich sollen sie Menschen noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen. Dazu wird unter anderem der Zugang zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erweitert und Jobcenter bekommen mehr finanzielle Spielräume für Förderleistungen. Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.

    Leistungsrechtsanpassungsgesetz.
    Wir haben unser Versprechen gehalten. Die Migrationswende geht weiter. Der Rechtskreiswechsel für Flüchtlinge aus der Ukraine kommt. Flüchtlinge, die sich seit dem 1. April 2025 in Deutschland registriert haben, erhalten zukünftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so wie Flüchtlinge aus anderen Ländern auch. Der Hauptunterschied zum aktuellen Zustand: Die Regelsatzleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen etwa 20 Prozent unter denen nach dem SGB II, der Grundsicherung. Für Alleinstehende ist ein Grundbedarf von 441 Euro vorgesehen, während der Regelsatz bei der Grundsicherung 563 Euro beträgt. Außerdem sind die Vorschriften zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen im Asylbewerberleistungsgesetz wesentlich strenger als im SGB II. So beträgt z. B. das Schonvermögen für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, jeweils 200 Euro. Das heißt im Ergebnis: Die Ausgaben des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sinken perspektivisch. Statt der Jobcenter sollen künftig die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sein. Der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt erhalten. Es gibt einen geminderten Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Am Schutzstatus selbst soll sich dagegen nichts ändern. Für Flüchtlinge aus der Ukraine, die vor dem Stichtag 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung erhalten haben, bleibt alles, wie es ist.

     

    Änderung des Bundesjagdgesetzes.
    Ein weiterer Meilenstein unserer Landwirtschaftspolitik ist die Entscheidung der Koalition, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Dort, wo er insbesondere eine konkrete Bedrohung für Nutztiere darstellt – auf Weiden, in Offenlandschaften oder auf Deichen – soll er künftig aktiv bejagt werden können. Mit dem Gesetz, das wir in erster Lesung in der vergangenen Woche beraten haben, schaffen wir einen realistischen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz unserer Weidetierhaltung.

     

    Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung.
    Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entfällt zunächst die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, und ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten wird nur noch bei schweren Verstößen sanktioniert. Mit diesem in erster Lesung debattierten Gesetz werden Unternehmen weiter entlastet und die deutsche Volkswirtschaft gestärkt. Auch der Vollzug des Gesetzes wird nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages ausgestaltet: Die zuständigen Ressorts weisen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Kontrollbehörde an, den Unternehmen alle ausstehenden Berichte zu erlassen, in der Prüfung noch stärker als bisher auf den Dialog mit den Unternehmen zu setzen und in laufenden wie auch in künftigen Fällen Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags zu verhängen, d. h. bei fehlenden Abhilfemaßnahmen. In allen übrigen (laufenden und künftigen) Fällen soll das BAFA ab sofort von Bußgeldern absehen.

    Das Gesetz berücksichtigt noch nicht die am Ende letzten Jahres in einem „Omnibusverfahren“ beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie der Europäischen Union über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, CSDDD), die insbesondere durch eine Verschiebung und Verengung des Anwendungsbereichs die Pflichten für die Wirtschaft weiter deutlich „entschärft“, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Sie ist nun zügig in deutsches Recht zu überführen.

     

    Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr.
    Wir wollen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen. Dafür ist eine konsequente Auf- und Ausrüstung der Bundeswehr nötig. Deshalb haben wir in der 2. und 3. Lesung in der vergangenen Woche das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Damit verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Beauftragung der Rüstungsindustrie. So wird ein zügiger Materialzulauf für unsere Streitkräfte sichergestellt und die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes gestärkt.

     

    Aktuelle Stunde Landwirtschaft – „Zukunftsperspektiven für Landwirtschaft und Weinbau in Deutschland schaffen – Attraktivität und Kulturgut ländlicher Räume erhalten“.
    Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Menschen im ländlichen Raum verlässliche politische Rahmenbedingungen erhalten. So konnten wir seit Beginn der neuen Legislatur in nur knapp neun Monaten insbesondere folgende wichtige und wirksame Erfolge erzielen:

    • Vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026. Damit entlasten wir unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe jährlich um rund 430 Millionen Euro.
    • Der „Investitionsbooster“ ermöglicht Landwirten eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen. Mit dem Strompreispaket, der Reduzierung der Netzentgelte, der Absenkung der Stromsteuer auch für die Land- und Forstwirtschaft und der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft direkt und spürbar entlastet.
    • Inkrafttreten der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erneut um ein Jahr auf Ende 2026 verschoben: Die EUDR, wie sie derzeit vorliegt, führt nicht zu mehr internationalem Waldschutz, sondern nur zu mehr Bürokratie und Auflagen für unsere Betriebe. Die EU-Verordnung muss praxistauglicher und bürokratieärmer gestaltet werden.
    • Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung haben wir die Dokumentations- und Berichtspflichten auf den Höfen sofort reduziert.
    • Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stehen 2025 und 2026 jeweils 907 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus haben wir im Haushalt die Mittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) um 20 Millionen Euro erhöht.
    • Ab dem 1. Januar 2026 kann die kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben länger sozialversicherungsfrei ausgeübt werden – von 70 auf 90 Arbeitstage.dem EU-Recht folgende Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 1. Januar 2026 auf den
    • 1. Januar 2027 verschoben. Wir vermeiden damit Rechtsunsicherheiten und geben allen Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung.
    • Wir richten den Fokus bei der Tierhaltung künftig stärker auf Investitionen, um ein positives Klima für tierwohlgerechte Stallumbauten zu schaffen. Die GAK nimmt zum 1. September 2026 die Förderung für besonders tiergerechte Schweineställe wieder auf – nahtlos anschließend an das Bundesprogramm
    • „Umbau der Tierhaltung“. So sollen Förderlücken verhindert werden.
    • Außerdem haben wir zügig auf das starke Vogelseuchen-Geschehen reagiert und rückwirkend ab Oktober 2025 den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 Euro auf 110 Euro pro Stück Geflügel angepasst.

    Wir werden darauf achten, dass notwendige Zukunftsaufgaben – von der Modernisierung der Landwirtschaft über den Bürokratieabbau bis hin zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung – auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen verlässlich weitergeführt werden. Unser Anspruch bleibt, mit Augenmaß zu entscheiden, Belastungen zu begrenzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Land- und Ernährungswirtschaft zu sichern.

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