Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 waren chaotisch. Es gab keine Eckwerte und der Regierungsentwurf kam verspätet. Dann traf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unserer Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 die Ampel völlig unvorbereitet. Ein Plan B war trotz Ankündigung nicht vorhanden. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen schienen paralysiert und hatten offenkundig keinen Überblick.
Nach zwei Bereinigungssitzungen mit insgesamt rd. 25 Stunden Beratungszeit wurde ein Haushalt verabschiedet, der nicht zu einer Aufbruchstimmung in Deutschland führen, sondern bei vielen Bürgern und Unternehmen für Frust und Angst um die eigene Existenz sorgen wird.
Nach dem Urteil waren Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner vier Wochen auf der Suche nach Geld, um dann ein vermeintliches „Sparpaket“ in Höhe von 17 Milliarden Euro vorzulegen, dessen Details sie zunächst nicht einmal erklären konnten. Dieses sog. „Sparpaket“ ist in Wahrheit ein enormes „Belastungspaket“ mit Steuer- und Abgabenerhöhungen für Bürger und Wirtschaft. Echte Einsparungen im Bundeshaushalt muss man hingegen mit der Lupe suchen. Die Ministerien leisten gerade einmal einen Sparbetrag von 1,4 Milliarden Euro. Ansonsten agiert die Bundesregierung mit Verschiebebahnhöfen, Hoffnungswerten und Einnahmeverbesserungen durch höhere Belastungen.
Das Handeln der Ampel zeigt auch eine soziale Schieflage. Während rd. 2,5 Milliarden Euro für die 12%ige Erhöhung des Bürgergeldes zur Verfügung gestellt werden, wird den Bauern die Agrardieselrückvergütung gestrichen. Den Menschen, die für die Ernährungssicherheit sorgen, wird ein Sonderopfer zur Haushaltssanierung abverlangt. Insgesamt ist zu befürchten, dass die Vielzahl der Steuer- und Abgabenerhöhungen Bürger und Unternehmen überfordert. Es geht um einen deutlich zweistelligen Milliardenbetrag durch die Ampel-Maßnahmen:
– Erhöhung der Lkw-Maut,
– höherer CO2-Preis,
– Abschaffung der Agrardieselrückvergütung,
– Erhöhung der Luftverkehrsabgabe,
– Einführung einer Plastikabgabe,
– Rücknahme der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Gastronomie und Gas.
Gleichzeitig sind die Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung in vielen Fällen gestiegen. Zusätzlich kürzt die Ampel den Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung erheblich. Beitragssteigerungen dürften die Folge sein. Immerhin wurde auf den geplanten Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zur Haushaltskonsolidierung verzichtet. Mit dieser Maßnahme versuchte die Ampel erneut die Schuldenbremse zu umgehen, indem aus Notlagenkrediten der Jahre 2020 und 2021 stammende Gelder überjährig und zweckfremd in den Bundeshaushalt rücküberführt werden sollten. Erst nach massiver Kritik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erfolgte die Rücknahme dieser Maßnahme.
Der Bundeshaushalt 2024 hat ein Volumen von 477 Milliarden Euro, noch einmal 20 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau, bei einer Neuverschuldung von 39 Milliarden Euro. Damit schöpft die Koalition die maximal zulässige Neuverschuldung nach der Schuldenbremse von rund 22 Milliarden Euro vollständig aus und dehnt den Spielraum durch angebliche finanzielle Transaktionen noch erheblich aus, etwa für die Aktienrente mit 12 Milliarden Euro.
Diese Haushaltspolitik der Ampel wird den Herausforderungen Deutschlands nicht gerecht. In Deutschland gibt es gegenwärtig zwei Kernaufgaben: den Schutz der Freiheit im Äußeren und die Wahrung des Wohlstands im Innern.
Der Ampel-Haushalt 2024 bildet diese Kernaufgaben nicht ab. Es fehlt eine aktive, zukunftsgerichtete haushaltspolitische Strategie. In dieser Koalition geht es immer nur darum den Burgfrieden sicherzustellen, indem jeder etwas bekommt. Es müssten aber große Ausgabenblöcke wie beispielsweise das Bürgergeld in den Blick genommen und dadurch reduziert werden, dass größere Anreize für eine Arbeitsaufnahme gesetzt werden. Stattdessen werden Konsolidierungsbedarfe durch die Erhöhung von Steuern und Abgaben vermeintlich gelöst und damit die breite Bevölkerung zusätzlich belastet.
Gleichzeitig werden bestimmte Branchen, wie die Landwirtschaft und die Luftverkehrswirtschaft, darüber hinaus besonders belastet. Tatsächlich müssten jetzt die Grundlagen dafür gelegt werden, dass in Deutschland Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gesichert werden und die richtigen Antworten auf die geo- sowie sicherheitspolitischen Herausforderungen gegeben werden. Die Koalition gibt sie mit diesem Haushalt, der mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet wurde, nicht.
Die Haushalte im Einzelnen:
Bundeskanzleramt
Im Einzelplan des Kanzleramtes sind im Haushaltsjahr 2024 im Vergleich zum Haushaltsplan 2023 19,356 Millionen Euro weniger vorgesehen. Im Vergleich zum Ergebnis des Jahres 2022 fällt der Rückgang der bereitgestellten Haushaltsmittel mit einem Minus von 32,122 Millionen Euro noch deutlicher aus.
Abgesehen von integrationspolitischen Maßnahmen (plus 0,5 Mio. Euro) und Zuschüssen für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater (plus 2,664 Mio. Euro) werden die übrigen im EPL 04 kommunal relevanten Projekte gekürzt. Nachdem für den Titel „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“ im Regierungsentwurf für das Jahr 2024 überhaupt keine Mittel mehr vorgesehen waren, wurde dieses Kapitel im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zumindest auf 47,5 Mio. Euro festgesetzt liegt damit aber immer noch unter dem Ansatz des Vorjahres.
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Im Einzelplan des Innenministeriums steigen Ausgaben im Jahr 2024 gegenüber dem Haushaltsplan 2023 um 40,509 Millionen Euro. Ohne die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament, die im kommenden Jahr zu einem deutlichen Kostenanstieg bei der Kostenerstattung führen, wäre hier ein deutlicher Rückgang der geplanten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr festzustellen gewesen.
Abgesehen von einer im Rahmen der parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Ausgabensteigerung bei der Durchführung von Integrationskursen (plus 188 Mio. Euro) werden erneut (wie bereits 2023) Maßnahmen zum Umgang mit Zuwanderung zurückgefahren. Dies erschwert die Aufnahme und Integration sowohl von Flüchtlingen und Asylbewerbern als auch von Spätaussiedlern und wird Kommunen in der Umsetzung der zu bewältigenden Aufgaben größere Lasten aufbürden. Dass die Ampelkoalition zudem beim Bevölkerungsschutz spart, ist vor dem Hintergrund, dass künftig verstärkt mit Großschadenslagen gerechnet werden muss, ein verheerendes Zeichen. Die Kommunen als Träger des Katastrophenschutzes werden dieses Desinteresse der Bundesregierung am Ende ausbaden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Einzelplan von Wirtschaftsminister Habeck umfasst Ausgaben von 11,09 Milliarden Euro gegenüber 14,57 Milliarden Euro im Haushalt des Vorjahres. Die Verpflichtungsermächtigungen summieren sich auf 7,19 Milliarden Euro.
Die Ampel hat es geschafft, dass Deutschland – wie einst zu Beginn der 2000er Jahre, als Rot-Grün regierte – wirtschaftlich Schlusslicht in Europa ist, ein Sanierungsfall. Insbesondre das sture Festhalten an der Energiewendepolitik führt zu immer mehr Verunsicherung von Bürgern und Unternehmen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Im Einzelplan Landwirtschaftsministeriums sollen gemäß Haushaltsplan 2024 im kommenden Jahr die Ausgaben gegenüber der Planung des Vorjahres um rund 39,499 Millionen Euro sinken. Ausschlaggebend sind Veränderungen bei der GAK-Förderung zur Investitions-Finanzierung u.a. der ländlichen Entwicklung, wobei im Rahmen der parlamentarischen Beratungen die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehene GAK-Kürzung abgemildert worden ist.
Für die Entwicklung ländlicher Räume ist insbesondere mit Blick auf die Zielstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Reduzierung und Umschichtung der GAK-Mittel ein vollkommen falscher Ansatz. Dies ist ein weiterer Punkt in der Urbanisierungspolitik der Bundesregierung. Die GAK-Mittel können dazu beitragen, die Attraktivität ländlicher Räume zu steigern und so für viele Menschen lebenswert zu machen bzw. zu erhalten. Immer wieder ist festzustellen, dass die Bundesregierung offensichtlich das Gegenteil anstrebt. Statt Potenziale in ländlichen Räumen zu nutzen, setzt sie Bundesregierung auf städtische Ballungszentren, in denen jährlich hunderttausende neuer Wohnungen errichtet werden sollen, obwohl in ländlichen Räumen knapp eine Millionen Wohnungen leer stehen und kurzfristig bezugsfertig sein könnten. Dabei ist der Ansatz der Bundesregierung eine Milchmädchenrechnung, die im Übrigen auch nichts mit den immer wieder propagierten Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung zu tun haben. Während in ländlichen Räumen Infrastruktur leer steht bzw. durch einen Urbanisierungsdruck brach fällt, muss dieselbe Infrastruktur in städtischen Ballungszentren neu geschaffen werden, wenn immer mehr Menschen dorthin ziehen (sollen). Die Doppelung von Infrastruktur vergeudet Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller genutzt werden können. Gleichzeitig führt eine fortschreitende Verdichtung in Städten zu klimatischen Herausforderungen (u.a. im Bereich Hitzeentwicklung), die dann mit entsprechendem Zusatzaufwand angegangen werden müssen. Es steht zu befürchten, dass dies letztendlich zu höheren Ausgaben führen wird als durch die Reduzierung der GAK-Mittel kurzfristig eingespart werden können.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Einzelplan Arbeit und Soziales belaufen die Ausgaben von 175,68 Milliarden Euro, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats (2023: 166,23 Milliarden Euro). Die Einnahmen im Etat des Bundesministeriums sollen 2024 mit 1,84 Milliarden Euro niedriger ausfallen als 2023 (2,82 Milliarden Euro).
> Der Haushalt Arbeit und Soziales steuert wie in jedem Jahr den größten Anteil zur Förderung/Entlastung der Kommunen bei. Im Vergleich zu den Planung 2023 sollen im Jahr 2024 die kommunal relevanten Ausgaben um rund 2,356 Milliarden Euro steigen. Dies liegt insbesondere an den steigenden Ausgaben für die Erstattung des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie an steigenden Ausgaben des Bundes für die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Allerdings werden die Steigerungen der KdU-Beteiligung auch bei den Kommunen anteilig steigende Ausgaben nach sich ziehen.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Im Einzelplan 12 sieht Ausgaben von 44,15 Milliarden Euro vor. Wachsende Ausgaben im Verkehrsbereich sind im Grunde positiv. Der Anstieg geht aber vor allem auf die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG zurück. Besser wäre es, das Geld direkt in die Ausbau- und Sanierungsprojekte zu geben. Zudem werden Mittel für die Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus werden künftig nicht mehr im Einzelplan 60, sondern im Einzelplan 12 veranschlagt und sorgen dort für einen Mittelaufwuchs um rund 1,434 Milliarden Euro.
Auffällig sind Mittelkürzungen unter anderem bei Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, der Förderung des Radverkehrs sowie zur Marktaktivierung alternativer Kraftstoffe, bei der die Mittelbereitstellung 2024 deutlich unter dem Ergebnis 2022 liegt.
Bundesministerium für Gesundheit
Gegenüber den Planungen des Jahres 2023 sinken die Mittel für das Gesundheitsministerium um rund 7,7 Milliarden Euro.
Die Kürzungen sind insbesondere geprägt durch coronabedingte Positionen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die dort vorgesehenen Mittel werden zum Teil deutlich gegenüber dem Vorjahr abgesenkt. Zudem werden Finanzmittel zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen gekürzt. Insbesondere eine reduzierte Förderung der Digitalisierung kann sich auf die Gesundheitsversorgung in dünner besiedelten ländlichen Räumen, in denen eine telemedizinisch integrierte Versorgung zunehmend Bedeutung gewinnt, auswirken. Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse spart die Bundesregierung hier an der falschen Stelle.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz
Der Etat bleibt zum Vorjahr im Umweltministerium annähernd gleich. Allerdings werden falsche Schwerpunkte gesetzt.
Die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie Investitionen zum klima-wandelgerechten Hochwasserschutz und zur klimawandelgerechten Wasserversorgung werden nahezu halbiert. Dabei liegen die geplanten Ausgaben teilweise unter den Ergebnissen des Jahres 2022. Dass die Finanzierung nicht auskömmlich sein wird, ist vor diesem Hintergrund absehbar.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Einzelplan 17 sinken in der Haushaltsplanung 2024 nur gering. Fast wie ein Wunder mutet es an, dass die aktuellen Haushaltspläne für das Ministerium ausgerechnet in Zeiten deutlicher Sparvorgaben durch das Finanzministerium die meisten dieser Kürzungen nicht nur zurücknehmen konnten, sondern zum Teil an einigen Stellen sogar noch ein leichtes Plus vorweisen.
Während der deutliche Rückgang 2023 gegenüber 2022 insbesondere auf Einmaleffekte zurückzuführen gewesen ist (im Jahr 2022 wurden allein 750 Millionen Euro an die Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grund-schulalter zugeführt), setzen die in 2024 vorgesehenen Reduzierungen strukturell an. Lediglich die Bundesbeteiligung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (plus 110 Mio. Euro), die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe (plus 4,640 Mio. Euro) sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft – Freiwilligendienste (plus 2 Mio. Euro) steigen gegenüber der Planung für 2023 – alle weiteren kommunal relevanten Haushalts-Titel werden reduziert.
Dass die Ausgaben des Bundes für nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes um 110 Millionen steigen, ist keine Kompensation für Minderausgaben des Bundes an anderer Stelle. Da sich der Bund nur zum Teil an den Kosten des Unterhaltsvorschusses beteiligt, stehen Mehrausgaben des Bundes auch Mehrausgaben der Kommunen gegenüber, die in der Differenz gegenüber dem Vorjahr nicht berücksichtigt worden sind, die kommunalen Haushalte aber direkt belasten werden.
Positiv ist, dass die ursprünglich im Regierungs-Entwurf des Haushaltsplans 2024 vorgesehenen Kürzungen für die Bundesfreiwilligendienste sowie die Zuschüsse für Aufgaben der freien Jugendhilfe im Rahmen der parlamentarischen Beratungen verhindert werden konnten, wobei letztere in der Planung des kommenden Jahres deutlich unter den Ausgaben im Jahr 2022 liegen.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Im Einzelplan 25 sollen im kommenden Jahr die Bundeausgaben gegenüber der Vorjahresplanung 2023 um rund 635,198 Millionen Euro sinken.
Die Reduzierung beim Baukindergeld ist im Rahmen der Abfinanzierung erwartbar. Dass die Ampel-Koalition beim Wohngeld im kommenden Jahr gegenüber 2023 750 Millionen Euro weniger einplant, zeugt vor dem Hintergrund der in diesem Jahr erst gestarteten Wohngeldreform von einem gewissen Optimismus. Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung können durch eine leichte Mittelsteigerung bei Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung nicht kompensiert werden und sind nicht zielführend. Sie konterkarieren Bemühungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Auffällig ist auch hier eine Abkehr vom Umgang mit den Folgen des Klimawandels durch Kürzung der Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden.
Geplante Mehrausgaben u.a. bei Modellprojekten (Smart Cities), der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur und die weiter steigenden Bundesausgaben für den sozialen Wohnungsbau verhindern ein stärkeres Abfallen der Mittelplanung für das Jahr 2024 gegenüber 2023.