Solidarität mit Israel
Die Sitzungswoche des Deutschen Bundestags steht im Zeichen der Welle des Terrors, die Israel seit den frühen Morgenstunden des 7. Oktobers erschüttert. Mehr als 1000 Israelis wurden durch die Terrororganisation Hamas ermordet, tausende Menschen sind verletzt und eine noch unbestimmte Anzahl an Geiseln wurde nach Gaza verschleppt.
In der Fraktionssitzung am letzten Dienstag konnten wir S.E. Ron Prosor, Botschafter des Staates Israel in Deutschland begrüßen. Der israelische Botschafter nahm auch zur Eröffnung des Plenums an der Schweigeminute und an der Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz teil. An die Regierungserklärung zur Lage in Israel hatte sich eine Aussprache angeschlossen. Zudem hat der Deutsche Bundestag einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen, in welchem die Solidarität mit Israel zum Ausdruck kommt. Zudem haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss den vorläufigen Stopp aller direkten und indirekten Zahlungen an die palästinensischen Gebiete beantragt, denn die Geldflüsse aus Europa in diese Gebiete müssen dringend auf den Prüfstand gestellt werden.
Die Sicherheit Israels ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Staatsräson. Wir verurteilen den abscheulichen und menschenverachtenden Terrorangriff der Hamas auf den Staat Israel und seine Bevölkerung. Wir trauern gemeinsam mit den Familien der Opfer. Die israelische Bevölkerung hat ein Recht darauf, frei von Terror, Angst und Gewalt zu leben. Wir stehen mit voller Solidarität an der Seite des Staates Israel und seiner Bürgerinnen und Bürger. Dazu zählt selbstverständlich, dass wir Israel bei der Ausübung seines völkerrechtlich verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung zur Seite stehen.
Deutschland hat aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung gegenüber dem jüdischen Staat Israel. Dazu gehört auch unmissverständlich klarzumachen, dass denjenigen, die auf den Straßen Deutschlands Gewalt gegen Zivilisten und die Ermordung unschuldiger Kinder, Frauen sowie Männer zelebrieren, mit der vollen Härte des Rechtsstaats begegnet wird. Die Verherrlichung von Gewalt ist nicht durch die Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes gedeckt. Die beschämenden Vorgänge auf den Straßen Berlin-Neuköllns und auch andernorts müssen unverzüglich aufgeklärt und strafrechtlich geahndet werden. Nichtdeutsche Staatsbürger, die rechtskräftig verurteilt werden, müssen des Landes verwiesen werden.
Wir fordern außerdem, dass alle direkten und indirekten Zahlungen Deutschlands und der Europäischen Union in die palästinensischen Gebiete sofort gestoppt und mit kritischem Maßstab einer Prüfung unterzogen werden. Geld kann zukünftig nur erhalten, wer sich zweifelsfrei vom Terror distanziert und die Existenz Israels unmissverständlich anerkennt.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Neue Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes stoppen – Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten.
Die deutschen Exportunternehmen sind das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Die Unternehmen stehen derzeit durch die hohen Energiepreise und allgemeinen Teuerungsraten sowie das gestiegene Zinsniveau und den Fachkräftemangel jedoch unter großem Druck. Wachsende geopolitische Spannungen und Unsicherheiten in der Weltwirtschaft erschweren das Exportgeschäft und Investitionen im Ausland. In diesen Zeiten sind die Exportkreditgarantien (so genannte Hermes-Deckungen) und Investitionsgarantien des Bundes eine elementare Stütze für unsere international agierenden Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will die Bedingungen dafür nun ändern. Künftig sollen für den Export bestimmte Technologien und Produkte in eine grüne, weiße und rote Kategorie unterteilt werden, wobei für Technologien und Produkte, die in die rote Kategorie fallen, ein Deckungsausschluss gilt. Entsprechende Exporte werden folglich nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert. Aus unserer Sicht werden die Sektorleitlinien ihr Ziel verfehlen. Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn deutsche Unternehmen ihre Technologien, die im internationalen Vergleich oft besonders nachhaltig sind, künftig nicht mehr im Ausland anbieten, weil ihre Produkte von staatlichen Export- bzw. Investitionsförderungen ausgeschlossen werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben, fordern wir die Bundesregierung deshalb zu umfangreichen Nachbesserungen auf.
Gesetz zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972;
CO2-Abscheidung und -Speicherung, CO2-Nutzung sowie Negativemissionen – Chancen für Klima, Industrie und Wohlstand;
Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten
In dieser Woche haben wir abschließend gleich drei Initiativen unserer Fraktion zu wichtigen Themen des Klimaschutzes beraten. Mit unserem Entwurf zur Meeresverschmutzung wollen wir die Möglichkeiten verbessern, Kohlendioxidströme in geeigneten Formationen des Meeresuntergrunds zu beseitigen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Deutsche Bundestag der auf UN-Ebene bereits verabschiedeten Entschließung zustimmen und damit den Erfordernissen des Grundgesetzes gerecht werden.
Zudem soll so auch der Export von Kohlendioxid aus Deutschland nach beispielsweise Norwegen oder Dänemark ermöglicht werden. Es ist ein notwendiger Schritt, um die Carbon-Capture-and-Storage(CCS)-Technologie voranzubringen. Mit unserem Antrag CO2-Abscheidung und -Speicherung, haben wir versucht drei miteinander verwobene Sachfragen anzugehen. Zu allen bewegt sich die Ampel zu zögerlich und konterkariert damit ihren eigenen Anspruch an den Klimaschutz. Dies betrifft erstens die Abscheidung und Speicherung von CO2, zweitens, die Nutzung von CO2 in einem geschlossenen Kohlenstoffkreislauf, drittens, die damit möglichen sogenannten „Negativemissionen“, die der Atmosphäre CO2 wieder entziehen. Nur so wird das Ziel von Klimaneutralität bzw. Netto-Null erst erreichbar. Während sich das Wirtschaftsministerium in diesen Fragen seit Ende letzten Jahres etwas bewegt und eine „Carbon Management Strategie“ ausarbeitet – und die FDP insbesondere in Fragen von CCS erkennbar aktiv werden will – bremsen insbesondere die Grünen und die SPD weiterhin. Entgegen dieser Zögerlichkeit haben wir in unserem Antrag konkrete Vorschläge gemacht. Mit unserem dritten Antrag Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten haben wir versucht auf die aktuelle Situation für den Export von CO2 über Landesgrenzen hinweg einzugehen. Derzeit ist eine Ausfuhr von Kohlendioxid zur unterirdischen Speicherung im Hoheitsgebiet eines anderen Staates ohne weitere Vereinbarungen nicht möglich. Daher haben wir die Bundesregierung aufgefordert, zum einen die bereits auf UN-Ebene beschlossenen Vereinbarungen zu ratifizieren. Zum anderen soll sie die vorläufige Anwendung der entsprechenden Regelung innerhalb des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen vor der International Maritime Organization (IMO) erklären. Im Anschluss wäre auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen mit Partnerländern die Ausfuhr von CO2 möglich.
Leider hat der Bundestag alle drei Anträge dieses Tagesordnungspunktes abgelehnt.
Bezahlkarten einführen – Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen.
Der aktuelle Flüchtlingszustrom bringt Deutschland an seine Belastungsgrenze. Die Kommunen sind mit der aktuellen Situation überfordert. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme weiterer Asylsuchender zunehmend ab. Wir wollen die Anreize für eine ungesteuerte Migration nach Deutschland senken. Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Asylsuchende einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bevorzugen. Um Anreize zu verringern, sollten Bargeldzahlungen von Leistungen so weit wie möglich vermieden werden. Sofern möglich sollten deshalb Leistungen in erster Linie als Sachleistungen für die Leistungsberechtigten angeboten werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, greifen wir deshalb einen Vorschlag aus dem Freistaat Bayern auf, für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine bargeldlose Bezahlkarte einführen. Somit wird eine angemessene, praktikable und gerechte Balance zwischen Sach- und Geldleistungen geschaffen, die eine Basis für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft sein kann. Gleichzeitig wäre die Einführung einer solchen Bezahlkarte eine konsequente Weiterentwicklung des Sachleistungsprinzips. Eine Integration in die Gesellschaft wird durch die Bezahlkarte nicht behindert. Der Vorschlag findet auch weitere Zustimmung: 69 Prozent der Deutschen sind laut einer INSA-Studie dafür, dass Asylbewerber eher Sach- statt Geldleistungen erhalten.
Gesetz zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20 – entschieden, dass Bankkunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank zustimmen müssen. Die Kreditinstitute dürfen in ihren AGB – entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis – nicht mehr regeln, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde in der gesetzten Frist nicht widerspricht (sog. Zustimmungsfiktionsklausel). Da AGB-Klauseln über fingierte Zustimmungen im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam seien, stehe diesen ein Rückforderungsrecht für Gebühren zu, die die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben. Obwohl die Vereinbarung der Klauseln durch § 675g Abs. 2 S.1 BGB ausdrücklich gestattet werde, unterfielen sie der AGB-Kontrolle. Die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist sehr unbefriedigend. Es liegt im berechtigten Interesse der Kreditinstitute, über die Zeit erforderlich werdende Anpassungen ihrer AGB in Form einer Zustimmungsfiktion realisieren zu können, da dies ohne großen Aufwand erfolgen kann. Demgegenüber ist das Zustimmungsmodell im Massengeschäft sehr schwerfällig und wenig praktikabel. Mit unserem Gesetzentwurf und unserem Antrag „Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten“ verfolgen wir deshalb einen fairen, neuen Lösungsansatz: Wir erreichen die Wirkungen einer Zustimmungsfiktion, dem Kunden wird aber eine Art Überlegungsfrist eingeräumt, innerhalb derer er nicht aktiv werden muss. Er kann frei entscheiden, ob er aktiv werden will. Das Recht zur Kündigung bleibt unangetastet, die beiderseitigen Vorteile der Zustimmungsfiktion werden gewahrt. Die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln bleibt uneingeschränkt und wird nicht angetastet. Leider hat der Bundestag unserem Gesetzentwurf in abschließender Lesung nicht zugestimmt.
Unterstützung für die Republik Moldau intensivieren.
Die Republik Moldau soll, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, Mitglied der Europäischen Union werden. Ein Beitritt liegt im politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse Deutschlands. Wir haben in erster Lesung über unseren Antrag in dieser Woche im Bundestag beraten.
Wir sind der Auffassung, dass die bisher von der Bundesregierung und der EU zur Unterstützung, Entwicklung und Resilienz des Landes ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, sondern intensiviert werden müssen. Der brutale russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Republik Moldau. Sie befindet sich seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 in einem permanenten Krisenmodus. Russland hat seine schon vor dem Krieg begonnenen Destabilisierungsmaßnahmen weiter intensiviert und versucht über inneren und äußeren Druck, dem Land Schaden zuzufügen. Um die Sicherheit der moldauischen Bürger und die Stabilität des Landes angesichts dieser Herausforderungen, ist die Unterstützung Deutschlands notwendig – auch und gerade, um der Republik Moldau den Weg in die Europäische Union zu ebnen.
Steueraufkommen in Entwicklungsländern stärken.
Der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttosozialprodukt ist in vielen Entwicklungsländern sehr niedrig. Wie die Entwicklungsländer auch in eigenen Beschlüssen festgestellt haben, müssen sie größere Anstrengungen unternehmen, die eigene Steuerbasis zu verbreitern und das Steueraufkommen zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, illegale Finanzströme zu bekämpfen, die zu einem Kapitalabfluss aus Entwicklungsländern führen. Ziel unseres Antrags, den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben, ist es, entwicklungspolitische Beratung einzusetzen, um die Länder des globalen Südens bei der Entwicklung ihrer Steuer- und Zollsysteme zu unterstützen. Ein effizientes und funktionstüchtiges Steuersystem ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil guter Regierungsführung, sondern auch unverzichtbar, um wichtige staatliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und um nachhaltige Schritte zum Erfolg der Agenda 2030 zu machen.
Europäische KI-Verordnung – Für eine engagierte und innovationsfreundliche Mitgestaltung Deutschlands bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa.
Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung in den Bundestag eingebracht haben, gehen wir auf die im April 2021 von der EU-Kommission vorgestellte europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz ein, zu der derzeit die Trilogverhandlungen stattfinden. Bei generativer Künstlicher Intelligenz, insbesondere bei den großen Foundation Models, liegt das größte Innovationspotenzial von KI für Gesellschaft und Wirtschaft. Daher wird mit großer Sorge betrachtet, dass von den Foundation Models rund 73 Prozent aus den USA stammen, weitere 15 Prozent aus China. Damit besteht die Gefahr, dass Deutschland und Europa komplett den Anschluss bei einer der wichtigsten technologischen Entwicklungen unserer Zeit verpassen. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung diesen bahnbrechenden technologischen Entwicklungen, die überwiegend außerhalb Europas stattfinden, bei weitem nicht die gebotene Priorität ein. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine Neuausrichtung der deutschen KI-Politik, insbesondere den Trilog-Verhandlungen zum AI-Act höchste politische Priorität einzuräumen und zwischen den federführenden Ressorts BMDV, BMWK und BMJ umgehend eine einheitliche, innovationsfreundliche Position für die Trilog-Verhandlungen des AI-Acts zu erreichen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung den aktuellen Entwicklungen im Bereich Generativer KI und großer Sprachmodelle angemessener Rechnung zu tragen. Sie muss deutschen und europäischen Unternehmen ermöglichen, eine Spitzenstellung im internationalen Wettbewerb einnehmen zu können und den großen Abstand zu den Anbietern aus den USA und Asien aufzuholen.
Digitalisierung von Formerfordernissen vorantreiben.
Viele gesetzliche Regelungen in Deutschland sehen besondere Formvorschriften vor. Im Privatrecht gilt zwar grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, sodass Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte abgegeben und geschlossen werden können, ohne an eine bestimmte Form gebunden zu sein. Jedoch enthalten sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch andere Gesetze gewisse Regelungen, die eine Ausnahme der Formfreiheit bilden und eine bestimmte Form vorschreiben. Mit unserem in erster Lesung debattierten Antrag schlagen wir vor, bei bestimmten Rechtsgeschäften den Formzwang zu erleichtern. Der elektronischen Form kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, insbesondere um den Rechtsverkehr digitaler und zeitgemäßer abwickeln zu können. In den meisten Fällen sollte deshalb zum Abbau von Hürden im Rechtsverkehr die elektronische Form (§ 126a BGB) als zeitgemäße Alternative zur Schriftform genutzt werden.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz).
Mit dem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, möchte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies sei wichtig, um die Transformation unserer Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht aus unserer Sicht im Grundsatz in die richtige Richtung. Im parlamentarischen Verfahren werden wir weitere Verbesserungsvorschläge einbringen.
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes und Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienst-Rechts.
In erster Lesung beraten wir diese zwei Entwürfe der Bundesregierung. Das Nachrichtendienstrecht ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an einigen Stellen anzupassen. Mit Beschluss vom 28.09.2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übermittlungsvorschriften – also die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei – in Staatsschutzangelegenheiten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daher sind die Übermittlungsvorschriften an diese Vorgaben im BND-Gesetz, im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Artikel 10-Gesetz anzupassen.
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetz, das wir in erster Lesung debatieren, sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden, treibhausgasneutralen Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Die Länder sollen sicherstellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis 30. Juni 2026 (für Großstädte) bzw. bis 30. Juni 2028 (für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern) Wärmepläne erstellt werden. So werden die Bürger und Gewerbetreibende in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal künftig rechnen können. Die Länder können diese Verpflichtung auf Gemeinden oder andere planungsverantwortliche Stellen übertragen. Die in einigen Ländern bereits bestehenden Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt, müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen. Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, welche die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.