Nun ist die sitzungsfreie Sommerzeit vorbei. Statt der vielen Besuche bei Institutionen, Vereinen und Firmen beginnt nun wieder die parlamentarische Arbeit in Berlin.
Deutschland befindet sich seit Ende 2022 als einzige Industrienation in einer Rezession und auch für das aktuelle Jahr wird uns kein Wachstum mehr zugetraut. Schrumpfende Wirtschaft, steigende Arbeitslosenzahlen und immer mehr Insolvenzen. Wir sind –wieder einmal – auf dem Weg zum kranken Mann Europas.
Immer mehr Unternehmen aus Deutschland wandern ab oder denken zumindest ernsthaft darüber nach. Grund sind die schlechten Rahmenbedingungen, die es „Made in Germany“ immer schwerer machen, weltweit konkurrenzfähig zu bleiben. In nüchternen Zahlen: 2,6 Millionen Menschen sind ohne Job! Das sind 150.000 mehr als im Juli 2022.
Unternehmen geben auf: 16 Prozent mehr Insolvenzen im ersten Halbjahr als im Vorjahreszeitraum. Für viele Wirtschaftsvertreter ist klar, dass insbesondere die wirtschaftsfeindliche Politik vom „grünen“ Wirtschaftsminister Robert Habeck ursächlich ist. Bundeskanzler Olaf Scholz teilt diese Sorgen offenbar nicht, verkündete sogar ein „Wirtschaftswunder“. Scheinbar sieht er vieles anders als der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Die Bundesregierung gefährdet unseren Wohlstand!
Jetzt sind Investitionen dringend notwendig, um den Standort Deutschland attraktiv zu halten und zu sichern. Die Bundesregierung unternimmt keine Anstrengungen, um Deutschland wieder auf den Wachstumspfad zu bringen.
Wir haben zahlreiche Vorschläge präsentiert, die zu einem nachhaltigen Aufschwung beitragen können: Anreize zur Arbeitsaufnahme fördern, Forschung und Entwicklung unterstützen, Bürokratie umfassend abbauen, Steuern nachhaltig senken. Nur mit einer umfassenden Agenda für ein neues Wirtschaftswachstum werden wir wieder stark. Grüne und SPD, die immer neue Wohltaten versprechen, vergessen leider wieder und wieder, dass wir alles erst erwirtschaften müssen, bevor wir es ausgeben
Ampel peitscht Gesetz ohne Möglichkeit zur Verbesserung durchs Plenum – Affront gegen das Bundesverfassungsgericht
Ohne die Möglichkeit für die Opposition, auch nur ein Komma zu verändern, peitscht die Ampel-Koalition das Heizungsgesetz durch den Bundestag. Anträge der CDU/CSU-Fraktion zur Expertenanhörung und zur Beratung in den Fachausschüssen lehnte sie rundweg ab. Damit ist die Verabschiedung des Gesetzes nicht nur verfassungsrechtlich fraglich. Die Koalition erweist auch dem Klimaschutz einen Bärendienst.
Ursprünglich wollte die Regierung das Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschieden. Weil die Parlamentarier aber nicht ausreichend Zeit bekommen hatten, es auch nur zu lesen, stoppte das Bundesverfassungsgericht auf Ersuchen des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann das Verfahren. Nun wurde das sogenannte Gebäudeenergiegesetz gleich in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause für die abschließende Lesung gleich wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Ampel hat die abschließende Beratung zum Gebäudeenergiegesetz unverändert und ohne weitere Beratungen, trotz Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -, auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Das ist der unrühmliche Schlusspunkt in diesem Chaosverfahren. Wir haben gegen den Gesetzentwurf der Ampel gestimmt.
Die Ampel hat alle Einwände von Experten ignoriert. Wir als Union wollen auch bis 2045 die Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür ist selbstverständlich auch klimafreundliches Heizen im Rahmen einer versorgungssicheren, nachhaltigen und sozialen Wärmewende erforderlich. Aber das Chaos der Ampel schadet der Akzeptanz für den Klimaschutz. Die Wärmewende muss für die Menschen und Unternehmen leistbar sein. Eine Regelung mit der Brechstange gegen die Bevölkerung wird nicht funktionieren. Es braucht echte Technologieoffenheit, die Potentiale aller klimafreundlicher Heizlösungen sollten genutzt werden und Städte und Gemeinden für eine kommunale Wärmeplanung eingebunden werden. Gleichzeitig gibt es keine verlässliche Förderung. Entsprechende Programme wurden im letzten Jahr durch die Ampel mehrfach gestoppt, geändert und gekürzt. Erforderlich wäre aber Planungssicherheit für Mieter, Eigentümer und Unternehmen.
Es wäre richtig gewesen, die Umstellung der privaten Haushalte auf klimaschonende Heizungen so zu belassen, wie dies von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossen worden war: Mit einer angemessenen Förderung der privaten Haushalte und festem Vertrauen in die Wirkungsmechanismen der Bepreisung von CO2–Emissionen. Mit einer CO2-Bepreisung werden die Kosten für Öl und Gas sukzessive teurer, und der Einbau alternativer, CO2–freier Heizungen wird für die privaten Haushalte wirtschaftlich immer attraktiver. Der Staat würde den Eigentümern damit auch die Freiheit einräumen, für welche Technologie sie sich entscheiden, und Raum lassen für neueste technologische Entwicklungen.
Haushalt 2024
In dieser Woche haben wir in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 und Finanzplan des Bundes bis 2027 debattiert.
Die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts 2024 summieren sich jeweils auf 445,7 Mrd. Euro, wobei eine Nettokreditaufnahme von knapp 16,6 Mrd. Euro vorgesehen ist. Damit wird die zulässige Schuldenobergrenze vollständig ausgeschöpft. Haushaltsentlastend wirken 2024 Einnahmeverschiebungen aus Konjunkturpaket der EU für die EU-Mitgliedstaaten und zusätzliche Mittel aus dem Programm REPowerEU. Die Entnahme aus der Rücklage sinkt auf 1,4 Mrd. Euro statt der ursprünglich geplanten 7,7 Mrd. Euro. Der Rest in Höhe von 6,4 Mrd. Euro wird nun für 2025 eingeplant.
Größter Ausgabenblock 2024 ist und bleibt der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung mit 117,2 Mrd. Euro. Die Investitionen belaufen sich 2024 auf 54,2 Mrd. Euro. Zum Vergleich dieser Größenordnung: Die Zinsausgaben 2024 werden mit 36,8 Mrd. Euro ausgewiesen. Einzelpläne und Sondervermögen
Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2024 sind darin Ausgaben in Höhe von 171,67 Milliarden Euro eingeplant, das sind 5,44 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Der zweitgrößte Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung soll mit 51,8 Milliarden Euro um rund 1,68 Milliarden Euro wachsen. Die größten Einsparungen sind im Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehen: Statt 24,48 Milliarden Euro wie in diesem Jahr sind nur noch Ausgaben von 16,22 Milliarden Euro eingeplant, ein Rückgang um 33,7 Prozent.
Die Resorts im Einzelnen:
Arbeit und Soziales
Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 126,87 Milliarden Euro vor. Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 117,24 Milliarden Euro.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 43,27 Milliarden Euro eingestellt. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 10,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 9,7 Milliarden Euro sinken. Die Kosten für das Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II, sind im Entwurf mit 24,3 Milliarden Euro festgelegt. Für die Eingliederung in Arbeit sieht der Entwurf 4,2 Milliarden Euro vor.
Mit 503,7 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Das ist weniger als noch im Vorjahr. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 235,04 Millionen Euro fördern.
Inneres
Der Großteil der Ausgaben des Bundesministeriums des Inneren fällt 2024 dem Regierungsentwurf zufolge bei der Bundespolizei an, die dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet ist. Dafür sollen im nächsten Jahr 4,28 Milliarden Euro ausgegeben werden können im Vergleich zu 4,14 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für das Bundeskriminalamt sind Ausgaben in Höhe von 871,45 Millionen Euro vorgesehen, etwa 4,25 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz sind Ausgabe in Höhe von 468,88 Millionen Euro geplant, 586.000 Euro weniger als in diesem Jahr. Für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sind mit Ausgaben in Höhe von 386,57 Millionen Euro veranschlagt. Dies sind fast 40 Million Euro weniger Ausgaben als in diesem Jahr.
Im Programmbereich „IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung“ sind im kommenden Jahr mit 1,09 Milliarden Euro deutliche Ausgabenkürzungen vorgesehen. In diesem Jahr liegt der Ansatz bei 1,53 Milliarden Euro.
Die Integration und Migration Mittel in Höhe von 1,21 Milliarden Euro vorgesehen nach 1,15 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Das Gros mit gut 800 Millionen davon entfällt auf die Durchführung von Integrationskursen.
Familie
Größter Einzelposten in diesem Ministerium ist das Elterngeld, das mit 7,99 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Durch die Senkung der Einkommensgrenze werden aber weniger Familien Anspruch auf Elterngeld haben. Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,53 Milliarden Euro davon 2,15 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien und 210 Millionen Euro auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,2 Milliarden Euro eingeplant nach 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr.
Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 527,92 Millionen Euro bereitstehen. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe werden auch um 40 Millionen zurückgefahren und summieren sich auf 194,55 Millionen Euro.
Verkehr
Auf die Bundesfernstraßen entfallen Ausgaben von 12,8 Milliarden Euro, für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb. Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 6,03 Milliarden Euro.
Mehr Geld sind ist für Bundesschienenwege mit 12,08 Milliarden Euro vorgesehen. Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen in Höhe von 2,29 Milliarden Euro nach zwei Milliarden Euro in diesem Jahr.
Für den Ausbau der digitalen Infrastruktur sind 905,7 Millionen Euro vorgesehen, in diesem Jahr sind es 1,21 Milliarden Euro. Gekürzt werden soll bei den Ausgaben für Luft- und Raumfahrt, und zwar von 626,76 Millionen Euro in diesem Jahr auf 516,46 Millionen Euro.
Verteidigung
Alle Ausgaben im Bereich Verteidigung sind im kommenden Jahr geringer, da viele Neuerwerbe im Etat des Verteidigungsministeriums über das Sondervermögen finanziert werden. Die Ausgaben für militärische Beschaffungen schlagen mit 2,72 Milliarden Euro zu Buche (2023: 7,76 Milliarden Euro). Für 467,23 Millionen Euro kann Munition beschafft werden (2023: 1,13 Milliarden Euro). Für Schiffe und sonstiges Marinegerät sind 190,66 Millionen Euro eingeplant (2023: 653,58 Millionen Euro), für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 296,63 Millionen Euro (2023: 600,53 Millionen Euro), für die Beschaffung von Kampffahrzeugen 142,26 Millionen Euro (2023: 600,09 Millionen Euro).
Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten sind zudem Ausgaben von 7,73 Milliarden Euro eingeplant.
Wirtschaft
Knapp die Hälfte der geplanten Ausgaben entfällt auf den Bereich „Innovation, Technologie und neue Mobilität“, für den 4,55 Milliarden Euro eingeplant sind. Für die Förderung von Luft- und Raumfahrt sind 2,38 Milliarden Euro in den Etat eingestellt.
Für „Energie und Nachhaltigkeit“ sind im Etatentwurf 3,28 Milliarden Euro vorgesehen. Für den Klimaschutz sieht der Etatentwurf 758,59 Millionen Euro vor. Die Mittelstandsförderung wird mit 1,15 Milliarden Euro eingeplant.
Die Digitalisierung soll mit insgesamt 623,4 Millionen gefördert werden. Über 800 Million Euro weniger als 2023.
Bauen
Größter Einzeletat im Bauministerium ist der soziale Wohnungsbau mit 1,58 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Wohngeld rangieren mit 2,42 Milliarden Euro vor dem Baukindergeld mit 749,47 Millionen Euro. Der Bund hat bis zum Ende der letzten Legislaturperiode den Bau beziehungsweise den Ersterwerb von Wohnungseigentum von Familien mit Kindern gefördert. Das Programm ist beendet; die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung.
Bildung und Forschung
Im Einzelplan des Forschungsministeriums sind Ausgaben von 20,3 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 21,46 Milliarden Euro in diesem Jahr. Größter Posten im Bereich der Bildung sind die Ausgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dafür sind 1,99 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind gegenüber diesem Jahr 700 Millionen Euro weniger. Für die berufliche Aufstiegsfortbildung soll es 852,18 Millionen Euro geben.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems soll mit 7,98 Milliarden Euro verbessert werden. Darin enthalten sind 2,05 Milliarden Euro für die Stärkung von Studium und Lehre. Für die Exzellenzstrategie zur Förderung der Spitzenforschung an Universitäten sollen nach wie vor 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Landwirtschaft
Insgesamt entfallen auf den Einzelplan des Bundeslandwirtschaftsministers 6,83 Milliarden Euro. Im Jahre 2023 waren es noch 7,25 Milliarden Euro. Besonders fallen die Kürzungen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) auf. Die GAK-Mittel gelten als ein wichtiges Förderinstrument für den ländlichen Raum, sollen aber um 293 Millionen Euro auf 840 Millionen Euro gekürzt werden.
Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027
In erster Lesung haben wir auch über den Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 debattiert. In diesem Jahr sind Ausgaben in Höhe von 476,3 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 45,6 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2024 plant mit Ausgaben von rund 445,7 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von rund 16,6 Milliarden Euro.
Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2025 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 451,8 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 16 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 460,3 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 15,4 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 394,6 Milliarden Euro 2025 auf 421,3 Milliarden Euro 2027 steigen. Für Investitionen sind 2025 60,2, 2026 59,1 und 2027 57,2 Milliarden Euro eingeplant.