Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik: Kommunen in der Migrationspolitik unterstützen, Forderungen aus dem Kommunalgipfel umsetzen.
Am 30. März 2023 haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion Entscheidungsträger der kommunalen Ebene nach Berlin eingeladen. Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte aus ganz Deutschland kamen parteiübergreifend beim Kommunalgipfel zusammen, um über die aktuelle Flüchtlings- und Migrationslage zu diskutieren.
Aus den Beiträgen der Kommunalpolitiker wurden zwei Punkte deutlich: Erstens ist die Bereitschaft, geflohenen Menschen in Not beizustehen, überall in unserem Land nach wie vor groß. Zweitens ist aber festzustellen, dass die faktischen Ressourcen für die Aufnahme weiterer Asylbewerber an ihre Grenzen stoßen. Es fehlt an mehr als nur an Geld: Es mangelt an Wohnraum, Kinderbetreuung und Kapazitäten in Behörden und Schulen. Auf wirksame Hilfe der Bundesregierung konnten die Kommunen bisher nicht zählen: Die beiden „Flüchtlingsgipfel“ bei der Bundesinnenministerin blieben ohne Ergebnis.
Gemeinsam mit den Kommunen stehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Ziel von Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Wir teilen die Sorge der Kommunalpolitiker um die Akzeptanz des Asylsystems. Deshalb haben wir im Nachgang zum Kommunalgipfel einen Leitantrag für diese Sitzungswoche mit den Kommunen erarbeitet und abgestimmt. In diesem Antrag, über den in erster Lesung in dieser Woche im Bundestag debatiert wurde, fordern wir: Die Migrationspolitik muss endlich Chefsache innerhalb der Bundesregierung werden. Die Bundesregierung hat es in der Hand, die Zahl der Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, spürbar zu reduzieren und zu steuern. Auch muss der Bund den Kommunen bei den entstehenden Kosten zur Seite stehen. Nur so können wir die Kommunen entlasten und die Akzeptanz für die humanitäre Verantwortung Deutschlands für tatsächlich Schutzbedürftige erhalten.
Unsere Anträge zu den Zukunftsthemen Wirtschaft, Energie, Klimaschutz.
In dieser Sitzungswoche war ein Schwerpunkt das Zukunftsthema Wirtschaft, Energie und Klimaschutz. Bereits in der vorletzten Sitzungswoche haben wir einen Antrag zum Thema Bürokratieabbau eingebracht. Diese Woche debattierte der Deutsche Bundestag unsere Initiativen zu nachhaltiger Heizenergie, Wachstumsimpulsen und internationalem Steuerwettbewerb. In der nächsten Sitzungswoche wollen wir uns mit dem Wasserstoffhochlauf befassen.
Der Weg hin zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 wird mit marktwirtschaftlichen Instrumenten und Technologie, aber nicht mit Verboten und Gängelung gelingen. Das unterscheidet uns von der amtierenden Bundesregierung. Deutschland braucht mehr Ingenieure und weniger Ideologen. Deutschlands Wirtschaft braucht wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Dazu gehört eine versorgungssichere und bezahlbare Energieversorgung, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt. Träumereien von „De-Growth“ als vermeintliche Antwort auf den Klimawandel erteilen wir eine klare Absage.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen.
Die Wolfspopulation in Deutschland wächst. Die daraus resultierenden zunehmenden Schäden durch Angriffe auf Weide- und Haustiere rücken weiter in den Vordergrund. Mit unserem Antrag, der diese Woche abschließend in 2./3. Lesung beraten wurde, greifen wir die berechtigten und zunehmenden Sorgen der Weidetierhalter sowie der Bevölkerung in den ländlichen Regionen auf. Im Jahr 2020 wurden rund 4.000 Weidetiere – überwiegend Schafe, aber auch Rinder und Pferde – von Wölfen getötet. Die bisherigen Präventionsmaßnahmen haben nicht die gewünschten Erfolge gebracht. Deswegen brauchen wir jetzt ein aktives Wolfsbestandsmanagement. Konkret wird die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, den Erhaltungszustand des Wolfes unverzüglich zu definieren und eine rechtssichere Entnahme zu ermöglichen. Nur durch die längst überfällige Bestätigung eines guten Erhaltungszustands der Wolfspopulation in Deutschland sowie durch ein nachhaltiges Bestandsmanagement können die berechtigten Interessen der Bevölkerung, der Weidetierhalter und des Artenschutzes unter einen Hut gebracht werden. Leider wurde unser Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt.
Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen.
Was als friedliche Demonstration für das wichtige Anliegen des Klimaschutzes begann, hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten in Teilen zu einem radikalen und aggressiven Protest gewandelt. Dieser Protest nutzt in Form von Straßenblockaden kriminelle Mittel und gefährdet dabei auch Leib und Leben von Menschen. Rettungskräfte werden bei der Bergung von Verletzten behindert. Bei diesem Protest handelt es sich nicht um politischen Aktivismus, sondern um Straftaten. Wir müssen dieser Radikalisierung entschieden Einhalt gebieten. Mit unserem Antrag der in 2. und 3. Lesung im Bundestag debattiert wurde, haben wir von der Bundesregierung deshalb gefordert: Es bedarf einer klaren Antwort des Rechtsstaats, denn Straftaten sind keine Form demokratischer Meinungsäußerung. Der Rechtsstaat muss hart und entschlossen reagieren. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und auch unserer Kulturgüter brauchen wir schärfere Strafen für Straßenblockierer und Museumsrandalierer. Einzig die CDU/CSU-Fraktion hat diesem Antrag im Bundestag zugestimmt.
Neuausrichtung der deutschen Politik im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika – Strategischer Ansatz auf Augenhöhe.
In abschließender Lesung haben wir im Plenum unseren Antrag debattiert. In unserem Antrag stellen wir fest, dass die Politik der Bundesregierung in der Region nicht dazu führt, Partnerschaft und Vertrauen aufzubauen. Genau dies wäre aber notwendige Voraussetzung für die von der Bundesregierung angestrebte wertegeleitete Außenpolitik. Der Antrag zeigt an vielen Beispielen, wo durch falsche Abwägungen Potenzial verlorenging. Wir stellen die einzigartigen Chancen und Herausforderungen der Region heraus und legen dar, wie die Bundesregierung mehr Vertrauen und mehr Einfluss in der Region gewinnen kann. Auch gegen diesen Antrag hat die Ampelkoalition gestimmt.
Den Bus als Schlüssel für eine alltagstaugliche und klimafreundliche Mobilität stärken.
Tagtäglich sorgen unzählige kleine und große Busunternehmen dafür, dass der Öffentliche Personenverkehr in Deutschland verlässlich, flexibel, pünktlich und umweltschonend funktioniert. Er ist das Zugpferd im ÖPNV: Zwei Drittel aller Fahrten im ÖPNV werden mit dem Bus gemacht. Außerdem ist der Bus individuell einsatzfähig und hat unter allen motorisierten Verkehrsmitteln die beste Klimabilanz – auch in der Touristik und im Fernlinienverkehr. Ein schneller Ausbau des ÖPNV-Angebots in der Breite, das gleichzeitig klimafreundlich ist, gelingt nur mit dem Bus. In erster Lesung wurde diese Woche unser Antrag beraten. In diesem gehen wir auf die großen Herausforderungen ein, denen sich die gesamte Branche gegenübersieht. Die Umrüstung auf klimaneutrale Antriebe, der anhaltende Fahrpersonalmangel, der Wunsch nach dichteren Fahrplänen bei gleichzeitig günstigeren Tarifen und der Anstieg der Kraftstoffpreise üben Druck auf die überwiegend mittelständisch geprägte Busbranche und kommunale Verkehrsunternehmen aus. Wir fordern: Der Bus benötigt eine langfristige Finanzierung und kluge politische Rahmenbedingungen.
Unterstützung für den Wintersport – Jetzt handeln.
Insbesondere durch die Energiepreissituation sieht sich der Wintersport erheblichen Belastungen gegenüber. Wir haben die Bundesregierung gefragt, was sie dagegen zu tun gedenkt. Die Antwort war enttäuschend und zeigte weitgehende Ideenlosigkeit bei der Bundesregierung auf. Deshalb machen wir mit unserem Antrag, der von uns in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wurde, konkrete Vorschläge, wie dem Wintersport in der aktuellen Situation geholfen werden kann. Wir befassen uns mit allen relevanten Aspekten des Wintersports, so dass unterschiedliche Themen wie die Herausforderungen durch den Klimaschutz wie auch die Förderung von Spitzenathleten behandelt werden.
Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten.
Durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Situation der Energieversorgung deutlich verschärft. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich in diesem Winter um die Wärmeversorgung ihrer Haushalte. Entlastungen gegen die steigenden Preise kommen erst mit erheblicher Verzögerung an. Die energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung vergrößern die Verunsicherung zusätzlich. Zugleich reicht die Aufgabe über diesen und den nächsten Winter hinaus: Mit dem Klimaschutzgesetz wurde festgelegt, in Deutschland bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Bundesregierung setzt bei der Wärmewende einseitig auf Verbote und zu wenig auf Technologie. Daher haben wir als CDU/CSU in diesem Antrag 20 Vorschläge für eine technologieoffene, nachhaltige und soziale Wärmewende entworfen. Dazu gehören u. a. der Ausbau der Netze und Speicher, steuerliche Verbesserungen für Sanierungen, einen breiten technologischen Ansatz sowie Sicherstellung der sozialen Verträglichkeit. Unser Antrag wurde abschließend im Bundestag beraten. Leider wurden unsere konkreten Vorschläge von den Regierungsparteien abgelehnt.
Stillstand überwinden – Nachhaltiges Wachstum für mehr Wohlstand und Arbeitsplätze stärken.
Mit unserem Antrag, der in erster Lesung beraten wurde, fordern wir: Es braucht ein wirtschaftspolitisches Gesamtkonzept, um aktuellen Herausforderungen – hohe Energiepreise, zu viel Bürokratie, zu langsamen Planungs- und Genehmigungsverfahren, hohe Steuern und Sozialabgaben sowie den erheblichen Mangel an Fach- und Arbeitskräften – zu meistern und Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen. Der starke Fokus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Klima- und Energiefragen greift hier zu kurz. Auch der Inflationsdruck ließe sich reduzieren, wenn die Regierung ihren bislang eingeschlagenen Kurs wenig zielgenauer finanzieller Entlastungen aufgäbe und die Unternehmen und Bürger mit besseren Rahmenbedingungen wirkungsvoll entlastet. Die deutsche Wirtschaft befindet sich am Scheideweg. Jetzt droht eine „Stagflation“. Erst die Krisenjahre, dann eine langanhaltende Wachstumsschwäche bei hoher Inflation, das könnte dem Wirtschaftsstandort Deutschland schwer zusetzen. Wichtig ist jetzt, das Arbeitskräfteangebot und die Produktivität zu stärken. Es muss wieder um Bildung, Investitionen und Innovationen gehen – für mehr Wachstum, Wohlstand und möglichst viele gut bezahlte Arbeitsplätze.
- Sonstige Tagesordnungspunkte
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI.
In abschließender 2. und 3. Lesung haben wir über den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI debattiert und abgestimmt. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt.
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten militärischen Partnerschaftsmission zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der nigrischen Streitkräfte in Niger (EUMPM Niger).
Wir haben uns ebenfalls abschließenden Beratungen mit einem neuen Mandat für die Bundeswehr befasst: Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten militärische Partnerschaftsmission zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der nigrischen Streitkräfte in Niger (EUMPM Niger) wird zum Kapazitätsaufbau der nigrischen Streitkräfte beitragen. Es können insgesamt bis zu 60 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Gesetz zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Seit 2020 hat Deutschland eine der liberalsten Regelungen für die Einwanderung von Fachkräften weltweit. Unter der unionsgeführten Bundesregierung haben wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit klaren Rahmenbedingungen beschlossen: Es sollen diejenigen zu uns kommen, die wir brauchen. Diese Einwanderer sollen eine langfristige Chance auf unserem Arbeitsmarkt haben und gut integriert werden können. Fakt ist jedoch auch: Es kommen noch zu wenige Fachkräfte nach Deutschland – denn sie warten derzeit oft Monate auf ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung und gehen im Zweifel in ein anderes Land. Wenn die Zuwanderung von Fachkräften an bürokratischen Hürden scheitert, müssen diese Hürden und nicht die Qualifikationsanforderungen gesenkt werden.
Erstmals wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung diese Woche beraten. Wir als Unionsfraktion haben deshalb eine neue Bundesagentur für Einwanderung vorgeschlagen, die die Aufgaben von Visastellen und Ausländerbehörden bündelt, von Anfang an komplett digital arbeitet und die Verfahren massiv beschleunigt.
Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie.
In erster Lesung haben wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG – das sogenannte Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz beraten. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, zwei Arten von Verbandsklagen vorzusehen. Verbände müssen das Recht haben, im eigenen Namen Unterlassungsklagen, durch die Zuwiderhandlungen gegen Verbraucherrecht beendet werden können. Darüber hinaus wird die Abhilfeklage geregelt. Mit dieser können Verbraucherrechte durchgesetzt werden. Abhilfeklagen gibt es im deutschen Recht bislang nicht. Diese Regelungen sollen in einem eigenen Stammgesetz – dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – gebündelt werden, in das auch die bestehenden Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Musterfeststellungsklage integriert werden. Darüber hinaus werden die schon bestehenden Regelungen über Unterlassungsklagen durch Verbände an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab: Er geht weit über eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinaus. Insbesondere wird der Bereich der klageberechtigten Verbände weit über den der bisherigen Musterfeststellungsklage ausgeweitet. So wird einer Klageindustrie Vorschub geleistet.
Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.
In erster Lesung haben wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschäftigt. Der Entwurf betrifft insbesondere den Kinderreisepass. Dieses Dokument verfügt nicht über einen biometrischen Chip und kann deshalb vor Ort in den Bürgerämtern erstellt werden. Der Kinderreisepass wird zudem durch Einkleber aktualisiert, wenn Kinder älter werden und sich ihr Erscheinungsbild ändert. Die Gültigkeit dieses Dokuments wurde bereits kürzlich von fünf Jahren auf ein Jahr reduziert. Mit dem Entwurf wird der Kinderreisepass nun abgeschafft. Auch für kleine Kinder muss damit ein biometrischer Reisepass beantragt werden. Dies ist mit höheren Kosten für Familien und einem zeitlichen Vorlauf von mehreren Wochen verbunden. Zudem entfällt die einfache Möglichkeit der Aktualisierung durch Einkleber. Wir lehnen den Entwurf ab. Durch den Entwurf entsteht unnötiger Aufwand und Kosten für Familien, der Sicherheitsgewinn hingegen ist minimal.
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.
Wir haben zudem über den Vorschlag der Bundesregierung für ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz debattiert. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Ökosystemen, die als CO2-Senken fungieren und gleichzeitig eine hohe Biodiversität aufweisen, gefördert werden. Ein Bestandteil ist die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren. Für die Umsetzung des Aktionsprogramms sollen in den Jahren 2022 bis 2026 insgesamt vier Mrd. Euro bereitgestellt werden. Wir finden: Die Möglichkeit natürlicher CO2-Senken zu nutzen ist richtig, das Potenzial allerdings begrenzt und der langfristige Erfolg der CO2-Speicherung offen.