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Rückblick der Woche

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    Rückblick der Woche

    Allgemein | 8. Juli, 2022 | 0

    Chaos an den Flughäfen beseitigen und Sofortprogramm zur Arbeits- und Fachkräftegewinnung auflegen.
    Deutschland steckt im Reisechaos. Die Schlangen an den Flughäfen sind kilometerlang. Urlauber verpassen ihre Flüge. Fluggesellschaften streichen tausende Verbindungen, teilweise erst kurz vor dem Start. Reisende verzweifeln an kurzfristigen Umbuchungen, Flugstreichungen, verlorenem Gepäck und massiven Verspätungen. In den deutschen Urlaubsregionen, in Hotels und in der Gastronomie fehlen tausende Arbeits- und Fachkräfte. Manche Restaurants und Cafés an der Küste oder in den Bergen müssen an mehreren Tagen der Woche schließen, weil sie schlicht kein Personal mehr finden. Kurzfristige Besserung ist nicht in Sicht. Nach mehr als zwei Jahren des coronabedingten Verzichts freuen sich die Menschen auf einen unbeschwerten Urlaubssommer. Dieser Traum zerplatzt nun zwischen Koffern, Warteschlangen und in allgemein schlechter Vorausplanung.

    Einer der Hauptgründe für diese Entwicklungen: Der Fach- und Arbeitskräftemangel steigt in zahlreichen Bereichen. Stand heute sind 1,74 Millionen offene Stellen gemeldet. Besonders betroffen sind bislang Berufe in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Soziales und Bildung, Handwerk, IT sowie Metall- und Elektroindustrie.

    Die Bürgerinnen und Bürger merken: An allen Ecken und Enden fehlt es an Arbeits- und Fachkräften, die anpacken. So wird unser Land behäbig und verliert an Lebensqualität. Nachteilige Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Erneuerung der deutschen Wirtschaft sind zu befürchten. Jetzt muss die Bundesregierung endlich gegensteuern und ein Sofortprogramm für mehr Arbeits- und Fachkräfte starten.

     

    Bundeshaushalt und „Konzertierte Aktion“ – So bekommt Scholz die Inflation nicht in den Griff.
     Die Inflation bewegt sich trotz der Ampel-Entlastungspakete weiterhin auf Rekordniveau.
    Der im Kabinett beschlossene Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 macht die Finanzzwänge des Bundes deutlich: Zwar will Minister Lindner die Schuldenbremse ab 2023 wieder einhalten. Die Kreditobergrenze wird mit einer Nettokreditaufnahme von 17,2 Mrd. Euro gleichwohl vollständig ausgeschöpft, zudem werden Rücklagen angegriffen. Gleichzeitig bereitet die Ampel schon den nächsten Schritt vor und betont, wie unsicher die zugrundeliegenden Prognosen seien. Manche Vertreter der Koalition stellen die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2023 gar offen in Frage.

    Die herausfordernde Lage bedarf einer echten Kraftanstrengung. Wir brauchen Lösungen statt ergebnisloser Gesprächsrunden. Klarheit, Ernsthaftigkeit und Zielgenauigkeit ist das Gebot der Stunde. Dem wird weder der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 noch die erste Gesprächsrunde der „Konzertierten Aktion“ gerecht. Der angekündigte große Wurf gegen die Inflation wird zum Rohrkrepierer. Die Bundesregierung muss endlich einen umfassenden und über den Tag hinausgehenden Plan vorlegen, wie sie der aktuellen Situation Herr werden will. Auch muss sie erklären, auf welche Vereinbarungen aus ihrem – von der Realität überholten – Koalitionsvertag sie verzichten will. Dem Wort der „Zeitenwende“ müssen auch im Bundeshaushalt Taten folgen.

     

    Die Woche im Parlament

    I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

    Antrag: Aus den Krisen lernen – Für einen starken Bevölkerungsschutz und Vereinbarte Debatte zur Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021.
    Ein Jahr nach der Starkregenflut am 14./15. Juli 2021 im südlichen Nordrhein-Westfalen und im Ahrtal haben wir einen Antrag mit Verbesserungsvorschlägen für den Bevölkerungsschutz in Deutschland vorgelegt. Flut, Corona und der Krieg gegen die Ukraine haben gezeigt: Im deutschen Bevölkerungsschutz gibt es erheblichen Modernisierungsbedarf. Wir legen 10 Forderungen vor, um den föderalen Bevölkerungsschutz – bestehend aus Zivilschutz (Bund) und Katastrophenschutz (Länder) – zu stärken. Hervorzuheben ist die Idee der „zivilen Reserve“, die bereits in unserem Positionspapier „Neustaat“ vom 8. Juni 2021 (Punkt 39) enthalten war. Es geht uns um eine freiwillige „Grundausbildung im Bevölkerungsschutz“ sowie um die bessere Koordinierung von Spontanhelfern in Krisenlagen. So können wir die personelle Durchhaltefähigkeit der Hilfsorganisationen, die Nachwuchsgewinnung und die Resilienz in der Bevölkerung insgesamt erhöhen.

     

    Gesetz zu den Protokollen zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Finnland und des Königreichs Schweden.
    Wir haben uns mit dem besonders eiligen Gesetz zur Aufnahme Finnlands und Schwedens in die NATO befasst. Der Beitritt beider Staaten liegt in unser aller Interesse, wir bringen den erforderlichen Gesetzentwurf daher gemeinsam mit den Ampelfraktionen ein. Grundsätzlich gilt: Für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur NATO wird ein Protokoll zum Nordatlantikvertrag geschlossen. Das Protokoll ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser Vertrag ist sodann in allen Mitgliedstaaten zu ratifizieren. Hierfür ist in Deutschland ein Ratifizierungsgesetz erforderlich. Der Deutsche Bundestag hat die Ratifizierung in dieser Woche vorgenommen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag muss nun noch der Bundesrat und der Bundespräsident dem Vertrag förmlich zustimmen, womit das innerstaatliche Ratifizierungsverfahren dann abgeschlossen ist.

     

    Einsetzung der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“.
    Mit der Enquete-Kommission soll der Afghanistan-Einsatz seit 2001 in seiner Gesamtheit aufgearbeitet werden. Insbesondere geht es darum, Entscheidungen zu analysieren und daraus Lehren für das künftige Engagements Deutschlands in der internationalen Sicherheit abzuleiten. Wir werden die Kommission mit einer positiven, konstruktiven Haltung begleiten. Die anderen Fraktionen des Bundestages werden sich ebenfalls daran messen lassen müssen. Bundeswehr, Diplomaten und Entwicklungshelfer im Einsatz in Afghanistan haben eine fundierte Aufarbeitung verdient. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage ein weiteres internationales Engagement Deutschlands – in allen denkbaren Formen der vernetzten Sicherheitspolitik – notwendig sein wird. Parallel dazu beschließen wir die Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode. Der Untersuchungsausschuss wird sich ausschließlich mit der Vorbereitung und Durchführung des Evakuierungseinsatzes am Flughafen Kabul in Afghanistan im Sommer 2022 beschäftigen.

     

    Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors – Technologieoffenheit gewährleisten.
    Die vergangene Woche war geprägt vom Koalitionsstreit um den EU-Beschluss zum Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035. Auch nach der Entscheidung in Brüssel gibt weiterhin mehr offene Fragen als Antworten. So gibt es nach wie vor keine belastbaren Prognosen, welche Mengen dieser Kraftstoffe im Jahr 2035 zu welchem Preis zur Verfügung stehen werden. Ferner ist derzeit noch nicht recht nachvollziehbar, wie die Europäische Kommission ihren „Prüfauftrag“ umsetzen wird, der lediglich in den Erwägungsgründen des Rechtsaktes zum Verbrennerverbot fixiert ist. Der Antrag greift dies auf und konkretisiert in zehn Forderungen unser Anliegen: Technologieoffenheit und Förderung der Umstellung von fossilen Kraftstoffen hin zu nachhaltigen Kraftstoffen.

    Konsequente Antworten auf den Antisemitismusskandal bei der documenta geben.
    Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, den Antisemitismusskandal bei der documenta transparent aufzuklären und endlich Konsequenzen zu ziehen. Dazu zählen insbesondere: Eine öffentliche Entschuldigung, vertrauensbildende Gespräche mit Vertretern der jüdischen Gemeinde in Deutschland sowie die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission, die Fehlplanungen sowie Fehlentscheidungen aufzeigt und Verantwortlichkeiten benennt. Wir werfen der Bundesregierung vor, dass sie durch Nachlässigkeit sehenden Auges zugelassen hat, dass aus einer der weltweit bedeutendsten Kunstausstellungen eine Bühne für antisemitische Hetze wurde. Massive Warnungen und Einwände im Vorfeld blieben folgenlos. Es steht der Vorwurf im Raum, dass von Seiten der (politisch) Verantwortlichen – auch aus einer offenen Sympathie mit der BDS-Bewegung heraus – nur halbherzig auf Warnungen reagiert wurde.

    Rechte der Frauen weltweit stärken.
    Mit unserem im Bundestag diskutierten Antrag greifen wir die Ankündigung von Entwicklungsministerin Schulze auf, eine „feministische Entwicklungspolitik“ betreiben zu wollen. Bereits unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung und Bundesminister Gerd Müller war die Gleichstellung der Frauen ein Kernanliegen der Entwicklungszusammenarbeit. Das Entwicklungsministerium muss deshalb aufzeigen, wie es „feministische Entwicklungspolitik“ materiell unterlegen will. Außerdem fordern wir einen regelmäßigen Bericht zu den entsprechenden entwicklungspolitischen Anstrengungen. Angesichts des für das BMZ abknickenden Finanzplans steht allerdings in Frage, wie die angekündigte neue Schwerpunktsetzung auch finanziell ausgestattet werden soll.

    Caravaning-Tourismus fördern.
    Reisen mit Wohnmobilen oder Wohnwagen – der sogenannte Caravaning-Tourismus – sind seit Jahren ein beständiger Wachstumsmarkt. Deutsche Caravaning-Reisende entscheiden sich zunehmend für einen Urlaub im eigenen Land. Durch den Caravaning-Tourismus werden in Deutschland ein jährlicher touristischer Umsatz von 14,1 Milliarden Euro erwirtschaftet und über 180.000 Arbeitsplätze gesichert. Deutschland ist auch ein wichtiger Caravaning-Produktionsstandort mit 25.000 hochwertigen Arbeitsplätzen in Entwicklung und Produktion sowie 11.000 weiteren Arbeitsplätzen im Handel mit einem Jahresumsatz von ebenfalls ca. 14 Milliarden Euro. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Caravaning-Industrie eine Strategie zum nachhaltigen Ausbau der Stellplatzinfrastruktur in Deutschland entwickeln. So können wir die regionalwirtschaftlichen Effekte der Caravaning- und Campingwirtschaft in Deutschland stärker fördern. Wir fordern außerdem weniger bürokratische Hürden bei der Genehmigung von Reisemobil-Stellplätzen. Außerdem sollen mit verkehrsrechtlichen Regelungen Ungleichbehandlungen des Caravaning-Tourismus innerhalb der Straßenverkehrsordnung abgebaut werden.

    Deutschland als Innovations-, Biotechnologie und Pharmastandort stärken, EU-Mittel sichern, IPCEI Health beitreten.
    Deutschland muss auch in Zukunft ein bedeutender Biotech- und Pharmastandort bleiben. Die Forschungspolitik der CDU/CSU-geführten Bundesregierung hat von 2005 bis 2021 mit dazu beigetragen, dass die deutsche Biotechforschung zur Weltspitze gehört. Allerdings besteht mancherorts noch eine Transferlücke: Gründungsvorhaben werden nicht ausreichend skaliert, so dass trotz wissenschaftlicher Spitzenleistungen oftmals keine Wertschöpfung am Standort Deutschland stattfindet. Die Forschungspolitik muss auf diese Lücke ihr Hauptaugenmerk legen: Das Marktrisiko ist hier oft noch zu hoch, als dass Investoren die Lücke füllen könnten.

    Fluggastrechte weiterentwickeln.
    Mit unserem Antrag sprechen wir ein wichtiges Problem an: Die Luftfahrtkrisen der vergangenen Jahre – insbesondere die Pleite von Airberlin und die branchenweiten Probleme infolge der Corona-Krise – haben gezeigt: Fluggäste sind oft schutzlos, wenn es zu Flugunregelmäßigkeiten kommt. Mit unserem in erster Lesung eingebrachten Antrag zeigen wir bestehende Defizite auf und machen Vorschläge, wie die Bundesregierung für Abhilfe sorgen kann. Insbesondere soll die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit von Erstattungsansprüchen gestärkt sowie die Insolvenzabsicherung der im Voraus bezahlten Ticketpreise verbessert werden. Darüber hinaus wollen wir die Zusammenarbeit mit den Schlichtungsstellen ausbauen, damit Passagiere schneller zu Ihren Rechten kommen.

     

    II. Sonstige Tagesordnungspunkte

    Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, sowie Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung.
    In abschließender zweiter und dritter Lesung haben wir das „Osterpaket“ der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien beraten. Mit diesem Paket will die Ampel die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien bereiten. Bereits im Jahr 2030 sollen mindesten 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Im Jahr 2035 soll die Stromversorgung nach dem Gesetzentwurf fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Wir unterstützen das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 und werden die Umsetzung dieses Gesetzespakets in diesem Sinne kritisch begleiten. Leider weist der Entwurf noch Schwächen auf, z.B. die einseitige Fokussierung nur auf Wind und Sonne, fehlender Netzausbau, fehlender Bürokratieabbau, hohe Kosten für Ausschreibungen, sowie Mängel bei der Beteiligung der Kommunen.

    Außerdem haben wir abschließend das Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Wir sehen dieses Gesetz kritisch. So bleibt zunächst fraglich, ob so ein unverzüglicher Stopp der Gasverstromung zuverlässig gewährleistet werden kann – eine Forderung, die wir seit über drei Monaten stellen. Zudem hinterfragen wir die einseitige Ausrichtung des Gesetzes auf Kohle.

    Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr.
    In abschließender zweiter und dritter Lesung wir uns mit diesem Gesetz befasst. Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage muss die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr schnell erhöht werden. Mit dem 100 Mrd. Euro Sondervermögen für die Bundeswehr hat die Ampel auf unseren Druck hin endlich das nötige Geld zur Verfügung gestellt. Jetzt geht es darum, das nötige Material rasch zu beschaffen. Zentral ist dabei die schnellere Durchführung der Vergabeverfahren. Das Gesetz schafft die Voraussetzung, damit alle Spielräume des nationalen Gesetzgebers im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts sowie der europarechtlichen Vorgaben konsequent genutzt werden. Wir haben den Gesetzentwurf zugestimmt, denn er geht die dringend erforderlichen ersten Schritte für eine Reform des Beschaffungswesens der Bundeswehr.

    Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) und Deutsche Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA
    In der Sitzungswoche haben wir uns abschließend mit der Verlängerung des Mandats im Kosovo befasst. Das Mandat wird weitgehend unverändert verlängert. Außerdem befassen wir uns mit der Operation ALTHEA. Diese Operation ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt. Die Bundesregierung plant nun einen personellen Wiedereinstieg in die Mission mit einer Mandatsobergrenze von 50 Personen (faktisch voraussichtlich 20 Personen). Diese sollen überwiegend im Stab in Sarajewo beratend tätig sein.

    Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen gegen COVID-19.
    Mit diesem in erster Lesung beratenden Gesetz will die Bundesregierung erste Schritte zur Vorbereitung auf die Pandemielage im Herbst gehen. Hierzu werden die Ermächtigungsgrundlagen für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung bis zum 30. April 2023 verlängert. Auch die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheker, Zahnärzte sowie Tierärzte soll bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Darüber hinaus soll die Datenlage in Bezug auf das Pandemiegeschehen verbessert werden.

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