Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen.
Millionen von Menschen in Deutschland träumen von den eigenen vier Wänden. Das Eigenheim im Grünen oder die Eigentumswohnung in der Stadt sind Ausdruck von Selbstverwirklichung und gelebter Freiheit. Eigentumserwerb dient außerdem der Altersvorsorge und muss auch für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen und insbesondere Familien möglich sein. Für eine zunehmende Anzahl an Menschen ist dieser Traum jedoch in die Ferne gerückt.
Mit unserem Antrag „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“, den wir diese Woche eingebracht haben, fordern wir Planungs- und Investitionssicherheit für Bauherren. Was versprochen wird, muss auch eingehalten werden: Die Bürger müssen sich auf staatliche Förderzusagen verlassen können. Die Lebensplanung vieler Familien hängt daran. Mit dem plötzlichen Förderstopp und der halbherzigen Neuauflage hat die Bundesregierung das Vertrauen unzähliger Bauherren erschüttert.
Wir fordern verlässliche Rahmenbedingungen für geförderten Eigentumserwerb und klimafreundliches Bauen. Zudem steigen die Baukosten rasant. Wir lassen Familien nicht länger mit den steigenden Baukosten allein. Deshalb müssen kostentreibende Vorschriften entschlackt, Genehmigungsverfahren beschleunigt und auch konkrete Entlastungen erreicht werden. So muss weiterhin die Bereitstellung des Baukindergeldes sichergestellt und den Ländern ermöglicht werden, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einzuführen.
Für einen klaren Kurs in der Finanzpolitik: Widersprüche beenden, Inflation bekämpfen, gerecht entlasten.
Die Ampel verstrickt sich in finanzpolitische Widersprüche: Bundesfinanzminister Lindner hat ankündigt, die Schuldenbremse ab 2023 uneingeschränkt einzuhalten – und vertritt zugleich eine bis dato nie dagewesene Neuverschuldung. Teile der Ampel fordern zusätzlich die Abschaffung oder weitere Aussetzung der Schuldenbremse. Ähnliche Widersprüche zeigen sich auch in der Steuerpolitik: Während Bundesfinanzminister Lindner Steuersenkungen fordert, lehnen seine Koalitionspartner dies ab. Bei der Bekämpfung der Inflation verstrickt sich die Bundesregierung in Einzelmaßnahmen und Ankündigungen.
Wir stehen für eine ganzheitliche Finanzpolitik: In einer Aktuellen Stunde legen wir dar, wie wir uns glaubhaft für eine Rückkehr zu finanzpolitischer Solidität einsetzen. Nicht über die finanziellen Verhältnisse zu leben: Das ist für uns ein Imperativ der Generationengerechtigkeit. Wir brauchen Klarheit bei der Frage der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Wir stehen für Entlastung, die alle Teile der Bevölkerung erreicht. Deutschland braucht eine verlässliche Politik, die erkennbar aus der Krise steuert und den Rahmen für Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze setzt. Wir stehen für eine Finanzpolitik aus einem Guss.
Die Woche im Parlament
I. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen – Für Wohlstand, Versorgungssicherheit und ökologischen Mehrwert.
Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland zu lange. Wichtige Investitionen in allen Bereichen werden so verzögert. Die Bundesregierung unternimmt im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energiesicherheit derzeit erste Anstrengungen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Mit unserem Antrag, der in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, legen wir konkrete Vorschläge zur Beschleunigung einer Vielzahl von Investitionen vor. Unsere Vorschläge gehen weit über die erneuerbaren Energien oder Investitionen in LNG-Infrastruktur hinaus. Sie betreffen stringentere Planungsverfahren, kürzere Gerichtsverfahren, eine effizientere Bürgerbeteiligung sowie einen modernisierten Natur- und Artenschutz für alle Investitionen. Denn diese sind zum nachhaltigen Umbau unserer Wirtschaft erforderlich. Sie werden die Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland stärken.
Masterplan Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen, Kinder und Jugendliche.
Die Hilfsbereitschaft der Deutschen für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge ist auch im vierten Monat des Krieges weiterhin überwältigend. Unzählige engagieren sich ehrenamtlich. Mit unserem Antrag, der abschließend beraten wurde, zeigen wir auf, wie ukrainischen Kriegsflüchtlingen umfassend geholfen werden kann. Seit der ersten Beratung haben sich in einigen Bereichen bereits Verbesserungen entsprechend unserer Vorschläge ergeben. Das ist positiv. Gleichwohl gibt es nach wie vor keinen über den Tag hinausgehenden Plan der Bundesregierung für nachhaltige Hilfe und Integration für die Kriegsflüchtlinge. Ein gut organisierter Staat ist die Grundlage dafür, dass Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen und Kinder gelingt. Mit unserem Antrag haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die dringend notwendigen Schritte umzusetzen. Leider wurde unser Antrag von der Ampel abgelehnt.
Der Ukraine jetzt und in Zukunft helfen, Nahrungsmittelversorgung in der Welt sicherstellen sowie europäische und deutsche Landwirtschaft krisenfest gestalten.
Abschließend wurde dieser Unions-Antrag beraten. Die Unionsfraktion hatte ein umfassendes Konzept vorgelegt, um die Nahrungsmittelversorgung angesichts der Verwerfungen durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine zu sichern. Es waren notwendige agrar-, handels- und entwicklungspolitische Forderungen an die Bundesregierung, die die Nahrungsmittelversorgung sicherstellen.
Insbesondere auf nationaler Ebene muss die Bundesregierung u.a. unverzüglich auf ökologischen Vorrangflächen den Anbau auch von Feldfrüchten – die nicht zur Erzeugung von Tierfutter dienen – erlauben. So wie es die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Ernährungssicherung den EU-Staaten ausdrücklich eingeräumt hat. Doch weder hat die Ampel unserem Antrag zugestimmt, noch hat sie ein eigenes Konzept bisher vorgestellt.
Nachhaltige Mobilität – Förderung von E-Autos fortsetzen und für die Auszahlung das Datum der Fahrzeugbestellung zu Grunde legen.
Mit unserem Antrag, der in erster Lesung debattiert wurde, machen wir Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung des „Umweltbonus“, also der Förderung von Elektroautos. Diese gilt für Fahrzeuge, die rein batterieelektrisch, mit Wasserstoff und als Plug-In-Hybrid betrieben werden. Die Nachfrage nach Plug-In-Hybriden ist hoch, die eine Brückentechnologie darstellen und für viele Verbraucher den Umstieg auf die Elektromobilität erleichtern. Das Wirtschaftsministerium plant, die Förderung für Plug-In-Hybride auslaufen zu lassen. Wir fordern, dass Verbraucher, die auf Elektromobilität umsteigen wollen, trotz der langen Lieferzeiten noch eine Förderung erhalten. In unserem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, für die Auszahlung des Umweltbonus grundsätzlich das Datum der Fahrzeugbestellung missbrauchssicher und bürokratiearm zu Grunde zu legen sowie Klarheit für Verbraucher, Händler und Hersteller zu schaffen.
Zudem debattierten wir die Antwort der Bundesregierung zu unserer Großen Anfrage „Steuerliche Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiekosten“.
II. Sonstige Tagesordnungspunkte
Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
In zweiter und dritter Beratung wurde das Steuerhilfegesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Bürger und Wirtschaft durch zusätzliche Investitionsanreize unterstützt werden. Dies betrifft u. a. eine verbesserte Verlustverrechnung, Verlängerung degressiver Abschreibungen und steuerlicher Investitionsfristen, der steuerfreier Corona-Bonus für Pflegekräfte sowie eine erneute Verlängerung der Homeoffice-Pauschale. Darüber hinaus sollen steuerbefreite Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld weiter ermöglicht und die Abgabefristen für Steuererklärungen in beratenen Fällen angepasst werden. Wir tragen das Gesetz grundsätzlich mit.
Wir haben einen Zusatzantrag „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ zur Abstimmung gestellt. Darin erhoben wir klare Forderungen für eine weitergehende steuerliche Entlastung. Die Bemühungen der Bundesregierung um eine Stabilisierung der Wirtschaft reichen bisher nicht aus. Aufgrund der starken Inflation müssen wir Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen stärker entlasten. Dieser wurde von der Regierungskoalition aber abgelehnt.
Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
Mit dem Gesetzentwurf der Ampel, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten haben, sollen die Sanktionsregelungen bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht durch SGB-II-Bezieher bis zum Jahresende 2022 außer Kraft gesetzt werden. Danach soll das von der Ampel geplante „Bürgergeld“, die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße dagegen neu regeln.
Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
In abschließender zweiter und dritter Lesung haben wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte beraten. Wir haben die zusätzliche Anerkennung für die Beschäftigten im Pflegebereich unterstützt. Allerdings ist das von der Ampel gewählte Verfahren sehr bürokratisch und langwierig. Eine Auszahlung dürfte daher erst im Frühsommer erfolgen. Zudem werden bestimmte Berufsgruppen – wie etwa Medizinische Fachangestellte oder Beschäftigte im Rettungsdienst – nicht berücksichtigt. Das ist nicht nachvollziehbar. In unserem Antrag „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“ haben wir deshalb Vorschläge gemacht, wie der Bonus besser und vor allem gerechter ausgestaltet werden kann.
Erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen
In abschließender zweiter und dritter Lesung haben wir das Gesetz debattiert, mit dem eine effektive Durchsetzung der Russland-Sanktionen in Deutschland sichergestellt werden kann. Dafür wird nun ein spezieller Rechtsrahmen geschaffen. Die Vorschläge der Ampelkoalition sind für sich genommen nicht falsch, sie gehen aber nicht weit genug. Mit unserem Antrag „Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen“ haben wir Vorschläge eingebracht, wie sich die Umsetzung der Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine effektiver gestalten lassen. Dazu wollen wir u.a. das Einfrieren von Vermögenswerten erleichtern, die Ermittlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen verbessern – etwa durch die effektive Umsetzung eines Datenbankgrundbuchs. Abschließend schlagen wir weitere Maßnahmen vor, um Geldwäsche bei Immobilientransaktionen noch erfolgreicher zu verhindern.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung beratenen Gesetzentwurf werden die Regionalisierungsmittel – also die Zuschüsse des Bundes an die Länder für den öffentlichen Nahverkehr – im Jahr 2022 nochmals um 3,7 Milliarden Euro erhöht. Die Summe setzt sich zusammen aus 1,2 Milliarden Euro für den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile und 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung des „9 für 90“-Tickets.
Wir haben einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf mit klaren Verbesserungsvorschlägen getellt: Begleitend zur Einführung des 9-Euro-Tickets müssen Maßnahmen getroffen werden, um auch Bus-, Bahn- und Taxiunternehmen zu entlasten. Ersatzzahlungen aus dem Regionalisierungsgesetz müssen umgehend dort ankommen, wo ein finanzieller Schaden entsteht. Mehrkosten, die die prognostizierten Regionalisierungsmittel-Aufwüchse übersteigen, muss der Bund als Ideengeber und Besteller des Ticketangebots vollumfänglich erstatten. Leider hat die Koalition unsere Vorschläge nicht aufgegriffen
Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe.
Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten wurde, wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für drei Monate auf das unionsrechtliche Mindestmaß abgesenkt. Dies senkt die Abgabenlast um ca. 30 %. Die Grundidee des Gesetzes ist gut. Mit unserem Entschließungsantrag bringen wir jedoch weitere Verbesserungsvorschläge ein. Eine Absenkung für nur drei Monate ist nicht ausreichend. Erstens dürfte die Ukrainekrise länger als nur drei Monate dauern. Zweitens ist der Umstellungsaufwand für die Unternehmen groß. Drittens hören wir schon jetzt, dass die Absenkung wahrscheinlich nicht oder zu einem kleinen Teil an die Verbraucher weitergegeben wird. Ein längerer Zeitraum wäre erforderlich, damit die Kraftstofflager mit der erhöhten Steuer geleert, wiederbefüllt und anschließend die Senkung auch weitergegeben werden kann. Deshalb fordern wir eine dauerhafte Absenkung der Energiesteuer auf das unionsrechtliche Mindestmaß, zumindest jedoch für zwei Jahre.
Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases.
Mit diesem Gesetz – das wir in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten haben – soll den Behörden eine schnellere und effiziente Genehmigung des Baus von LNG-Infrastruktur ermöglicht werden. Dazu kann vorübergehend von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, abgewichen werden. Die jeweiligen materiellen Zulassungsvoraussetzungen werden durch das Gesetz hingegen nicht verändert, so dass eine umfassende materiell-rechtliche Prüfung durch die Behörden weiter gewährleistet wird. Ziel des Gesetzes ist es, alle Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen erheblich zu beschleunigen. Wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung für eine Sicherung der Energieversorgung.
In einem Entschließungsantrag haben wir eigene Verbesserungsvorschläge beantragt, die aber abgelehnt worden sind.